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Praktikum + Ausbildung => Kindergeld


fi-newbie

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Hallo zusammen,

wenn man ca. 1 Jahr nach der Schule ein Praktikum macht und danach ne Ausbildung, bekommt man dann trotzdem noch Kindergeld? Soweit ich weiß ja, weil sich das Praktikum auf die Ausbildung bezieht. Oder ist es nicht so? Wird die Ausbildung dann vielleicht schon als zweite Ausbildung angesehen, d.h. man bekommt kein Kindergeld mehr?

Also ich hab jetzt seit drei Monaten kein Ki-Geld mehr bekommen, auch mehrmaliges Anrufen brachte nichts. Die sind sich nicht sichtbar, ob mir was zusteht...???

Wäre für Antworten dankbar.

mfg

newbie

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Sie sind sich nicht sichtbar? :D

Du hast Anspruch auf Kindergeld bis zum Ende des 27 Lebensjahres, sofern dein Gehalt nicht ausreicht. Ein Praktikum wird nicht als Ausbildung anerkannt. Ich habe Ausbildung gemacht und jetzt Studium, zwischenzeitlich 9 Monate gearbeitet und bis auf diese Zeit und meinen Wehrdienst bekam ich immer Kindergeld.

Kindergeld kriegst du notfalls rückwirkend.

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Hallo,

zunächst mal eines vorweg. Kindergeld kannst du bis zum 27 Lebensjahr beziehen, wenn du studierst oder eine Ausbildung absolvierst.

Vorraussetzung ist jedoch, dass du die jährliche Höchstgrenze aller Verdienste nicht überschreitest. Die betrug vor einiger Zeit so etwa um 7600 € Brutto. Es hat sich jedoch in der letzen Zeit einiges getan. So weit ich weiß, ist die Grenze heute um 7600 € Netto :confused:. Genauere Informationen erhälst du bei der Familienkasse des Arbeitsamtes.

Es ist dabei völlig egal, ob das deine 1ste, 2te oder xte Ausbildung ist.

Ich habe nach meiner FHR Reife Zivildienst geleistet, während dieser Zeit kein Kindergeld beziehen können. Danach habe ich die Ausbildung zum FIAE begonnen (das ist meine 2te Ausbildung)

Kindergeld beziehe ich seit beginn meiner Ausbildung. ;)

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Hallo zusammen!

Danke erstmal für die Antworten.

Aber warum hab ich dann immer noch keins bekommen? Warte jetzt schon 3 Monate... Hab auch schon nachgefragt, die können mir nicht witerhelfen, müssen erst schauen ob ich Ki-Geld-berechtigt bin.

Und warum bekommt man während des Zivildienstes keins? Man verdient doch "zuwenig", um die Höchstegrenze zu überschreiten...

mfg

newbie

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Um mal den Mythos Kindergeld ein wenig den Zauber zu nehmen...

Kindergeld erhält jeder (bzw. der gesetzliche Vertreter) von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.

Sollte man Älter sein als 18, so steht einem Kindergeld nur dann zu, wenn man eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und dazu die Vedienstgrenze nicht überschreitet.

Da Zivildienst != Studium od. Ausblidung gibts auch kein Kindergeld.

Noch ein Tipp. Falls du die Verdienstgrenze überschreiten solltest, so versuch einfach mit dem Antrag erhöhte Werbungskosten abzusetzten. Dies können z.B. Bücher, Wohnung, Entfernungen zum Arbeitsplatz o. Ä. sein.

Hier hat mich der Steuerberater meines Vertrauens ganz gut durchgebracht.:floet:

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Noch ein Tipp. Falls du die Verdienstgrenze überschreiten solltest, so versuch einfach mit dem Antrag erhöhte Werbungskosten abzusetzten. Dies können z.B. Bücher, Wohnung, Entfernungen zum Arbeitsplatz o. Ä. sein.

Bitte keine Leute zu illegalen Aktionen anstiften !!!

Bei der Erstellung von Gesetzestexten haben sich mehr als 2 Leute Gedanken gemacht...

Zumal Du Dich quasi ja selber f*c*s*

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Bitte keine Leute zu illegalen Aktionen anstiften !!!

Bei der Erstellung von Gesetzestexten haben sich mehr als 2 Leute Gedanken gemacht...

Zumal Du Dich quasi ja selber f*c*s*

Was ist an "erhöhten Werbungskosten" illegal? :confused:

Auch wenn es sich etwas danach anhört, das hat nix mit betrügen zu tun. Ich glaube nicht, daß OnkelPaddys Steuerberater ihn zu illegalen Sachen geraten hat.

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