Maschmello Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 hallo, ich habe ein Problem. Nach meiner Ausbildung bin ich einer der Glücklichen, die gleich einen Arbeitsplatz gefunden haben. Zwar in einer anderen Stadt, aber eine wirklich gute Stelle. Da freut man sich, nachdem man eine Wohnung gefunden und für ein Jahr schon DSL beantragt hat... und aufeinmal kriege ich ein Schreiben von der Zivildienststelle, dass die mich einziehen wollen . Ich hab keinen Nerv darauf, meinen guten Job, in dem ich fast das Gleiche (exotische Software, die man nicht so einfach erlernen kann) machen muss, wie im Ausbildungsbetrieb, zu verlieren. Und zu Mal ich mit ein Zivildienststelleneinkommen nicht meine Wohnung oder meinen jetzigen Lebensunterhalt zahlen kann. Zusätzlich wäre es auch nicht wirtschaftlich, mich Neuangestellten, der gerade in zwei Monaten viel Input erhalten hat und alles erlernt hat, was er den nächsten Jahren machen muss, einfach wieder wegzunehmen, da entstehen für den Betrieb ja auch noch Kosten. Wenn ich den Job später loswerde wegen Ressourcenabbau (bin ja sowieso erst 19 bis zum 25. Lebensjahr vergeht erstmal einige Zeit, in der man mich kündigen kann), dann kann ich doch meinen Zivildienst absolvieren, muss ich halt in einer WG oder zurück zur Mutter ziehen. Momentan fällt mir erstmal nur ein, meine Lage der Zivildienststelle zu beschreiben, um zu sehen, ob die Verständnis haben. Hat da jemand von euch Erfahrung sind die Leute bei sowas kolant? Andersfalls heirate ich schnell irgendjemand oder adoptiere ein Kind, nur um den Arbeitsplatz behalten zu dürfen, oder ich sag meiner Oma bescheid, dass die bei mir wohnen soll, somit hätte ich einen Familienangehörigen, um den ich mich kümmern muss. MfG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
toppy Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Habe zur Zeit das gleiche Probleme. Hier mal kurz deine Möglichkeiten: 1. Stelle einen Antrag auf Zurückstellung 2. Dann bleibt dir nur noch, dass dein Betrieb einen Unabkömmlichkeits-Antrag an den Zivildienst stellt. In diesem muss hervorgehen, dass Sie nicht einfach so einen Ersatz für dich finden können und das Sie z.B. schon in dich investiert haben bzw. du da irgendwas mit aufgebaut hast. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Ich wurde bisher 1 Jahr zurückgestellt und nun hat mein Betrieb diesen Unabkömmlichkeits-Antrag gestellt. Da warte ich jetzt auf die Antwort.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zirri Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 vielleicht haette ich mir das auch vorher überlegt... nein, wirklich mal ehrlich, du weisst das - sagen wir mal- seit mind. 3 Jahren dass Du Deinem Staat dienen musst. Dann hättest Du das nach der Schulzeit 'hinter Dich bringen' müssen. Auf der anderen Seite kann ich das natürlich verstehen, dass man - gerade in unserer Branche - schnell den Anschluss verlieren kann. Oder n Deinem Fall dann ggfls. den Job. Aber sorry, das ist Kategorie selber Schuld, und glaub nicht, dass der Staat ir an den Karren ****en will, JEDER ist hier betroffen. gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 ausserdem gibt es immernoch die Möglichekit den Dienst am Staate nach §8 Absatz 2 des Wehrdienstgesetzes abzuleisten. Also bei Feuerwehr, THW oder DRK/ASB... geht 6 Jahre und kann neben Arbeit oder Ausbildung gemacht werden. Und ist in Deinem Fall auch eine Alternative. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Connor1980 Geschrieben 11. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2005 Wie zirri schon gesagt hat selbst Schuld deshalb hab ich mein Zivi direkt nach dem Abi absolviert. Davon mal abgesheen heisst das Kreiswehrersatzamt und nicht Zividienststelle o.ä. Ich kann in deinem Fall nur empfehlen dich Langfristig bei DRK, Johnnis, Malteser, ASB o.ä. zu verpflichten. Ich meine du musst dann nur 2 mal im Monat dahin, an einem Wochenende. Aber eben über 6 Jahre. Das wäre für dich wahrscheinlich die beste Alternative. Einfach mal bei deinem Kreiswehrersatzamt nachfragen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cossack Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Is ja schön und gut wenn das bei euch geht dass man sich freiwillig für ne Zivistelle melden kann um den Dienst schon vorher abzuleisten. Ich habe auch das Problem dass ich evtl Bundeswehr oder Zivi machen muss. Bin au mit der Lehre fertig und hab ne befristete Stelle, bei der es nach einem Jahr guter Führung dann ne Unbefristete Übernahme gibt. Aber wahrscheinlich nur wenn des Kreiswehrersatzamt ned dazwischen funkt. Hab es au versucht dass ich den Zivi im Anschluss an die Ausbildung mach, aber die meinten nur dass sie das entscheiden wann man gebraucht wird. Also kommt mir nicht mit "Selber Schuld" oder "hättest halt deinen Zivi glei danach gemacht". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Es geht ueberall, sich den Zivi selbst zu suchen, man muss sich nur darum kuemmern. Man muss zum KWEA rennen, und dort sagen "Hier... ich bin Frei, hab keinen Bock auf Waffe, will Zivi machen... bla blubb... schreiben.. feddisch"... und schon kann die Zivisuche losgehn.... so schwer ist das nicht. Aber was spricht eigentlich gegen Bund ? Ich war selbst beim Bund.. und es war eine tolle Zeit =) Nebenbei.. du hast einen Anspruch auf Kostenbeihilfe wenn du mindestens ein halbes Jahr vor Einzug deine Wohnung hattest... die zahln dir dann deine komplette Wohnung solang du "dienst".... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Is ja schön und gut wenn das bei euch geht dass man sich freiwillig für ne Zivistelle melden kann um den Dienst schon vorher abzuleisten. Ich habe auch das Problem dass ich evtl Bundeswehr oder Zivi machen muss. Bin au mit der Lehre fertig und hab ne befristete Stelle, bei der es nach einem Jahr guter Führung dann ne Unbefristete Übernahme gibt. Aber wahrscheinlich nur wenn des Kreiswehrersatzamt ned dazwischen funkt. Hab es au versucht dass ich den Zivi im Anschluss an die Ausbildung mach, aber die meinten nur dass sie das entscheiden wann man gebraucht wird. Also kommt mir nicht mit "Selber Schuld" oder "hättest halt deinen Zivi glei danach gemacht". 1. Das geht überall 2. Das Problem hat jeder 3. Kommt so etwas nicht überraschend... 4. Du wirst kaum drum rum kommen 5. Mach das beste draus Shrek Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Aber was spricht eigentlich gegen Bund ? Ich war selbst beim Bund.. und es war eine tolle Zeit =) Dagegen spricht eine ganze Menge . Und ganz nebenbei wäre ihm mit den 9 Monaten Kriegsdienst genausowenig geholfen wie mit 10 Monaten Zivi... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Also folgendes würde ich machen 1. Nachmusterung beantragen (man wird älter die Augen schwächer und das Höhrvermögen nimmt ja auch ab.. und das geht manchmal so rasend schnell, evt. klappt ja auch der Lungenfunktionstest vorher beim Arzt nicht so toll oder man hat neue Allergien) Wenn Du auf T3 gemustert wirst, bist du ausgemustert. 2. THW lustiger Verein, 10 Dienste im Jahr sind Pflicht, meistens sind die jeden 2ten Samstag 10 Stunden inkl. Frühstük und Mittagessen. Als "PC Heini" wird man auch meistens für Büroarbeit oder Netzwerkpflege oder Rechnerzuammenschrauben mißbraucht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Die Ausmusterung als T3 ist falsch (da ich beim Bund war, weiss ich das). Mit T3 wird man lediglich vom Dienst befreit. Dass heisst aber nicht, dass es damit gegessen ist. Denn wenn Mangel besteht sind diese Personen die ersten, die dann wieder auf der Matte stehen muessen, und ab da ist nix mehr mit Zivi.... Ich selbst war auch T3 gemustert, da ich zum Musterungszeitpunkt eine Zahnklammer trug... Dennoch bin ich hingegangen... und 9 Monate Spaeter bei der Ausmusterung wurd ich T2 gemustert.... die haetten mich spaeter wieder eingezogen nach Beendigung der Kieferorthopaedischen Behandlung... Also geht lieber auf Nummer sicher, und erfuellt eure Pflicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Die Ausmusterung als T3 ist falsch (da ich beim Bund war, weiss ich das). Mit T3 wird man lediglich vom Dienst befreit. Dass heisst aber nicht, dass es damit gegessen ist. Denn wenn Mangel besteht sind diese Personen die ersten, die dann wieder auf der Matte stehen muessen, und ab da ist nix mehr mit Zivi.... Ich selbst war auch T3 gemustert, da ich zum Musterungszeitpunkt eine Zahnklammer trug... Dennoch bin ich hingegangen... und 9 Monate Spaeter bei der Ausmusterung wurd ich T2 gemustert.... die haetten mich spaeter wieder eingezogen nach Beendigung der Kieferorthopaedischen Behandlung... Also geht lieber auf Nummer sicher, und erfuellt eure Pflicht Mit T3 ist man ausgemustert, dass eine Zahnklammer ein temporärer Zustand ist ist Dein PP. Ich bin (nach der letzten Wehrreform (heißt das so?)) definitiv mit T3 ausgemustert worden. Ich weiß wovon ich spreche, ich hatte das selbe Problem. War ich beim Bund -> nein, war ich Zivi -> nein, eingestuft als T3 (warum weiß nur der liebe Gott) und ausgemustert -> ja Ich habe nur 4 Monate beim THW verbracht (also 4 Dienste) um die Zeit von Uni -> Ausbildung zu überbrücken um nicht eingezogen zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widharcal Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Hm... also wenn ich das alles hier höre, hatte ich wohl damals viel glück. Bin vollkommen ausgemustert worden. Der Arzt meinte ich solle nachhause gehn. :marine Wurdest du schon gemuster oder nicht? weil je nach dem was du hast bzw. hattest kann es dir auch passieren das du ausgemustert wirst. War bei mir so, hab nur meine Krankenakte vorgelegt. :mod: Ansosnten würd ich dir im zweifelsfall auch empfehlen sowas zu machen wie THW oder Feuerwehr. Da keinste deinen Job behalten und leistest deinen Diest für den Staat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
config.sys Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Anpassung des Wehrrechts .... also mit T3 ist man definitiv ausgemustert ...das ganze ist aber "realtiv" neu .. da die Bundeswehr über immer weniger Haushaltsmittel verfügt bleibt das auch so ...d.H T3 bist du schon wenn du zu langsam auf das Knöfchen drückst beim Hörtest ....tja das pssiert halt wenn man schlecht hört ... und was gegen die Bundeswehr spricht kann ich auch nicht nachvollziehen .. als Itler kommst du mit ziemlicher sicherheit in eine ähnliche Verwendung in der Du jetzt bist ..vielleicht mit älteren Kisten ..aber dafür kommst du dann nicht total raus aus deinem Job ..auch Zivil ist das so ..nur muss man sich da gezielt auf solche Posten bewerben ..fast jedes Krankenhaus hat eine IT Abteilung ...das Rechenzentrum der Uni ...ja da gibt es viele möglichkeiten ... und zur Not zurückstellen lassen bis du über das Wehrfähige alter weg bist ... also nicht gleich Kopf in den Sand stecken ...wir haben das schließlich alle mitgemacht ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mawiju664 Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 naja, heute wird man nicht mehr mit T3 sondern gleich mit T5 gemustert, bin selber mit T5 rausgeflogen, hat mich sehr überrascht, da ich nach G31 Untersuchung voll einsatzfähig bin als Einsatztaucher ... von dem her kann es schon sein, dass eine nachmusterung hilft, ich kenne jemand der wurde wegen seinem übergewicht (dicker, nicht fett) mit T5 rausgeflogen. vlt hast ja glück Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maschmello Geschrieben 12. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Also gemustert wurde ich und bin auch anerkannter Kriegsdienstverweigerer und für den Job habe ich extra mein Fachabi abgebrochen. THW glaub ich nicht, dass ich das machen kann, weil ich manchmal auch Samstag arbeiten muss oder mal eine Woche auf Dienstreise bin. Ich habe jetzt erstmal einen Brief ans Zivilamt geschrieben. Vielleicht werde ich in der Tat sogar ausgemustert, meine Augen sind wirklich schlechter geworden, aber als Brillenträger kriegt man doch nicht T3. Ich kenne einen körperlich schwachen und ungesunden Drogen-Junkie und der hat sogar T2 gekriegt, also da sehe ich bei mir keine Chance auf Ausmusterung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 und zur Not zurückstellen lassen bis du über das Wehrfähige alter weg bist ... Eine Zurückstellung um X Jahre verlängert auch das wehrfähige Alter, das bringt IMHO nichts, dafür muss man sich schon sehr sehr lange zurückstellen lassen um über die endgültige Altersgrenze zu kommen. Nur wenn man in dieser Zeit Kinder zeugt, kommt man so drumherum. Der Staat will meistens nicht die Familie versorgen. Tipps bzw. Winks mit dem Fahnenmast, wie Du Dich drücken kannst, gab es jetzt schon genug. Viel Glück dabei Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 Also zunächst ist es nicht rechtens dich wegen wehr- bzw. Zivildienst zu kündigen. Du geniesst vom Bekanntwerden des Einzugstermins bis abschluss des Dienstes einen Schutz, welche mit dem von schwangeren Frauen vergleichbar ist. Während des Dienstes selber ist dein AG dann verpflichtet, dich für den Dienst freizustellen (ohne Entgelt, weil ja der Staat für dich sorgt) und danach deinen Platz wieder für dich zu haben. Dies heisst im Zweifelsfall für den Betrieb auf Zeitarbeiter oder befristete Verträge zurückzugreifen, was laut deiner Beschreibung der Stelle offensichtlich nicht realisierbar ist (zu lange Einarbeitung). Realistisch äussert sich das zwar eher so, dass die AG's keine jungen Männer einstellen ausser sie haben schon gedient, aber du hattest da anscheinend Glück. Ganz Nüchtern Betrachtet ist dieser Ablauf gerade in unserer Branche natürlich keine gute Alternative, daher würde ich zunächst mit den Verantwortlichen in deinem Betrieb darüber reden (Damit die drohende Einziehung bekannt ist, und du in diesen Kündigungsschutz rutschst), eine Zurückstellung beantragen und ggf. durch deinen Betrieb einen Antrag auf Unabkömmlichkeit stellen lassen. Auf jeden Fall gilt: Dein Betrieb ist in diesem Fall nicht dein Feind der mit Kündigung drohen kann, sondern dein Freund der den oben beschriebenen Ablauf mit allen Mitteln verhindern wollen wird. Wenn du auf diese Art nicht Drumherum kommst kann ich mich den anderen nur anschliessen: THW oder Feuerwehr sind angenehme Hobbys mit hohem Nutzwert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 apropos: Aktueller Spiegel Artikel zum thema Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zornas Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 THW glaub ich nicht, dass ich das machen kann, weil ich manchmal auch Samstag arbeiten muss oder mal eine Woche auf Dienstreise bin. Tja man kann nicht alles haben. Irgendwo muss man dann auch mal Zugeständnisse machen oder einen Kompromiss finden. Sei froh, dass Du die Möglichkeit hast, das Ganze übern THW zu regeln und so deinen Job behalten kannst, falls alle andren Möglichkeiten nicht greifen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cossack Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 @IT-Shrek Glaub mir, ich habe es versucht. Auch kenn ich einige andere die es versucht haben (um Arbeitslosigkeit zu überbrücken bzw. derweil den Wehrdienst zu leisten). Zurück kam, dass zZ keine Verwendung für sie ist. Nach 2 Jahren hat derjenige dann eine Arbeit gefunden gehabt und nach glaub 5 Monate kam dann die Einberufung. Tut mir leid, aber wenn 2 Jahre lang nichts geht, derjenige aber will, dann aber wenn er eine Arbeit hat eingezogen wird ist es für mich einfach eine Schweinerei. Das ganze System is sowieso für *****, da es eh keine Gleichberechtigung gibt, aber das is ein anderes Thema. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zirri Geschrieben 12. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2005 hey Cossack, was Du da schreibst ist Schwachsinn, wenn Du korrekt verweigert hast, kannst Du Dir den Termin mehr oder weniger aussuchen; vorraussetzung dafür ist natürlich dass DU Dich auch drum kümmerst. Aber scheinbar gehst Du ja mit der Einstellung rein: Die wollen was von mir.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
runlevel5 Geschrieben 13. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2005 Also zunächst ist es nicht rechtens dich wegen wehr- bzw. Zivildienst zu kündigen. Du geniesst vom Bekanntwerden des Einzugstermins bis abschluss des Dienstes einen Schutz, welche mit dem von schwangeren Frauen vergleichbar ist. Definitiv falsch. Das gilt erst für Betriebe ab einer bestimmten Grösse. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
diana Geschrieben 13. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2005 Passend dazu habe ich das hier gefunden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 13. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2005 @IT-Shrek Glaub mir, ich habe es versucht. Auch kenn ich einige andere die es versucht haben (um Arbeitslosigkeit zu überbrücken bzw. derweil den Wehrdienst zu leisten). Zurück kam, dass zZ keine Verwendung für sie ist. Nach 2 Jahren hat derjenige dann eine Arbeit gefunden gehabt und nach glaub 5 Monate kam dann die Einberufung. Tut mir leid, aber wenn 2 Jahre lang nichts geht, derjenige aber will, dann aber wenn er eine Arbeit hat eingezogen wird ist es für mich einfach eine Schweinerei. Das ganze System is sowieso für *****, da es eh keine Gleichberechtigung gibt, aber das is ein anderes Thema. Es gibt 1000e freie Zivistellen, bei denen DU dich selber bewirbt und dann einen Antrag auf Einberufung mit Hilfe des Unternehmens stellst. Wenn in einem Wehrverwaltungsbereich (ka wie das genau heisst) nichts mehr im Budget frei ist, hast du immernoch die Möglichkeit dir ne Stelle in einem anderem Bereich zu suchen. Durchs Zivi sein, darf dir beruflich kein Nachteil entstehen, das ist´gesetzlich verankert und unabhängig von der Größe des Betriebs, praktisch sieht es aber leider anders aus, da man nach dem Zivildienst/Wehrdienst eben wenig Chancen hat. Shrek Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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