Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Weiß von euch zufällig jemand, wie man die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berechnet. Und das Ganze dann auch noch mit Kinderfreibetrag in der Steuerklasse III?!

KrankenV: 14,5%

PflegeV: 1,7%

RentenV: 19,5%

ArbeitslosenV: 6,5%

Geschrieben

Jau, danke, hab mir dank Dir eben den "Rest" der Unterlagen besorgt.

Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sind einfach auszulesen, aber dier Arbeitnehmenanteil zur SV?!

Geschrieben
Weiß von euch zufällig jemand, wie man die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berechnet. Und das Ganze dann auch noch mit Kinderfreibetrag in der Steuerklasse III?!

KrankenV: 14,5%

PflegeV: 1,7%

RentenV: 19,5%

ArbeitslosenV: 6,5%

Die Lohnsteuer kann man zwar berechnen. Ob die Schulmathematik aber ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Für so etwas gibt es Lohnsteuertabellen. Bei der Lohnsteuer gibt es auch keine Kinderfreibeträge. Die gibt es nur beim Soli und bei der Kirchensteuer die jeweils ein fester Prozentsatz der zu zahlenden Lohnsteuer sind (m.W: 5,5 % und 8 bzw. 9 %)

Die Sozialversicherungsbeiträge teilst du durch 2. Fertig.

Gruß

Menzemer

Geschrieben

Die Sozialversicherungsbeiträge teilst du durch 2. Fertig.

errr :hells: wie komm ich auf den Sozialversicherungsbeitrag?! :rolleyes:

sry, war von mir etwas dumm gefragt ;)

Geschrieben
Wie bist du auf das gekommen?Und jetzt noch das steuerpflichtige Bruttoeinkommen & wohlfühlen.

sry, das Bruttogehalt is 2.942,00€ hättest aber auch einfach X nehmen können ;) Das Ganze stand hier auf ner IHK Prüfung Winter 03/04.

sry... ich nur dumm, habs rausgefunden...

Geschrieben

Anmerkung:

Zu beachten für die anstehenden Prüfungen sind - wenn die IHK diese dann auch reinbringt - Änderungen, die die Gesundheitsreform so mit sich brachte.

Ab 07/05 mussten alle Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9% senken, im Gegenzug wurde den Arbeitnehmern ein zusätzlicher Abzug von 0,9% beigebracht.

Klingt unlogisch, aber aufgrund der 50:50-Aufsplittung der Krankenversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmer/-geber sind das 0,45% Mehrbelastung für den eh schon so armen Arbeiter. :beagolisc

Link!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

hallo,

heißt das jetzt, dass diese neue berechnung bereits in der prüfung am 22.11. mit drankommt oder das man noch nach der alten rechnung rechnen kann?

p.s.: wie wird das dann genau berechnet:

50,45 % zu 49,55 % oder wie?

Geschrieben

nö, einfach 1,6 % (?) durch 2, ergibt für jeden 0,8. Sind Sie unter 23 und kinderlos kämen eben noch 0,25 dazu, ergibt für Sie 1,85 %.

Für die Prüfung kann ich nichts allgemeines sagen. In BW korrigieren die Fachlehrer. Und da lasse ich selbstverständlich auch noch die alte Regelung gelten, die damals im Unterricht behandelt wurde und mit großer Sicherheit noch in den Lehrbüchern steht.

Gruß

Menzemer

Geschrieben
Klingt unlogisch, aber aufgrund der 50:50-Aufsplittung der Krankenversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmer/-geber sind das 0,45% Mehrbelastung für den eh schon so armen Arbeiter. :beagolisc

Da aber die IHK immer die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen mit angibt muss man doch weiterhin nur durch 2 teilen und schon hat mans oder?:confused:

da ja alles Krankenkassen unterschiedliche Sätze haben müssen die ja so oder so den Satz angeben.

Geschrieben
Ab 07/05 mussten alle Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9% senken, im Gegenzug wurde den Arbeitnehmern ein zusätzlicher Abzug von 0,9% beigebracht.

Habe mir jetzt auch den Link durchgelsen. hatte den Post falsch verstanden.

Das ist echt ne gute Frage ob wir jetzt selber 0,9 % raufrechnen müssen...

Geschrieben
1,7 ist der beitragssatz für die pflege; davon die hälfte (0,85) und gegebenenfalls + 0,25 für kinderlose arbeitnehmer.

so ist es.

So ist es richtig. Die 1,6 waren bloß ne Schätzung von mir, weil ich zu faul war nachzuschauen (deswegen auch das "?"). Bei "unter 23" habe ich mich verschrieben. Selbstverständlich muss es "über 23" heißen.

Gruß

Menzemer

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...