a-back Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 hi ! bin neu hier im forum, also erst ma hallo an alle Hab am 1.Sept 05 meine Ausbildung zum FiSi begonnen. Dann bin ich auf euer Forum gestossen, und war bisher nur stiller Leser. Jetzt blick ich aber so langsam nicht mehr durch, ob ich jetzt Kindergeld bekommen würde, was das "von der Steuer absetzen" bedeutet, usw. Tatsache ist, ich werde am 15.11 diesen Jahres 20, wohne noch zusammen mit meiner Mutter (alleinerziehend) und bekomme im ersten LJ 640€ Brutto (~500€ netto). Jetz hab ich in nem anderen Thread gelesen, das die Einkommensgrenze bei 7.188€ liegt. Mit dem Lohn vom ersten Jahr lieg ich da ja schon drüber oder ? Ich komm auf insgesamt 7680.- Heißt das dann das ich erst garnicht beantragen brauch oder ? Zum anderen, an unserer Berufsschule kann man einen Fahrtkostenantrag stellen, bei dem ab 25km entfernung die Kosten mit bis zu 800€ pro jahr gedeckt werden. Diesen Antrag hab ich ausgefüllt hier liegen, und werd ihn kommende Woche mal abgeben und schaun, was rauskommt. Falls ich keine Fahrtkostenerstattung (aus welchen Gründen auch immer) von der BS kriege, gibt`s irgendwelche anderen Tricks, außer die Erstattung vom Betrieb (die gibts auf keinen fall...) Und auch sonst noch: könnt ihr mir irgendwelche Tricks und Tipps verraten, wo mit Unterstützungen zu rechnen ist. Oder irgendwelche Steuertricks oder keine Ahnung was... da kenn ich mich noch überhaupt nicht aus ! Ich danke euch allen schonma im Vorraus ! Falls noch fragen zu meiner Person sind, bitte einfach posten ! mfg a-back Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KlausZettel Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 Hallo, Du kannst auf jedenfall noch Werbungskosten abziehen von deinem Jahresgehalt, das sind entweder pauschal 920€ oder bei entsprechenden Belegen für Fahrtkosten, Fachliteratur auch mehr. Von dem Jahresgehalt sind die Beiträge für die Sozialversicherung auch noch abzuziehen. Bei 7680€ - Werbungskosten ist da sicher noch was drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 Hallo und willkommen, bei der Kindergeldberechnung kannst Du auch noch die Fahrtkosten zur Arbeit anrechnen lassen und Fachliteratur natürlich auch. Bei der Kindergeldkasse können die ganz genau ausrechnen ob Du noch einen Anspruch hast oder nicht. Wenn später raus kommt, dass Du zu viel Kindergeld bekommen hast, dann mußst Du es zurückzahlen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 2. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2005 das meiste wurde ja schon gesagt aber nur so mal am Rande bemerkt, weil das immer wieder vergessen wird. Das Kindergeld ist für die Eltern!!! Wenn die was davon abgeben, dann ist es ihre Sache. Also nicht unbedingt immer mit dem Geld rechnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackswordowner Geschrieben 4. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2005 MOrgen! Zum anderen, an unserer Berufsschule kann man einen Fahrtkostenantrag stellen, bei dem ab 25km entfernung die Kosten mit bis zu 800€ pro jahr gedeckt werden. Diesen Antrag hab ich ausgefüllt hier liegen, und werd ihn kommende Woche mal abgeben und schaun, was rauskommt. Zusatz: Du mußt aber bedenken, das die Fahrtkostenerstattung dir als "Gehalt" angerechnet werden. Gruß BSO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlati Geschrieben 4. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2005 Hi a-back, Der Freibetrag liegt bei 7680€, der Pauschbetrag bei 920€. Zusammen darfst du also 8600€ verdienen, ohne die Gedanken bzgl. Kindergeld zu machen. Falls deine tatsächlichen Werbungskosten (das sind Bücher, Fahrtkosten und sowas halt) 920€ übersteigen, kannst du diese auch tatsächlich geltend machen (Quittungen, Bons usw. musst du aber parat haben). Das Kindergeld erhälst du, wenn dein NETTO-Einkommen (das wurde kürzlich geändert) eben diesen Freibetrag nicht übersteigt. Bei deinen 640€ Brutto - ca. 20% (Sozialversicherung) ~ 512 netto sind also noch recht unkritisch (512*12 Monate = 6144), wobei natürlich noch evtl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Extrazahlungen hinzu kommen. Je nachdem, wie viel du aber dieses Jahr schon verdient hast, kannst du bzw. deiner Mutter Pech haben. Da heisst es: genau nachrechnen! Wer nur 1€ zuviel verdient, wird gnadenlos bestraft! Zwar ist das Thema im Gesamten ziemlich komplex (Anrechnung von evtl. sonstigen Einkünften, Waisenrenten, Zivieldienst/Bundeswehr), aber in vielen Fällen lässt es sich halt auf Freibetrag + pauschale Werbungskosten = max. Einkünte reduzieren - vielleicht könnte man ja mal einen "Wichtig"-Thread erstellen, in denen so einige Regelungen aufgeführt sind. Oder ein FAQ, den man ständig erweitern kann. Zwar bin ich auch nicht so der §-Fuzzi, aber ich hab mich genau informiert und glaube so in etwa zu wissen, wie das alles so läuft - ich könnte ja mal was zusammenschreiben... :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bmg4ever Geschrieben 4. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2005 ich könnte ja mal was zusammenschreiben... :confused: sehr gute idee! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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