epral Geschrieben 31. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 Hallo, ich bin selbständig als Netzwerk-Designer und -administrator tätig. Nun möchte das Finanzamt meine Tätigkeit als gewerblich einstufen, meines Erachtens ohne Grund. Hat jemand ein Urteil parat, welches besagt, dass Netzwerkadministratoren freiberuflich sind? Zwar habe ich in den Gründerzeiten gelesen, dass das so sein soll, habe jedoch weder in Gesetzen noch in der Rechtsprechung belege dafür gefunden. Gruss Eckhard Pralle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 31. Oktober 2005 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 sag mir nur einen einzigen Grund, warum man einen Netzwerkadmin als freiberuflich einstufen soll. Er könnte vielleicht das Netzwerk künstlerisch anlegen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ozzy666 Geschrieben 1. November 2005 Teilen Geschrieben 1. November 2005 Hi einfach nur mal eine Definition von "Freiberuflich" :mod: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich Gruß Oz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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