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Mietrecht / Mietkaution


2-frozen

Empfohlene Beiträge

Ich weiß, wir sind hier keine Rechtsberatung, aber ihr habt ja trotzdem alle Ahnung :) ... Meine derzeitige Vermieterin möchte die Mietkaution nicht nach Wohnungsübergabe sondern erst nach der berühmten "angemessenen Frist" wieder auszahlen. Wenn ich das richtig gelesen habe, steht ihr das sogar zu. Mein Problem ist jedoch, dass noch am Tag der Wohnungsübergabe (natürlich mit Protokoll) der Nachmieter die Schlüssel erhält. Was mach ich jetzt, wenn der pfuscht, meiner Vermieterin dann sagt, das war schon so und mir das Ganze anhängen will? Diese Übergabeprotokolle sind ja ganz nett, aber nicht so detailliert, dass man alles haarklein drinstehen hat. Wäre ein Passus

"Hiermit bestätige ich, die Vermieterin, dass ich die Wohnung xy von Herrn 2-frozen in einem einwandfreien Zustand wieder übernommen habe und somit keine weiteren Ansprüche gegen Herrn 2-frozen hege"

rechtsgültig und ausreichend? Und falls ja, müsste sie mir dann nicht auch gleich meine Mietkaution auszahlen? ;)

Ich will natürlich a) schnellstmöglich meine Mietkaution zurück und B) nicht für etwas gerade stehen müssen, was ich nicht zu verantworten habe.

Gruß und hilfesuchend ... 2-frozen

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Ich weiß, wir sind hier keine Rechtsberatung, aber ihr habt ja trotzdem alle Ahnung :) ... Meine derzeitige Vermieterin möchte die Mietkaution nicht nach Wohnungsübergabe sondern erst nach der berühmten "angemessenen Frist" wieder auszahlen. Wenn ich das richtig gelesen habe, steht ihr das sogar zu. Mein Problem ist jedoch, dass noch am Tag der Wohnungsübergabe (natürlich mit Protokoll) der Nachmieter die Schlüssel erhält. Was mach ich jetzt, wenn der pfuscht, meiner Vermieterin dann sagt, das war schon so und mir das Ganze anhängen will? Diese Übergabeprotokolle sind ja ganz nett, aber nicht so detailliert, dass man alles haarklein drinstehen hat. Wäre ein Passus

"Hiermit bestätige ich, die Vermieterin, dass ich die Wohnung xy von Herrn 2-frozen in einem einwandfreien Zustand wieder übernommen habe und somit keine weiteren Ansprüche gegen Herrn 2-frozen hege"

rechtsgültig und ausreichend? Und falls ja, müsste sie mir dann nicht auch gleich meine Mietkaution auszahlen? ;)

Ich will natürlich a) schnellstmöglich meine Mietkaution zurück und B) nicht für etwas gerade stehen müssen, was ich nicht zu verantworten habe.

Gruß und hilfesuchend ... 2-frozen

Hallo,

ich hatte selber Ärger mit meinem Vermieter, bzw. habe ihn immer noch.

Schau dir alles genau an, sowohl in der Wohnung als auch im Hausflur etc. und lass auf dem Protokoll alles notieren, was dir auffällt! Jeden noch so kleinen Kratzer. Wenn dann später was kommt, kannst du dich auf das Protokoll berufen und sagen, dass es bei deinem Auszug zu keinen Schäden kam, die du zu verantworten hast.

Mit der Kaution weiß ich leider auch nicht genau! Ein Vermieter hat natürlich eine bestimmte Zeit, in der er es auszahlen muss, aber wie lang die ist etc. weiß ich leider auch nicht!

Wir streiten uns derzeit noch mit unserem Vermieter wegen einer doppelt eingenommenen Miete! Hatten vorher aber auch Ärger wegen einer Beschädigung im Hausflur, die wir angeblich angerichtet haben sollen. Zum Glück hat unsere Versicherung den Schaden übernommen, so dass wir das ganze nicht vor Gericht bringen müssen.

Gruß

Martin

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Nachtrag: Diie Kaution wird ja für evtl. noch anfallende Nebenkosten einbehalten. Die letzte Abrechnung bekam ich vor einem Monat, wo mir sogar noch was (wie bisher jedes jahr) etwas ersdtatet wurde. Somit dürften ja in einem Monat da keine weiteren Kosten zu begleichen sein.

Die Kaution wird nicht für evtl. Nebenkosten einbehalten, sondern für den Fall, dass du beim Auszug etc. einen Schaden verursachst. Die Nebenkosten werden ja monatlich im Voraus bezahlt! Wenn muss der Vermieter dir irgendwann eine Rechnung schicken (wird ich auch drauf bestehen), in der aufgelistet ist, wie hoch die Nebenkosten sind und ob du was nachzahlen musst oder er dir was erstatten muss.

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Sobald beide Parteien das Protokoll unterschrieben haben und der Vermieter damit die Wohnung zurück genommen hat bist Du aus dem Schneider. Wenn er jetzt noch Schäden findet hat der Vermieter Pech gehabt. Es steht nicht im Übergabeprotokoll.

Frank

Fast.

Verdeckte Schäden können eben auch innerhalb dieser "angemessenen Frist" noch reklamiert werden.

woher soll der Vermieter z.B. wissen was du alles getrieben hast, was man nicht sofort sieht?

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Sobald beide Parteien das Protokoll unterschrieben haben und der Vermieter damit die Wohnung zurück genommen hat bist Du aus dem Schneider. Wenn er jetzt noch Schäden findet hat der Vermieter Pech gehabt. Es steht nicht im Übergabeprotokoll.

Frank

so ist es auch bei mir gewesen. Im Protokoll stand zum beispiel, dass mein Waschbecken einen von mir verursachten riß hatte. das mußte ich zahlen respektive selber machen, alle anderen schäden, die später auffallen sind nicht mehr auf meinen mist gewachsen gewesen, obwohl ich sie gemacht habe ;) Hatte noch ein Monat kontakt mit dem Nachmieter deswegen und ich sagte nur :mod:

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Also soweit ich weiß muß der Vermieter die Kaution innerhalb von 6Monaten zurückzahlen (heißt wenn alles in Ordnung war usw.). Hatte mich vor kurzem mal mit dem Thema auseinander setzen müssen. Gesetzestext hab ich grad aber nicht parat.

Was Schäden betrifft usw. schließe ich mich den Aussagen meiner Vorredner an.

Grüße

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hab hier hier was interessantes gefunden und zwar :

"Geduld bewahren

Der Vermieter muss die Kaution tatsächlich nicht sofort auszahlen. Eine gewisse Überlegungszeit muss man ihm als Mieter zugestehen. Spätestens nach sechs Monaten muss er das Geld aber heraus geben.

Unterschiedliche Ansichten der Gerichte

Manche Gerichte sagen: Der Vermieter darf auch über die sechs Monate hinaus Geld einbehalten. Dann nämlich, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht. Aber auch nur, wenn du für die in den letzten Jahren am Ende immer nachzahlen musstest.

Wichtig: Er darf auch in einem solchen Fall nicht die komplette Mietkaution einbehalten.

Wie viel darf er einbehalten?

Nicht mehr als drei monatliche Vorrauszahlungen, die du als Mieter sonst für die Nebenkosten geleistet hast.

Beispiel: Hattest du eine monatliche Kaltmiete von 300 Euro + 80 Euro für Betriebskosten, darf der Vermieter nicht mehr als 3 mal 80 Euro einbehalten.

Den restlichen Teil der Kaution muss er spätestens nach sechs Monaten heraus geben. Ihn vorher deshalb zu bedrängen, hat nur selten Sinn.

"

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Genau. Da die Nebenkostenabrechnung aber erst teilweise Monate später (zum Jahresende) erstellt werden kann ist der Vermieter berechtigt bei einer zu erwartenden Nachzahlung den Mieters einen Teil der Kaution einzuhalten. Er muss diese natürlich weiter verzinsen.

..wobei jedoch jedenfalls ein angemessener Teil der Kautionsrückzahlung solange verweigert werden kann, bis die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter erstellt werden kann (OLG Celle, DWW 1988/41).

Frank

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Sind das nicht die Nebenkosten?

Nee, normalerweise nicht.

Nebenkosten sind ja die Dinge, die der Vermieter bezahlt und der Mieter bezahlt monatlich einen Abschlag.

Ich meine mehr, wenn es Dritte sind, die eine Leistung bereitstellen. Also z.B. hat ja normalerweise jeder persönlich einen Vertag mit dem Stromanbieter - könnte nun der Vermieter daher resultierende Forderungen von der Kaution abhalten?

Oder anders gefragt: Wie muß eine Forderung sein, damit er sie von der Kaution abhalten kann?

as-sassin

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