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Nebenerwerb (Webdesign) neben derm Job


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Sorry, falls solch ein Thema schon existiert. Habe nichts Passendes gefunden.

Würde gerne neben der Arbeit Webdesin anbieten. (Offiziell!)

Was muss ich tun....

- Mit Arbeitgeber abklären = mach ich

- Beim Amt melden? = Antrag?

- Finanzamt? = Hat jemand einen Plan? was muss ich machen? Antrag? Bis wann steuerfrei?

Falls jemand Erfahrungen hat oder Ahnung wäre es cool, wenn Ihr texten könntet. Danke Euch!

Geschrieben

Du musst ein Gewerbe anmelden, das machst du beim Gewerbeamt.

Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung auch an das Finanzamt weiter. Irgendwann bekommst du dann Post vom Finanzamt und musst für die noch ein zusätzliches Formular mit ergänzenden Angaben ausfüllen (so war es zumindest bei mir).

Geschrieben

Das zuständige Amt für deine Gewerbeanmeldung findest in deiner Gemeindeverwaltung oder deinem KVR.

Ausweis und evtl. Kohle nicht vergessen. Der Gewerbeschein kostet so um die 20 oder 30 Euronen Gebühr (zumindest war das bei mir so).

Ausser dem Finanzamt kommt ausserdem noch die IHK auf dich zu. Jedoch kannst du eine Freistellung für deren Gebühren beantragen wenn du nicht sehr viel Umsatz hast.

Des weiteren solltest du darauf achten, dem Finanzamt eine möglichst gering geschätzte Umsatzerwartung für das erste Jahr mitzuteilen. Danach richten sich nämlich deine Einkommensteuervorauszahlungen.

Geschrieben

Servus,

zum Thema Gewerbe (again!): Es ist nicht zwingend ein Gewerbe erforderlich. Man kann auch als Freiberufler arbeiten. Steuernummer beim Finanzamt holen und am Jahresende in der Steuererklärung die entsprechende Anlage ausfüllen.

Peter

Geschrieben
Servus,

zum Thema Gewerbe (again!): Es ist nicht zwingend ein Gewerbe erforderlich. Man kann auch als Freiberufler arbeiten. Steuernummer beim Finanzamt holen und am Jahresende in der Steuererklärung die entsprechende Anlage ausfüllen.

Peter

aber nur, wenn ihm nicht die webdesign firma/agentur/etc. gehört - ansonsten brauch er den gewerbeschein!

Geschrieben

Ich will ja nicht der böse Bube sein, aber wenn du dafür schon Abnehmer hast und die dafür keine Rechnung brauchen, dann würd ich das nirgends anmelden...

Ich arbeite auch genug nebenher und wenn ich das alles anmelden würde, dann würd ich nur einen Bruchteil davon verdienen und den meisten Abnehmern ist das egal, ob da ne Firma oder ne Privatperson dahinter steht, hauptsache die geforderte Sache wird erfolgreich und kostengünstig umgesetzt.

Geschrieben
Ich will ja nicht der böse Bube sein, aber wenn du dafür schon Abnehmer hast und die dafür keine Rechnung brauchen, dann würd ich das nirgends anmelden...

Ich arbeite auch genug nebenher und wenn ich das alles anmelden würde, dann würd ich nur einen Bruchteil davon verdienen und den meisten Abnehmern ist das egal, ob da ne Firma oder ne Privatperson dahinter steht, hauptsache die geforderte Sache wird erfolgreich und kostengünstig umgesetzt.

genau schwarzarbeit für alle! so ist das richtig :rolleyes::(

Geschrieben
genau schwarzarbeit für alle! so ist das richtig :rolleyes::(

du willst mir doch nicht ernsthaft weismachen, das du jede von dir erbrachte Arbeit, für die du Geld bekommst, vorher angemeldet hast ???

Geschrieben
Ich will ja nicht der böse Bube sein, aber wenn du dafür schon Abnehmer hast und die dafür keine Rechnung brauchen, dann würd ich das nirgends anmelden...

Ich arbeite auch genug nebenher und wenn ich das alles anmelden würde, dann würd ich nur einen Bruchteil davon verdienen und den meisten Abnehmern ist das egal, ob da ne Firma oder ne Privatperson dahinter steht, hauptsache die geforderte Sache wird erfolgreich und kostengünstig umgesetzt.

Sage mal, machtst du öfter solche Sprüche und wunderst dich hinterher, daß kein Mensch dich mehr für ordnungsgemäße Arbeit bezahlen kann.

Sorry, aber irgendwie sitzt du hier im falschen Boot (und das noch öffentlich).

*Mal zum Telefonhörer greif und ne Anzeige mache*

Geschrieben
du willst mir doch nicht ernsthaft weismachen, das du jede von dir erbrachte Arbeit, für die du Geld bekommst, vorher angemeldet hast ???

doch eigentlich schon. denn meinen normalen job hab ich angemeldet.

das reicht mir erstmal völlig aus.

den pc-futzi für bekannte zu spielen kostet die bekannten ja eh nix, und alle projekte, die ich sonst zuhause mache sind für mich selbst und zu lernzwecken.

Geschrieben
doch eigentlich schon. denn meinen normalen job hab ich angemeldet.

das reicht mir erstmal völlig aus.

den pc-futzi für bekannte zu spielen kostet die bekannten ja eh nix, und alle projekte, die ich sonst zuhause mache sind für mich selbst und zu lernzwecken.

Dann zieh ich meine Aussage natürlich zurück.

Aber jetzt bleib ich doch beim thema:

Angenommen du sollst für deinen Verein oder einen Verwandten der Selbstständig ist einen Web-Auftritt machen und du wirst dafür entlohnt.

Meldest du dann vorher ein Gewerbe an???

Ich mein es ist ja nicht so das ich großen Firmen die aufträge klauen würde, aber wenn im Bekanntenkreis jemand was gemacht haben will und bei mir anfragt, dann ist das ja wohl selbstverständlich das man das macht...

So seh ich das

@DerKleine: Ja ist ja gut.. ich zahl dafür brav meine GEZ gebühren und was weiss ich was alles für bekloppte Beträge für Dinge die man überhaupt nicht nutzt.

Geschrieben

SySi2001 will es offiziell zum Nebenjob machen - nicht "mal nebenbei" gefälligkeitshalber eine Seite erstellen. Das ohne offiziellen Rahmen zu machen wäre Schwarzarbeit und ein Fall für die Steuerfahndung.

kingofbrain und andere hier haben damit schon Erfahrungen - also entweder Gewerbe anmelden oder als Freiberufler.

Geschrieben

@Drake:

1. Der Threadersteller will offziell Webdesign anbieten. Das geht wohl weit über "den Bekannten" hinaus.

2. Die Gefälligkeit gegenüber einem Bekannten würde ich auch niemals als ein Gewerbe betrachten. Allerdings wäre ich mir da über die Rechtslage auch nicht genau im klaren, aber wenn sowas nicht als Gefälligkeit durchgeht, dann hättest du recht damit, dass ich in solchen Momenten wohl auch das Gesetzt überschreiten würde.

Geschrieben

ich sollte in Zukunft genauer lesen *schäm*

Joa also dann könnte jetzt eigentlich ein Mod sämtliche Beiträge löschen, die nix direkt mit der Frage zu tun hatten (das wären auf jedenfall meine alle)...

Geschrieben
du willst mir doch nicht ernsthaft weismachen, das du jede von dir erbrachte Arbeit, für die du Geld bekommst, vorher angemeldet hast ???

Erstens ist das bei mir tatsächlich so.

Und zweitens finde ich es mehr als nur mies, auch noch öffentlich zur Gesetzes-Verletzung aufzurufen. Vom volkswirtschaftlichen Schaden und den Auswirkungen davon mal ganz zu schweigen.

Und ganz besonders verwerflich finde ich es von Dir, uns hier pauschal zu unterstellen, dass wir auch alle so selbstverständlich Straftaten begehen.

Ich finde, eine umfassende Entschuldigung dürfen wir hier schon von Dir erwarten.

gruss, timmi

Geschrieben
aber nur, wenn ihm nicht die webdesign firma/agentur/etc. gehört - ansonsten brauch er den gewerbeschein!

Nein, eben nicht. Ich hatte vor meiner IT-Zeit mehrere Musikschulen und habe keinen Gewerbeschein. Das selbe wäre es jetzt, wenn ich Software entwickeln würde. Ich würde es als Freiberufler mit Steuererklärung Anlage G (glaub ich) machen.

Peter

Geschrieben
und den meisten Abnehmern ist das egal, ob da ne Firma oder ne Privatperson dahinter steht, hauptsache die geforderte Sache wird erfolgreich und kostengünstig umgesetzt.

dann frsge ich mich, welche zweifelhaften Personen oder Firmen das sein sollten. Sie haben keine Rechnung, können das schon mal ned absetzen und falls irgendwas mal später sein sollte, stehen sie da. Lass es nur mal irgendein Copyrightrecht auf ein Bildchen sein, das der Spetzl damals auf die Webseite gelegt hat :rolleyes:

Geschrieben

Freiberufler oder nicht, das ist die Frage. Eine Auflistung findet man im §18 des EStG. Aber auch dort sind die Formulierungen etwas schwammig.

Um späteren Ärger zu vermeiden sollte man seinen Status vielleicht bei Zeiten mit dem Finanzamt klären, und nicht aus dem Bauch heraus festlegen, zu welcher Berufsgruppe man nun gehört.

Diesen öffentlichen Aufruf zur Schwarzarbeit in diesem Thread kann ich nun gar nicht nachvollziehen. Vor allen Dingen der anschliessende Vergleich mit den GEZ-Gebühren erschliesst sich mir nicht so ganz.

Geschrieben

moin.

danke für die zahlreichen antworten.

ich möchte vlt auch werbung betreiben. d.h. anzeigen in kleinen lokalen zeitungen z.b.

also müsste ich mir jetzt eine steuernummer holen und das wars?

es ist ja ein nebenerwerb. wo liegt jetzt der unterschied zwischen freiberufler und selbstständig....

Geschrieben

Servus,

das ist jetzt keine offizielle Definition, aber eine, die es grob ausdrückt.

Freiberufler sind Leute, die ohne steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis Leistungen gegen Bezahlung erbringen. Meistens handelt es sich um künstlerische oder andere schaffende Berufe wie Musiklehrer o.ä. Softwareentwickler können aber auch in diese Definition fallen, wenn das Finanzamt mitspielt und der Hauptteil des Verdiensts aus einer schaffenden und nicht aus einer verkäuferischen Tätigkeit kommt. Das Gewerbe ist im Gegensatz dazu ein Betrieb, bei dem handelsmässig gearbeitet wird - es werden also zu einem nicht unerheblichen Teil Waren an- und verkauft.

Wie gesagt, geh zum FA, hol Dir die Steuernummer, sag, was Du machen willst und frag, was Du brauchst. Die fressen keinen und sind genau so nett, wie man selber ist.

Peter

Geschrieben

Na dann machen wir das ganze mal etwas vollständiger:

Als "freie Berufe" bezeichnte man die selbständigen Berufe, die in den wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Bereich fallen.

Das Einkommenststeuergesetz ordnet ausdrücklich einige Berufsgruppen den freien Berufen zu - neben Steuerberatern, Architekten oder Krankengymnasten noch eine Reihge andewrer Berufe. Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz wird diese Liste noch durch Hebammen und Heilmasseure ergänzt.

Als Nahangspunkte für die Zugehörigkeit gelten :

  • Es muss sich um eine selbständige Tätigkeit handeln
  • Es muss eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit bzw. Berufsausübung vorliegen
  • Der Geschäftsgegenstand muss wesentlich im Zusammenhang mit einer persönlich erbrachten Leistung des selbständig Tätigen stehen
  • Der Freiberufler darf die Mitarbeit fachlicher Vorgebildeter in Anspruch nehmen, solange er die fachliche Leitung der Arbeit dieser Mitarbeiter wahrnimmt

Der Bundesverband der freien Berufe hat die folgende Definition entickelt:

"Angehörige freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig - ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."

>>Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der freien Berufe im Juni 1955<<

Dazu gehören :

Heilkundliche Berufe:

  1. Ärzte
  2. Zahnärzte
  3. Tierärzte
  4. Apotheker
  5. Physiotherapeuten
  6. Krankengymnasten
  7. Logopäden
  8. Psychotherapeuten
  9. Krankenpfleger
  10. Ergotherapeuten
  11. Motopäden
  12. Medizinische Fußpfleger
  13. Betreuer
  14. Ocularisten

Technische / Naturwissenschaftliche Berufe

  1. Architekten
  2. Landschaftsarchitekten
  3. Innenarchitekten
  4. Ingenieure
  5. Vereidigte Sachverständige
  6. Weinanalytiker
  7. See - / Hafenlotsen
  8. Chemiker
  9. Biologen
  10. Geophysiker / Mineralogen
  11. Erfinder
  12. Umweltgutachter
  13. Geologen
  14. freiberufliche Informatiker
  15. freiberufliche Softwareentwickler

Rechts - / Wirtschaftsberatende Berufe

  1. Rechtsanwälte
  2. Notare
  3. Patentanwälte
  4. Wirtschaftsprüfer
  5. Steuerberater
  6. Wirtschaftsberater
  7. Unternehmensberater
  8. PR - Berater
  9. Rentenberater
  10. Verkaufsförderer / - Trainer
  11. Versicherungs - und Wirtschaftsmathematiker

Kulturberufe

  1. Psychologen
  2. Tanztherapeuten
  3. Künstler
  4. Tanzlehrer
  5. Diplompädagogen
  6. Dolmetscher
  7. Übersetzer
  8. Schriftsteller
  9. Designer
  10. Restauratoren
  11. Tonkünstler
  12. Journalisten

Quelle: Bartnik, Dorothea; Praktisches Kaufmannswissen, das jeder braucht; Weltbild Verlag GmbH; Augsburg; 2000; ISBN 3-89604-425-7

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