Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Moin, die Chefin meiner Freundin (Floristenbetrieb) will meiner Freundin weiß machen, dass sie in einer unbezahlten Pause das Firmengelände nicht verlassen darf! Meines erachtens ist die unbezahlte Pause Freizeit. Und in der Freizeit darf man "tun und lassen" was man möchte, oder sehe ich das jetzt falsch und es ist tatsache rechtens, dass die Chefin sagt: "Ihr dürft in eurer Pause das Firmengelände nicht verlassen!"? Die Chefin begründet ihre Aussage mit dem Versicherungsschutz, dass man nicht Versichert sei, wenn man das Firmengelände verlässt. Aber ist das nicht so, dass man so oder so selbst versichert ist, es sei denn der AG stellt einen Pausenraum zur Verfügung und man verletzt sich dort, weil z.B. da nen Nagel aus der Wand kommt, da muss der AG haften aber ansonsten ist man dort doch dann auch selbst versichert, da es definitiv Freizeit ist?! Ich würde das ganze auch gerne mit einem Gesetzestext belegen, allerdings habe ich dazu keinen gefunden... Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen. Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Ich könnte mir das im Rahmen der Fürsorgepflicht vorstellen. Die betriebliche Unfallversicherung kommt m.W. nicht für Schäden auf, die nicht am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dahin oder nach Hause passieren. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Hi Menzemer, Fürsorgepflicht ist in Ordnung, allerdings darf ich mir doch in meiner Freizeit etwas zu essen kaufen gehen? Ins Auto setzen und zu McDonalds fahren um mir nen Hamburger mit Pommes zu besorgen! Wäre dies nicht die Fürsorgepflicht, dass man bei Kräften bleibt, damit man den Tag übersteht oder wäre hier die Fürsorgepflicht der Chefin selbst zu fahren, essen zu holen weil keine Kantine vorhanden ist und selbst zu zahlen, weil man KEINE 300€ netto hat? (Jetzt keine Diskussion über Gehälter!) mfg Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Wie alt ist denn Deine Freundin? Wenn sie wich ich denke über 18 ist, dann darf Sie das Gelände verlassen. Wenn Sie unter 18 ist, dann nein. Dann hat die Chefin für die Zeit der Ausbildung also von Arbeitsbeginn bis Ende die Fürsorgepflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinemachfrau Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 stimmt schon, das man nicht versichert ist, kann der cheffin aber im endeffekt egal sein! oder ist deine freundin unter 18??? auf jeden fall kann in seiner pause machen was man will. nur wenn dann was passiert is man halt finanziell am *****, da keine versicherung greift soweit ich weiß. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Ja sie ist über 18. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinemachfrau Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 na wie gesagt dann darf sie eigentlich alles machen ... sollte nur nicht gegen ein auto rennen oder so, weil dann wirds ernst! und sie muß natürlich pünktlich wieder da sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 in einer mittagspause greifen keine privaten Versicherungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinemachfrau Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 bin mir nicht sicher ... aber es heißt doch immer so, auch in der schule früher wer das gelände verläßt is nich versichert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipmunky Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 bin mir nicht sicher ... aber es heißt doch immer so, auch in der schule früher wer das gelände verläßt is nich versichert... Das ist aber nur bezogen auf die Schule gewesen, so wie es in dem Fall auf die betriebliche Versicherung bezogen ist. Deine private Versicherung greift dann trotzdem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Monarch Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Eine private Unfallversicherung muss in jedem Fall zahlen... Das einzige, was man in der Mittagspause nicht hat, ist der Schutz durch die Berufsgenossenschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinemachfrau Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Das ist aber nur bezogen auf die Schule gewesen, so wie es in dem Fall auf die betriebliche Versicherung bezogen ist. Deine private Versicherung greift dann trotzdem. ach so, aber dann hat man keinen richtigen anspruch auf rente, mal davon abgesehen, das es selbst mit berufsgenossenschaft schwierig sein soll! auf jeden fall ist es nicht gut wenn da was passiert, da sind wir uns hoffentlich einig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 wir gehen ja auch nicht davon aus, dass etwas passiert! Sollte etwas passieren wärend der Freizeit die man hat, greifen meines erachtens nach die Privaten Versicherungen das selbe ist sonst in der Freizeit ja auch! Wenn man eher von der Schule abhaut ist man nicht mehr versichert, weil man eigentlich in der Schule sein soll, und somit hat man sich widerrechtens des Arbeitsplatzes entfernt. (man hat keine Freizeit sondern Arbeitszeit) Hier streiten sich die Versicherung, die Privaten sagen dass sie nicht zahlen müssen, weil man auf der Arbeit sein sollte und die vom AG zahlen nicht weil man sich des Arbeitsplatzes entfernt hat. mfg Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 In diesem Fall würde ich die Fürsorgepflicht dahingehend interpretieren, dass die Chefin verhindern sollte, dass der Azubi Mc-Donalds-Zeug in sich hineinstopft. Ansonsten wundert mich eher, wie viel Geld Azubis heutzutage haben, dass sie es sich leisten können, jeden Tag bei Mc-Donalds zu essen. Schon mal nachgerechnet, was das kostet???? Ein mitgebrachtes belegtes Brot schmeckt auch, ist gesünder und vor allem billiger. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Hi, es ist nicht jeden Tag so, dass sie zu McDonalds fährt (bei noch nicht einmal 300€ im Monat auch irgendwie schlecht!) Und es ist jetzt alles mehr oder weniger interpretation mit der Fürsorgepflicht... Wenn wir von der Fürsorgepflicht jetzt absehen, mit welchem Recht kann man nun eine Person daran hindern das Firmengelände zu verlassen wärend seiner Freizeit? mfg Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 So mal ein Urteil zu dem Thema.Hätte es auch anders vermutet. http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/1402.html Der Betrieb kann wohl wirklich vorschreiben das die Pause im Betrieb verbracht wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 19. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 Hi Carnie, der Link ist echt gut! Nur wird dort auch immer wieder eine Kantine erwähnt. Eine Kantine ist für mich ein Raum wo ich mir etwas zu essen Kaufen kann (in dem Fall war das Essen sogar kostenlos). Da bei meiner Freundin keine Kantine existiert wo man sich etwas zu Essen kaufen kann, würde ich die Sachlage etwas anders sehen. Das Verbot mit dem Verlassen des Firmengeländes zu verbieten ist in Ordnung, wenn man die Möglichkeit besitzt sich etwas zu kaufen! Wenn jetzt der Einwand kommt, man könne sich etwas mitbringen.. Ich bin der Meinung, dass ein Mittagessen warm sein sollte, wenn man warmes Essen möchte. Wenn mir jetzt jemand ein Essen nennen kann, dass nach 5Std noch warm ist, ist der Einwand gut! mfg Borsti p.s. an dieser Stelle nocheinmal danke für eure Bemühungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 19. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2005 ach wie schaut es eigentlich aus.Gilt dieses Verbot nur für deine Freundin oder für alle Angestellten. Und Versicherungsschutz seh ich kein Problem.Wenn es Freizeit ist geht es den Betrieb nichts an.Und wenn es versicherungstechnisch zur Arbeit gehört haftet auch die Versicherung .Scheint also eher ne Ausrede zu sein. Mittagspause ist also Freizeit.Dann gilt nur die private Versicherung.Fragt sich nur was das den Arbeitgeber dann angeht . http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1765&zu2=0029&res=finanzen PS: für mich ist ein Mittagessen auch im Normallfall eine warme Mahlzeit aber ich denke darauf hast du kein Anrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 20. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Ja, es gilt für alle Azubis (es gibt ca. 7 Ausbilder, 1Chefin und 2 Ausbildungsberufe à 6 Azubis pro Jahr), ob es für die Ausbilder und die Chefin auch gilt weiß ich nicht. Aber das ist eh ein "Betrieb" für sich, ich hatte meine Freundin zur Arbeit gebracht und bin VOR Arbeitsbeginn wieder gegangen, meine Freundin hat mich also vor ihrem Arbeitsbeginn vor dem Firmengelände verabschiedet natürlich haben wir uns auch nen Kuss gegeben. So weit gar nicht schlimm, ihre Chefin trudelte auch wärend dieser Zeit in der Firma ein und sah uns. Jetzt will ihre Chefin meine Freundin ermahnen (Vorstufe vor Abmahnung), weil wir dort beinahe Sex gehabt hätten.... *rolleyes* es war 1 Kuss mehr nicht! Seit wann geht es ihre Chefin etwas an, was man vor Arbeitsbeginn und nicht auf dem Firmengelände macht? Ein Kuss ist keine Erregung Öffentlichen Ärgernisses, sofern er nur auf den Mund gegeben wird... Naja so ists halt in dem Betrieb, meine Freundin ist froh dass sie jetzt ins 2. Ausbildungsjahr kam und es nicht mehr allzulange dauert bis sie fertig ist! mfg Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 20. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Die Frage ist, ob man solchen Leuten mit seinen persönlichen Rechten kommen sollte (sprich Gesetzteslage), wenn es danach vielleicht viel schlimmer vom Arbeitsklima und den Aufgaben werden kann, auch wenn man vielleicht im Recht ist. Ich sage nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss nur sollte man sich auch Gedanken über die Folgen machen. Da können manchmal Arbeitgeber beliebig ekelig werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 20. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 ja der einwand von Aquano ist sehr wichtig .Selbst wenn deine Freundin ein Anrecht darauf hat das Firmengelände zu verlassen stellt sich immernoch die Frage ob sie bereit ist es durchzusetzen,und so eventuell andere Probleme zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 20. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Selbst ein Kuss auf den Mund ist keine Erregung öffentlichen Ärgenisses - wir leben schliesslich nicht mehr im 19. Jahrhundert ! Was vor der Arbeitszeit und ausserhalb des Firmengeländes passiert, geht der Chefin einen feuchten Staub an - und das sollte Ihr mal jemand klar machen ! Unglaublich - einigen Zeitgenossen scheint die berufliche Position zu Kopf zu steigen, eine Firma ist kein Hort der Diktatur wo der "Diktator" schalten und walten kann, wie es ihm oder Ihr gerade passt ! Gruss BadDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 20. Oktober 2005 Autor Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Das Problem sehe ich auch ein! Allerdings waren das noch nicht einmal alle skurilen Dinge die dort geschehn, die kein Mensch versteht! Oder kann mir einer von euch sagen, warum eine Floristin keine weißen Socken tragen darf? Das sind Dinge die versteht kein Mensch dagegen würde ich aber auch nie angehen, lediglich dass, dass ich mir etwas zu essen holen darf! Es stimmt, dass je nachdem das Arbeitsklima darunter leiden kann, nur im Großen und Ganzen glaube ich nicht, dass das einen großen Ausmaß an konsequenzen haben wird. mfg Borsti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 20. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Hu, also weiße Socken gehören nun wirklich nicht zum business-dresscode, auch wenn es sich "nur" um eine Floristin handelt. Und vor allen Dingen würde ich mich über solche belanglosen Kleinigkeiten gar nicht erst aufregen sondern einfach schlucken und akzeptieren. Unabhängig davon sind die anderen Beispiele natürlich schlimm und ich denke da läuft mehr schief als dass da nur jemand einige Gesetze/Regelungen falsch interpretiert. Shrek, der sich bei sowas wohl nach was anderem umsehen würde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadDog Geschrieben 20. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2005 Shrek, der sich bei sowas wohl nach was anderem umsehen würde Das kann ich nur unterschreiben : Sich nach einem Betrieb umsehen, wo das Umfeld stimmt - anschliessend die Kündigung auf den Tisch knallen und tschüß !:mod: Gruss BadDog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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