MdA Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hallo zusammen, ich bin momentan mit meinen Nerven am Ende. Ich versuche mal die ganze "Geschichte" kurz gefasst zu erklaeren. Also, ich wurde am Freitag (07.10.2005) fristlos in meinem Betrieb gekuendigt. Ich bin(/war) gerade mal ein halbes Jahr in einem Ausbildungsverhaeltnis zum Fachinformatiker AE. Die Sache lief so ab: Ich wurde zu Beginn vom Betrieb (insbesonderes von einem der Chefs) quasi dazu ueberredet direkt im Februrar in eine laufende Ausbildung einzusteigen, und das obwohl ich mehrmals betohnte, dass ich lieber bis August ueber ein normales (ebenfalls tief bezahltes) Arbeitsverhaeltnis in diesem Betrieb machen moechte um dann im August 05 die Ausbildung zum FI-AE zu starten. Aber da ich natuerlich froh war ueberhaupt eine Arbeit gefunden zu haben, habe ich das Angebot dann doch angenommen. Nun, es kam wie es kommen musste, ich schrieb schlechte Noten in der Berufsschule (ich habe leider nur einen mitlere Reife Abschluss und finde den Stoff demnach recht schwer in der BS) und bin auch einige Tage der Berufsschule fern geblieben ohne das im Betrieb zu melden (durfte nach der BS immer nach Hause). Im Betrieb selbst lief aber alles wirklich SUPER, ich war in ein super Entwicklungsteam involviert, hatte nach einigen Monaten schon wie ein Vollzeitentwickler an Grossprojekten mitgewirkt usw. Von meinem Projektteamleiter sowie von meinem Ausbilder kamen auch nie klagen und mein "Output" wurde stets als positiv nach oben zu den Chefs berichtet (naja, wenn man in einer 30 Mann Firma wirklich von "nach Oben" sprechen kann). Mein Problem war, dass ich einfach wirklich zuviel Angst vor einer Demuetigung und vor anderen Folgen hatte wenn ich einem meiner Chefs die schlechten Noten der Berufsschule mitteile. Naja, es kam dann so, dass einer der Chefs mein Zeugnis "mal kurz sehen" wollte (das war vor ca 2 Wochen). Er war absolut nicht begeistert, ich habe aber auch nicht abgestritten dass ich da einfach Mist gebaut habe. Ich habe auch aber auch gleich Vorschlaege gemacht wie ich die ganze Sache ab dem 2. Berufsschuljahr anders behandeln moechte damit die Noten besser werden. Naja, und an besagtem Freitag dann wurde ich mitten aus einer Besprechung mit einem Kollegen von meinem Chef zu sich gewunken, dann gab es ein 8 minuetiges Gespraech zu viert (die 3 Chefs des Betriebes und ich (mein Ausbilder wusste uebrigens von der ganzen Sache nichts)) und dann wurde mir eine fristlose Kuendigung in die Hand gedrueckt. Begruendung sind die schlechten Noten im ersten Schuljahr (naja, mein Schuljahr bestand aus ca. 6 Monaten) und 5 unentschuldige Fehltage (ich weiss, das war Mist, war aber wirklich krank). Der Betrieb sei der Ansicht ich haette ein betruegerisches Verhalten an den Tag gelegt indem ich ihnen meine Noten vorenthalten habe usw usw blah blah Ich durfte dann auch gleich meine Sachen packen und die Firma verlassen. ALLE, wirklich ALLE meine Kollegen sind aus allen Wolken gefallen, einige waren sogar ganz ausser sich, weil sie sich nicht erklaeren konnten wieso ich wegen soetwas sofort gekuendigt wurde. Meine betrieblichen Leistungen waren ja auch gut, keine Klagen etc. Nunja, kurzum. Ich wurde einfach von einer Minute auf die andere gekuendigt, und ein Mitgrund war wohl scheinbar, dass einer der Chefs jetzt erstmal 2 Wochen innen Urlaub gefahren ist und die mich wohl scheinbar schnell raus haben wollten. Es gab KEINERLEI muendliche oder schriftliche Abmahnung! Ich war dann auch gestern direkt bei der IHK (Freitag ging nicht mehr, der zustaendige Mitarbeiter bei der IHK war schon weg). Der Mensch dort hat sich dann auch gleich telefonisch mit einem der Chefs in Verbindung gesetzt. Mir wurde dann gesagt, dass ich in den naechsten 1-2 Tagen was von meinem (Ex)Betrieb hoeren werde. Ja, und das habe ich auch, heute morgen rief dann auch gleich ein Chef an und meinte sie bleiben bei ihrem Entschluss, ganz gleich ob ich bei der IHK war oder nicht. *seufz* Der Mensch bei der IHK meint dass ich wohl im Recht sei, 1. aus dem Kuendigungsgrund an sich und 2. weil es keine Abmahnungen gab. Wie seht ihr das ganze? Ich bin momentan seelisch etwas fertig weil mein ganzes aufgebautes Leben wie ein Kartenhaus zusammenfaellt wenn ich nicht bis naechsten Monat wieder ein Einkommen habe (habe eine eigene Wohnung usw) Ich werde jetzt ein Schlichtungsgespraech einberufen, dazu wurde mir geraten. So, das war die Story soweit erstmal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Ich denke es wird zeit das du ne arbeitsrechtschutz rückwirkend abschließt (einige Versicherungne tun dies)) und dann zum anwalt gehst. Anders sehe ich keine chance, sorry Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hi, auch wenn ich als Ausbilder, deine Chefs verstehen kann, gibt es Urteile die fristlose Kündigungen wegen fehlen in der Berufsschule behandeln. http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02129.html Demnach ist es ohne Abmahnungen nicht rechtens zu kündigen, wobei hier ein Minderjähriger geklagt hatte. Also Schlichtungsgespräch forcieren und Anwalt einschalten. Mögliche Einspruchsfristen nicht vergessen. Gruß Jaraz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MdA Geschrieben 11. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Ich denke es wird zeit das du ne arbeitsrechtschutz rückwirkend abschließt (einige Versicherungne tun dies)) und dann zum anwalt gehst. Anders sehe ich keine chance, sorry Ich habe jetzt noch ca 200 Euro. Wenn die aufgebraucht sind sehe ich ziemlich alt aus. Also woher soll ich so ploetzlich Geld fuer so etwas nehmen? Meine Eltern koennen mich bei sowas auch nicht unterstuetzen, die haben selber wenig Geld. Ich hoffe momentan, dass ich in einen anderen Betrieb vermittelt werden kann wenn das Schlichtungsgespraech nichts positives ergibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ascom Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 MdA genau so war es bei mir im ersten Schuljahr ich habe einfach eine Abmahnung bekommen und hab mich sehr schnell verbessert. Soweit ich weiss, kann man für sowas nicht fristlos kündigen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mKipke Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Erster Schritt: sofort zum Arbeitsamt, allein schon wegen deiner Kohle. Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft bist, dann solltest du die auch sofort informieren. Rechtlich sehe ich die Sache so: schlechte Noten sind kein Kündigungsgrung. Was jedoch kritisch ist, ist dass du deinem Chef das Zeugnis nicht vorgelegt hast - dazu bist du verpflichtet. Auch die unentschuldigten Kranktage sind nicht gerade Positiv für dich. Beides sind für sich genommen schon Abmahnungsgründe. Somit stehst du mit 2 Abmahnungen da, ich befürchte leider fastgar, das die Kündigung unausweichlich ist. Ich bin allerdings kein Spezialist, was Arbeitsrecht angeht (naja, eigendlich bin ich auf keinem juristischen Gebiet Spezialist), von daher: Sprich mit einem Anwalt, der kann dir dort sicher genaueres Sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Nur mal zum Nachdenken ... dann wird die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt. Und dann ? In dem Laden wird man doch nicht mehr froh ... nach einer ausgesprochenen und juristisch vielleicht angefochtenen Kündigung. Was soll das ? Sorry, aber der Berufsschulbesuch gehört zu den Pflichten des Azubis. Du bist nicht hingegangen und hast nicht Bescheid gesagt. Die Quittung per Se hättest Du vorher schon absehen können. Und ich finde nicht dass der Betrieb sooo toll ausbildet. Deine Probleme in der BS hättest Du dem Betrieb früher melden sollen und der hätte sich drum kümmern müssen. Schön dass Du bereits in Projekten tätig bist. Nützt Dir jetzt nur nix. Ich würde in dieser Lage nicht mehr zum Gericht rennen. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du jetzt noch Spass bei der Ausbildung in dem Laden haben wirst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 ich teile grundsätzlich die meinung von charmanta, wobei der nick hier wohl kein programm ist ne mal im Ernst, du kannst auf dein recht bestehen und du wirst zu 100% erfolg haben, nichts desto trotz wirst du danach mit ansage gekündigt und brauchst eh was neues... hier ein paar vorschläge für das Gespräch mit den Chefs : - unentschuldigte Fehltage vom Urlaub abziehen oder wenn es komplett zu scheitern droht, den kompletten Urlaub für dieses Jahr aufgeben - zumindest erwähnen, dass die Abmahnung nicht erfolgt ist - SICH ENTSCHULDIGEN ! - Kuchen backen, mit vollem Magen ist jeder entspannter ... * mampf* VIEL GLÜCK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MdA Geschrieben 11. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Ich würde in dieser Lage nicht mehr zum Gericht rennen. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du jetzt noch Spass bei der Ausbildung in dem Laden haben wirst. Das ist mir klar. Aber da ich in diesem Fall das GELD brauche um (krass ausgedrueckt) zu ueberleben muesste ich in so einem Fall halt die Zaehne zusammenbeissen und durch. Zumal ich dann eben auf 2 der 3 Chefs schlecht zu sprechen waere, ja. Allerdings sieht man die eh nur 2 mal im Monat persoenlich und mit meinen ganzen Arbeitskollegen komme ich ja super klar und wuerde auch in Zuknuft weiterhin klar kommen. Und mir jetzt hier den Moralapostel zu spielen bringt im Nachhinein rein gar nichts, ich weiss dass es *******e gelaufen ist. Aber ich kann es nicht mehr rueckgaengig machen. Trotzdem bin ich rechtlich auf der richtigen Seite, das wurde mir bei der IHK gesagt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ntl Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Rechtlich sehe ich die Sache so: schlechte Noten sind kein Kündigungsgrung. Was jedoch kritisch ist, ist dass du deinem Chef das Zeugnis nicht vorgelegt hast - dazu bist du verpflichtet. Auch die unentschuldigten Kranktage sind nicht gerade Positiv für dich. Beides sind für sich genommen schon Abmahnungsgründe. Somit stehst du mit 2 Abmahnungen da, ich befürchte leider fastgar, das die Kündigung unausweichlich ist. Ich bin allerdings kein Spezialist, was Arbeitsrecht angeht (naja, eigendlich bin ich auf keinem juristischen Gebiet Spezialist), von daher: Sprich mit einem Anwalt, der kann dir dort sicher genaueres Sagen. Es sind Abmahnungsgründe, aber keine Abmahnungen. Ohne Abmahnung, keine fristlose Kündigung. Es stimmt zwar, dass du - falls sie dich doch wieder in den Betrieb lassen - vermutlich kein gutes Verhältnis mehr zu den Chefs hast, aber glaubst du, du findest einen Betrieb, der deine Ausbildung fortsetzt? Ginge das überhaupt? Sonst müsstest du wieder bei 0 anfangen, höchstens auf 2 1/2 Jahre verkürzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 MdA - die Rechtschutz ist garnicht so teuer wie du denkst - nur im verhältnis zu anwaltskosten doch gering! Ich weiß nicht ob es kostenlose beratungen gibt bei arbeitsrecht angelegenheiten - aber ich denke nicht und sogesehen schließ die so schnell wie geht ab !!!!! Die Versicherung muss allerdings VOR (!!!) dem Tag der Kündigung schon "existieren" - ansonsten greift diese nicht. Dann mit Anwalt reden - im besten Falle bekommste sogar ne Abfindung (hab mal irgendwann vor 1-2jahren son urteil gelesen). Aber rechne NICHT damit dann bist auch nich enttäuscht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerHanseat Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Soviel ich weiß liegt die Kündigungsfrist in der Ausbildung bei 4 Wochen, ob eine fristlose Kündigung möglich ist weiß ich nicht. Aber wenn die Kündigung dann in eine fristgerechte umgewandelt wird, kriegst du immerhin noch das Geld für diese 4 Wochen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mKipke Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Es sind Abmahnungsgründe, aber keine Abmahnungen. Ohne Abmahnung, keine fristlose Kündigung. Es stimmt zwar, dass du - falls sie dich doch wieder in den Betrieb lassen - vermutlich kein gutes Verhältnis mehr zu den Chefs hast, aber glaubst du, du findest einen Betrieb, der deine Ausbildung fortsetzt? Ginge das überhaupt? Sonst müsstest du wieder bei 0 anfangen, höchstens auf 2 1/2 Jahre verkürzen. In diesem Fall sind es Abmahnungen - seine Firma hat durch die fristlose Kündigung (ob legal oder nicht) ja schon gezeigt, das Sie ihn feuern will. Also werden sie wohl im Falle einer Aufhebung der Kundigung die Abmahnungen auch aussprechen. Und mit zwei Abmahnungen kann man imho kündigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Bei einer Rechtsschutz gibt es aber auch noch eine Frist zwischen Abschluss und frühestem Schadenstermin, in dem sie eingesetzt werden kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ntl Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 In diesem Fall sind es Abmahnungen - seine Firma hat durch die fristlose Kündigung (ob legal oder nicht) ja schon gezeigt, das Sie ihn feuern will. Also werden sie wohl im Falle einer Aufhebung der Kundigung die Abmahnungen auch aussprechen. Und mit zwei Abmahnungen kann man imho kündigen. Aber eine Abmahnung dient doch dazu, dass der Auszubildende gesagt kriegt, dass er etwas falsch gemacht hat und er es dann besser machen kann. Man dürfte demnach erst kündigen, wenn er es trotz Abmahnung zum wiederholtem Male getan hat. Auszug Natzel, B., a. a. O., § 170 Rz 150 "Erst muss der Ausbildende alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Erziehungsmittel erschöpfend anwenden und darf erst dann zum Mittel der außerordentlichen Kündigung greifen." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ponaturi Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hallo MdA, ich hatte gerade einen ähnlich gelagerten Fall in meinem Bekanntenkreis (war zwar ein anderer Ausbildungsberuf, aber das sollte nicht den Ausschlag geben) und da ging es auch zu Gunsten des Azubi's aus! Der Fall wurde lediglich dem Richter beim Arbeitsgericht vorgelegt, dieser hat dann, ohne Verhandlung, entschieden, dass eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ohne Abmahnung rechtswidrig ist! Der Fall war innerhalb von 1-2 Wochen entschieden... Wenn das Schreiben einer Abmahnung vom Unternehmen versäumt wurde, kann das nicht einfach rückwirkend nachgeholt werden... Auch wenn berechtigte Gründe für eine Abmahnung vorlagen! Das Arbeitsklima verbessert so ein Richterspruch natürlich nicht und deine Chefs werden sich von dir noch viel mehr "an den Karren gefahren" fühlen, wenn Ihnen ein Richter sagt, dass Sie bei der Kündigung einen Fehler gemacht haben. Im Zweifelsfall finden sich dann auch schnell Gründe, für zukünftige Abmahnungen... Gruß Ponaturi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Abmahnung und Kündigung 37. Frage: Was muss bei Abmahnung und Kündigung unbedingt beachtet werden? Antwort: Eine Abmahnung innerhalb einer Ausbildung ist die letzte erzieherische Maßnahme zur Behebung von Fehlverhalten und Pflichtverletzungen. Schwere Pflichtverletzungen, wie z.B. unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule führen nach einem Gespräch und nach einer Ermahnung letztendlich zu einer Abmahnung. Die Abmahnung ist somit die 'letzte' Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Weiteres Fehlverhalten nach der Abmahnung muss dann konsequenter Weise zur Kündigung führen.Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund ist mindestens eine Abmahnung erforderlich. Das gilt nicht bei Delikten, bei denen eine Abmahnung nicht möglich oder zumutbar ist. Als Beispiele seien hier Diebstahl oder Körperverletzung genannt. Eine korrekte Abmahnung muss folgende Mindestinhalte aufweisen: Die Bezeichnung 'Abmahnung',die genaue Benennung des gerügten Fehlverhaltens, die unmissverständliche Aufforderung, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und die eindeutige Androhung der Folgen (hier Kündigung aus wichtigem Grund), falls sich das Fehlverhalten wiederholt. Es sollten wegen eines Fehlverhaltens nicht mehr als zwei Abmahnungen geschrieben werden. Die Annahme sollte durch den Auszubildenden bestätigt werden; bei minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur schriftlich erfolgen. Hier müssen die Kündigungsgründe klar benannt werden. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn nach Abwägung aller Umstände und nach Abwägung aller Interessen die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht länger zuzumuten ist. Wichtige Gründe sind ein fortgesetztes vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung. Hierzu gehören als Beispiel unentschuldigtes Fehlen in Schule, Betrieb und ÜBL sowie Straftaten, Gewalt oder Gewaltandrohung. Je länger ein Ausbildungsverhältnis besteht, um so strengere Anforderungen werden von Seiten der Arbeitsgerichte an eine Kündigung gestellt. Auch ist zu beachten, dass der Kündigungsgrund oder das bekannt werden des Kündigungsgrunds nicht länger als 14 Tage zurückliegen darf. Bei minderjährigen Auszubildenden muss die Kündigung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Die Kündigung aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Erhalt sollte bestätigt werden und bei Versendung sollte ein Einschreiben mit Rückschein gewählt werden. von der HWK Düsseldorf. Also a) ohne Abmahnung keine Kündigung. Ausser in schwerwiegenden Fällen. Bei Azubis werden hier aber z.B. nur Diebstahl, Gewalt/Körperverletzung gegenüber dem Betrieb und seinen Mitarbeitern angesehen. Fehlen in der BS gilt nicht als schwerwiegender Fall. der Grund der Abmahnung darf nicht mehr als 14Tage bekannt sein. Ebenso bei einer Kündigung. c) zwischen einer Abmahnung und einer Kündigung wegen wiederholung der in der Abmahnung bemängelten Punkten muss eine angemessene Zeit liegen. Bei dir geht also nicht heute Abmahnung aussprechen und morgen Kündigen. c.1) Es muss dir die Zeitgegeben werden in der BS den Stoff nachzuholen. Da der Betrieb dich ja auch in einer Laufenden Ausbildung hat anfangen lassen hat er vorher gewusst das das auch für dich schwierig werden dürfte und muss also auch helfen und dir die Möglichkeit geben das zu verbessern. c.2) wenn du schon sagst du hast das zeugniss gezeigt und gleich gesagt wie du vorschlägst das zuverbessern, dann ist ja der wille da es zu ändern. Also setz dich auf den Hosenboden verbesser dich. Nicht von heute auf morgen auf ne 1 kommen. sondern so das man sieht es geht aufwärts. IMHO ist die Kündigung nicht rechtens. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runlevel5 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Erst wird richtig grober Mist gebaut, und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann geht das Geheule los. Mensch mda, "ein paar Tage unentschuldigt der Berufsschule fernbleiben", wie alt bist du? Merkt ja keiner, weil du anschliessend nicht mehr in den Betrieb musstest, nee nee nee. Das ist nicht wie damals heimlich rauchen in der Pause. Du stehst (standst) mitten im Arbeitsleben, da gehören solche Kindereien nicht hin. Man riskiert nicht seinen Ausbildungsplatz weil man keinen Bock auf Berufsschule hat. Ich könnte jetzt nicht behaupten das es mir um Leute wie dir Leid tut. Strafe muss sein, und ich hoffe das dir diese Geschichte eine Lehre sein wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 runlevel5, nichts desto trotz ist die Kündigung, in der Form, nicht gesetzeskonform und nach den Gesetzestextauszügen auch 100% klar ... ab zum Anwalt mda, auch wenn du die kohle nicht hast, dein arbeitgeber wird die prozesskosten tragen müssen. übrigens, es gibt viele anwälte, die ein kostenloses vorgespräch führen und danach entscheiden obs was direkt kostet oder nach prozessende bezahlt wird. bei dieser 100% rechtslage wird es da keine schwierigkeiten geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Eines finde ich jedoch besonders erschreckend : Als Geschäftsführer eines Unternehmens sollte ich mich entweder mit den Gesetzen rund um Ausbildungen und Arbeitsverhältnisse auskennen o d e r aber ich sollte mir jemanden mit der entsprechenden Sachkompetenz (Fachanwalt für Arbeitsrecht ect.) einstellen...... Gruss BadDog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runlevel5 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Bevor ich einem Arbeitgeber mangelnde Kenntnisse des Arbeitsrechts vorwerfe, würde ich mda mal mangelndes Verantwortungsbewusstsein sich, und seinem Arbeitgeber gegenüber vorwerfen. Eure Rechte scheint ihr alle aus dem Eff Eff zu kennen, auf die Pflichten scheint das allerdings nicht zuzutreffen. Jetzt mal an die Halbjuristen unter euch Schulverweigerern. Wenn ich recht informiert bin, kommt jede Partei vor dem Arbeitsgericht während der ersten Instanz für seine eigenen Kosten auf. Ich weiss allerdings nicht ob das noch der aktuelle Stand ist. Also vorsicht mit pauschalen Aussagen wie "Deinen Anwalt muss sowieso der Chef löhnen". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 *räusper* Gehts auch eine Tonart gemässigter? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MdA Geschrieben 11. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Erst wird richtig grober Mist gebaut, und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann geht das Geheule los. Mensch mda, "ein paar Tage unentschuldigt der Berufsschule fernbleiben", wie alt bist du? Merkt ja keiner, weil du anschliessend nicht mehr in den Betrieb musstest, nee nee nee. Das ist nicht wie damals heimlich rauchen in der Pause. Du stehst (standst) mitten im Arbeitsleben, da gehören solche Kindereien nicht hin. Man riskiert nicht seinen Ausbildungsplatz weil man keinen Bock auf Berufsschule hat. Ich könnte jetzt nicht behaupten das es mir um Leute wie dir Leid tut. Strafe muss sein, und ich hoffe das dir diese Geschichte eine Lehre sein wird. Du hast meinen ersten Post scheinbar gar nicht richtig gelesen. Ich habe extra erwaehnt dass ich wirklich krank war, falls es dich interessiert ich habe Probleme mit dem Magen, das weiss der Betrieb auch, interessiert ihn in diesem Falle aber nicht. Mein einziger Fehler war nicht jedesmal zum Arzt gegangen zu sein. Aber mach ruhig weiter Jemanden runter den du nicht kennst und bewerfe ihn mit Vorwuerfen bei denen du dir gar nicht sicher sein kannst ob Diese berechtigt sind. Ich wollte eigentlich nur wissen wie es rechtlich fuer mich aussieht, und keine Moralapostel. Ich bin mir selbst darueber im Klaren, dass Einiges schief gelaufen ist, aber es bringt mir reichlich wenig dass jetzt auch noch von WILDFREMENDEN in ueberhoeht dramatischer Form unter die Nase gebunden zu bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Also das meiste wurde schon gesagt wende dich an die Agentur für Arbeit, must du ja sowieso da du ja jetzt wieder Arbeitssuchend bist. Kläre das mit denen ab was du machen kannst. Auch ein Anwalt kann dir da sicherlich weiterhelfen. Vielleicht sprichts du auch nochmal mit der Firma also ohne Abmahnung zu kündigen ist wie schon beschreiben nur in besonders schweren Fällen möglich. Aber denke auch daran das du die Firma ganz schön an der Nase rum geführt hast denn wenn du dich eher gemeldet hättest dann wäre auch sicherlich auch noch einiges zu retten gewesen. Sicherlich hätte die Firma auch mal in der Schule Nachfragen können wie es aussieht aber du hättest dich auch mal mit Problemen an deinen Ausbilder wenden können. Das gilt auch wenn du jetzt wieder eine Lehrstelle findest dann wende dich an deinen Ausbilder/ Lehrer und warte nicht bis es zu spät ist. Man wird nicht gleich gekündigt wenn mal eine Note nicht so OK ist aber man muss deine Bereitschaft erkennen das du daran was ändern willst. Fernbleiben vom Unterricht ist da der Falsche weg wenn man Krank ist dann meldet man sich krank alles was unter drei Tagen ist kann man selber machen alles was drüber hinaus geht brauchst du ein gelben schein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runlevel5 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Also das meiste wurde schon gesagt wende dich an die Agentur für Arbeit, must du ja sowieso da du ja jetzt wieder Arbeitssuchend bist. Kläre das mit denen ab was du machen kannst. Was bitte soll er mit der Arbeitsagentur für weitere Vorgehensweisen klären? Dort meldest du dich Arbeitslos, das wars. Sollte sich die fristlose Kündigung bestätigen, werden ihm für 3 Monate die Leistungen gestrichen, fertig. Das ist aber keine Beratungsstelle für Arbeitsrecht. Ich kann dem Arbeitgeber da nur voll und ganz zustimmen, wenn er sagt das das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Schliesslich ist er hintergangen (betrogen) worden. Jetzt hier den magenkranken Jungen zu geben, bringt hier vielleicht ein paar Mitleidstränen, ändert aber an dem krassen Fehlverhalten nichts. So wie mda keinen Bock auf Schule hatte, hat der Arbeitgeber nun keinen Bock mehr auf mda. So einfach kann das Leben sein. Sicherlich findet sich aber ein verständnisvoller Arbeitsrichter, der die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandelt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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