Wember Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hallo zusammen, bin derzeit im Lernstreß, und habe mir hierfür auch einige Bücher bestellt, unter anderem auch das IT Handbuch in der 4 Auflage von 2005. Nun habe ich gehört das man das IT Handbuch in der Prüfung benutzen darf, stimmt das wirklich ? Denn Ich bin z.b gerade dabei mir "Marktforschung" anzuschauen, und muss feststellen das in Sachen Marktuntersuchung z.b alles ja wunderbar auch im IT Handbuch zu finden ist (Seite 386), so das Ich mir eigentlich ja nur merken müsste wo ich was zum nachschlagen finde....... bin ein wenig verwundert, kann mich jmd aufklären ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 ALLE IT Handbücher (auch ältere Jahrgänge) waren bei mir (Winter 2004) zugelassen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LucyLoreley Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Hallo, bedenke aber das du für Wisio (schreibt man das so? ) das Handbuch nicht hernehmen darfst. Also musst du dir Marktforschung und den ganzen anderen M.....anschauen und lernen!! Liebe grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Nun habe ich gehört das man das IT Handbuch in der Prüfung benutzen darf, stimmt das wirklich ? IHK-GBA-News, Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung, IT-Berufe, Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wember Geschrieben 11. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 ja ok, wenn das so ist, muss ich den ganzen kram in Sachen Marktforschung etc. natürlich auch so drauf haben !!! Schade, hatte mich schon gefreut weniger lernen zu müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
engel02 Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Nur dran denken, gilt nicht für BW. Hier ist IT-Handbuch nicht erlaubt. Ist nicht ersichtlich aus welcher Gegend du kommst. Grüßle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widharcal Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Kleiner Tip den ich von einem Lehrer bekam. Ergänzende NOTIZEN kann man ebenfalls in Zettelform im IT-Handbuch haben. Notizen sind Randbemerkungen oder Stichworte. Unter Dokumentaion fallen ausformulierte Sätze bzw. Antworten. So der Lehrer damals zu uns. Erkundige dich evtl mal bei nem Lehrer in deiner Schule (sollte natürlich in einem Prüfungsausschuss sein) wie er dazu steht. Ansonsten kann ich auch nur sagen, dass das IT-Handbuch in GA1 und 2 erlaubt ist aber nicht für WiSo. Aber keine Sorge wegen WiSo is für gewöhnlich das einfachste an der ganzen Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
root_darf_das Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Nur dran denken, gilt nicht für BW. Das ist nur bedingt richtig. In der GH I (für Systemintegratoren) war bisher ein Tabellenbuch zulässig und ich gehe mal davon aus, dass das auch so bleibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Kleiner Tip den ich von einem Lehrer bekam. Ergänzende NOTIZEN kann man ebenfalls in Zettelform im IT-Handbuch haben. Notizen sind Randbemerkungen oder Stichworte. Unter Dokumentaion fallen ausformulierte Sätze bzw. Antworten. So der Lehrer damals zu uns. Erkundige dich evtl mal bei nem Lehrer in deiner Schule (sollte natürlich in einem Prüfungsausschuss sein) wie er dazu steht. Schlechter Tip. Denn jede IHK kann es fuer ihren zustaendigen Bereich anders handhaben. Bei der einen sind nur jungfraeuliche Tabellenbuecher, bei anderen unbeschriebene Post-Its zur Markierung zugelassen und bei anderen IHKn wiederum darf auch ergaenzt werden. Fazit: Frag direkt bei Deiner zustaendigen IHK nach. Deine Schule ist fuer die Pruefungsdurchfuehrung nicht verantwortlich und hier nur bedingt aussagekraeftig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 da kommt mir eine Frage auf, hab jetzt schon öfter gehört das auch während dem WISO Teil keinen Interessiert ob man das Buch verwendet oder nicht. Vielleicht kann jemand der schon Prüfung hatte was dazu sagen? wie wird das gehandhabt wenn man mit dem einen Teil fertig bzw die Zeit um is? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 wie wird das gehandhabt wenn man mit dem einen Teil fertig bzw die Zeit um is? Es wird Dir kaum nutzen, die Handhabung von Ex-Prüflingen zu erfahren, denn entscheidend ist, wie die Prüfungsaufsicht das handhabt. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
böhser_fisi Geschrieben 13. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2005 grundsätzlich sollte man sich immer auf ein chaos einstellen. bei meiner prüfung (mai 05) wurde der zeitplan mehrere male geändert. erst hies es pause zwischen den einzelnen teilen, dann mal wieder nicht :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 14. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2005 Schlechter Tip. Denn jede IHK kann es fuer ihren zustaendigen Bereich anders handhaben. Bei der einen sind nur jungfraeuliche Tabellenbuecher, bei anderen unbeschriebene Post-Its zur Markierung zugelassen und bei anderen IHKn wiederum darf auch ergaenzt werden. Ja...leider ! Denn diese Tatsache halte ich persönlich für untragbar. Einheitliche Prüfungen verlangen nach einheitlichen Rahmenbedingungen. Vielleicht wäre es mal an der Zeit das "Hoheitsprinzip" der einzelnen Kammern zumindestens kritisch zu hinterfragen - immerhin fusst dieses Prinzip (unter anderem) auf historischen Rahmenbedingungen, die in der ursprünglichen Art und Weise gar nicht mehr gegeben sind. Wohlgemerkt : Es geht nicht darum, die Kammern als überflüssig darzustellen - schliesslich ist die Durchführung von Prüfungen nur ein Bruchteil Ihrer Aufgaben ! Mir geht es darum, das die völlige Gleichbehandlung aller Prüflinge gegeben sein muss - zumindestens anhand der Rahmenbedingungen. Und genau daran hapert es ganz gewaltig. Gruss BadDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2005 Mai 05, Prüfungsort Freising (--> IHK München): Der jeweilige Bogen durfte erst zu Beginn des Prüfungsteiles herausgenommen werden. Wer mit einem Teil fertig war, musste im Raum bleiben, bei WiSo mussten die Handbücher in der Tasche verstaut sein (nicht erreichbar). Zwischen den Teilen 15 Minuten Pause. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 14. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2005 Vielleicht wäre es mal an der Zeit das "Hoheitsprinzip" der einzelnen Kammern zumindestens kritisch zu hinterfragen - immerhin fusst dieses Prinzip (unter anderem) auf historischen Rahmenbedingungen, die in der ursprünglichen Art und Weise gar nicht mehr gegeben sind. Dann hast du aber vieles zu bereinigen, wenn Du die "historischen Rahmenbedingeungen" berücksichtigen willst. Mir fallen da spontan solche Themen ein, wie: Kirchensteuer, Kulturhoheit der Länder,Sektsteuer, 7% MwSt auf Katzenstreu und Hundenahrung ... Bevor Du mich jetzt falsch verstehst: Ich bin natürlich auch für so faire Rahmenbedingungen wie möglich. Und daher bin ich auch seit eh und je Verfechter der Meinung, dass die Schulen Bundesangelegenheit werden müssten und die Landeskultusministerien abgeschafft gehören. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 16. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2005 hallo, mir erscheint es fraglich ob die pausenregelung zwischen den prüfungen; die benutzung des gummibuches in der wiso-prüfung oder die präparierung desselben mit post-it notizen die aussagekraft der abschlussprüfung in irgendeiner art und weise beeinflusst. daher sehe ich für meine teil auch keinen handlungsbedarf in dieser frage. 'absolute' identische rahmenbedingungen kann es sowieso nicht geben, denn der spielraum der prüfer & korrektoren bei der bewertung der ganzheitlichen aufgaben und der projektarbeit ist ja nun nicht bürokratisch begründet, sondern liegt in der natur der sache. api Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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