Fuldaer_Bub Geschrieben 9. November 2005 Teilen Geschrieben 9. November 2005 .kanns auch gerne nochn 7. mal schreiben das mein rechtes knie am /fürn ***** ist durch kampfsoirtunfall.. Jooo, hab ich wohl gelesen. Meinte es ja nur "theoretisch" könntest Du dann mit dem Fahrrad fahren, der Geschwindigkeit wegen..... Aber Spass beiseite... Viel Spaß mit Deinem neuen Gefährt... Achja, ich bin auch im Winter bei Schnee und Eis gefahren, also dick anziehen in den kommenden Monaten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. November 2005 Teilen Geschrieben 9. November 2005 und dann noch halt 10-20 kmh schneller Welchen Führerschein hast du? Prüfbescheinigung oder Klasse M? Wenn du nur die Prüfbescheinigung hast, dann kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis werden zuzüglich Erlöschen der Betriebserlaubnis. Inzwischen gibt es auch bei der Polizei Spezialisten für frisierte Roller, die keinen Spass verstehen. Neben den Strafen können dann auch Sperrzeiten für den Erwerb des Führerscheins Klasse A / B hinzukommen. Erlöschen des Versicherungsschutzes kann auch hinzukommen. Falls der Roller beschlagnahmt wird und von einem Sachverständigen des TÜVs untersucht wird, musst du auch noch dessen Gutachten bezahlen und bekommst den Roller in Einzelteilen wieder zurück. Viel Spass mit deiner frisierten Kiste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 9. November 2005 Teilen Geschrieben 9. November 2005 Inzwischen gibt es auch bei der Polizei Spezialisten für frisierte Roller, die keinen Spass verstehen. Inzwischen? Bei uns in Bayern gabs die schon vor 20 Jahren Allerdings wirklich vereinzelt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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