Sowisd Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hallo zusammen, habe mal eine kurze Frage an die "Jobwechsel-Erfahrenen" unter euch. Ich habe gekündigt und werde zum 30.11.05 aus meiner Firma ausscheiden. Ab ca. dem 18.11.05 werde ich nicht mehr in der Firma erscheinen und in den Tagen darauf von Köln nach München ziehen. Nun meine Frage bezüglich des Arbeitszeugnisses: Wann beantrage ich das bzw. wann erhalte ich es ? Wird es gängigerweise vordatiert und dann am letzten Tag vor dem Resturlaub ausgehändigt ? Oder erhalte ich es per Post nach dem 30.11. ? Vielen Dank und schönen Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mKipke Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Wenn du Pech hast, erhälst du das Zeugnis auch erst einige Tage/Wochen später. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Knoppers Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hey Michael, soweit ich weiß, wird Dein Arbeitszeugnis mehr oder weniger automatisch mit einer Kündigung erstellt. Du solltest aber unbedingt den Inhalt mit deinem Betreuer/Vorgesetzten abstimmen. Das Zeugnis selbst wird Dir mit anderen Dokumenten (Lohnsteuerkarte, Urlaubsbescheinigung, etc.) nach dem Austrittsdatum per Post zugesendet. Versuch doch von Deinem Betreuer/Vorgesetzten ein qualifizierendes Zwischenzeugnis zu erhalten. Das kann ohne die Personalabteilung ausgestellt werden. Gruß, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 soweit ich weiß, wird Dein Arbeitszeugnis mehr oder weniger automatisch mit einer Kündigung erstellt. Aber nur "mehr oder weniger". Eine "automatische Pflicht" zur Zeugniserstellung besteht gesetzlich nicht (nur nach Ausbildungsverhältnissen), man hat lediglich einen Anspruch nach § 630 BGB (und u. U. nach § 113 GewO, § 73 HGB, § 19 SeemG), heisst man muss es im Zweifel beantragen/einfordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.