S.H. Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Weiß von euch zufällig jemand, wie man die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berechnet. Und das Ganze dann auch noch mit Kinderfreibetrag in der Steuerklasse III?! KrankenV: 14,5% PflegeV: 1,7% RentenV: 19,5% ArbeitslosenV: 6,5% Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Bei diesen Aufgaben ist eine Lohnsteuertabelle dabei, aus der man diese Daten ablesen kann. Zitieren
S.H. Geschrieben 20. Oktober 2005 Autor Geschrieben 20. Oktober 2005 Jau, danke, hab mir dank Dir eben den "Rest" der Unterlagen besorgt. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sind einfach auszulesen, aber dier Arbeitnehmenanteil zur SV?! Zitieren
Menzemer Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Weiß von euch zufällig jemand, wie man die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berechnet. Und das Ganze dann auch noch mit Kinderfreibetrag in der Steuerklasse III?! KrankenV: 14,5% PflegeV: 1,7% RentenV: 19,5% ArbeitslosenV: 6,5% Die Lohnsteuer kann man zwar berechnen. Ob die Schulmathematik aber ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Für so etwas gibt es Lohnsteuertabellen. Bei der Lohnsteuer gibt es auch keine Kinderfreibeträge. Die gibt es nur beim Soli und bei der Kirchensteuer die jeweils ein fester Prozentsatz der zu zahlenden Lohnsteuer sind (m.W: 5,5 % und 8 bzw. 9 %) Die Sozialversicherungsbeiträge teilst du durch 2. Fertig. Gruß Menzemer Zitieren
S.H. Geschrieben 20. Oktober 2005 Autor Geschrieben 20. Oktober 2005 Die Sozialversicherungsbeiträge teilst du durch 2. Fertig. errr :hells: wie komm ich auf den Sozialversicherungsbeitrag?! sry, war von mir etwas dumm gefragt Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Wie bist du auf das gekommen?KrankenV: 14,5% PflegeV: 1,7% RentenV: 19,5% ArbeitslosenV: 6,5%Und jetzt noch das steuerpflichtige Bruttoeinkommen & wohlfühlen. Zitieren
S.H. Geschrieben 20. Oktober 2005 Autor Geschrieben 20. Oktober 2005 Wie bist du auf das gekommen?Und jetzt noch das steuerpflichtige Bruttoeinkommen & wohlfühlen. sry, das Bruttogehalt is 2.942,00€ hättest aber auch einfach X nehmen können Das Ganze stand hier auf ner IHK Prüfung Winter 03/04. sry... ich nur dumm, habs rausgefunden... Zitieren
schlati Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Anmerkung: Zu beachten für die anstehenden Prüfungen sind - wenn die IHK diese dann auch reinbringt - Änderungen, die die Gesundheitsreform so mit sich brachte. Ab 07/05 mussten alle Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9% senken, im Gegenzug wurde den Arbeitnehmern ein zusätzlicher Abzug von 0,9% beigebracht. Klingt unlogisch, aber aufgrund der 50:50-Aufsplittung der Krankenversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmer/-geber sind das 0,45% Mehrbelastung für den eh schon so armen Arbeiter. :beagolisc Link! Zitieren
Menzemer Geschrieben 20. Oktober 2005 Geschrieben 20. Oktober 2005 Bei der Pflegeversicherung gab es auch eine Änderung. Kinderlose über 23 müssen einen Zuschlag von 0,25 % zahlen. Hatte ich ganz vergessen. Gruß Menzemer Zitieren
k4fu Geschrieben 7. November 2005 Geschrieben 7. November 2005 hallo, heißt das jetzt, dass diese neue berechnung bereits in der prüfung am 22.11. mit drankommt oder das man noch nach der alten rechnung rechnen kann? p.s.: wie wird das dann genau berechnet: 50,45 % zu 49,55 % oder wie? Zitieren
Menzemer Geschrieben 7. November 2005 Geschrieben 7. November 2005 nö, einfach 1,6 % (?) durch 2, ergibt für jeden 0,8. Sind Sie unter 23 und kinderlos kämen eben noch 0,25 dazu, ergibt für Sie 1,85 %. Für die Prüfung kann ich nichts allgemeines sagen. In BW korrigieren die Fachlehrer. Und da lasse ich selbstverständlich auch noch die alte Regelung gelten, die damals im Unterricht behandelt wurde und mit großer Sicherheit noch in den Lehrbüchern steht. Gruß Menzemer Zitieren
k4fu Geschrieben 7. November 2005 Geschrieben 7. November 2005 *verwirrt bin* ich dachte über 23 müssen zahlen und warum 1,6? Zitieren
api Geschrieben 7. November 2005 Geschrieben 7. November 2005 1,7 ist der beitragssatz für die pflege; davon die hälfte (0,85) und gegebenenfalls + 0,25 für kinderlose arbeitnehmer. so ist es. Zitieren
mehler Geschrieben 8. November 2005 Geschrieben 8. November 2005 Klingt unlogisch, aber aufgrund der 50:50-Aufsplittung der Krankenversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmer/-geber sind das 0,45% Mehrbelastung für den eh schon so armen Arbeiter. :beagolisc Da aber die IHK immer die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen mit angibt muss man doch weiterhin nur durch 2 teilen und schon hat mans oder?:confused: da ja alles Krankenkassen unterschiedliche Sätze haben müssen die ja so oder so den Satz angeben. Zitieren
k4fu Geschrieben 8. November 2005 Geschrieben 8. November 2005 den beitragssatz teilste ja durch 2.... dann noch die 0,9 % drauf!!!!!! egal welche krankenkasse :mod: Zitieren
mehler Geschrieben 8. November 2005 Geschrieben 8. November 2005 Ab 07/05 mussten alle Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9% senken, im Gegenzug wurde den Arbeitnehmern ein zusätzlicher Abzug von 0,9% beigebracht. Habe mir jetzt auch den Link durchgelsen. hatte den Post falsch verstanden. Das ist echt ne gute Frage ob wir jetzt selber 0,9 % raufrechnen müssen... Zitieren
Menzemer Geschrieben 8. November 2005 Geschrieben 8. November 2005 1,7 ist der beitragssatz für die pflege; davon die hälfte (0,85) und gegebenenfalls + 0,25 für kinderlose arbeitnehmer. so ist es. So ist es richtig. Die 1,6 waren bloß ne Schätzung von mir, weil ich zu faul war nachzuschauen (deswegen auch das "?"). Bei "unter 23" habe ich mich verschrieben. Selbstverständlich muss es "über 23" heißen. Gruß Menzemer Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.