mehler Geschrieben 4. November 2005 Teilen Geschrieben 4. November 2005 Moinsen, Ich hätte da mal eine Frage zu folgender Aufgabe: Welche der folgenden Pflichten muss jede/r Auszubildende erfüllen? Tragen Sie die Ziffern vor den zwei zutreffenden Pflichten in die Kästchen ein. Ausbildungsrahmenplan kontrollierenBerichtsheft führenLohnsteuerkarte abgebenIn der Jugen- und Auszubildendenvertretung mitarbeitenAm Berufsschulunterricht teilnehmenAusbilder kontrollieren also Antwort 2 ist für mich klar, und dann habe ich mich nach langem hin- und herüberlegen noch für Antwort 5 entschieden. Wenn ich keine Lohnsteuerkarte abgebe bin ich meiner Meinung nach Steuerklasse VI. Naja, auf jeden all lautet die Musterlösung 2 und 3, hätt ich jetzt garnicht zur Schule gehen müssen?:confused: Was meint ihr dazu? Würd mich auch über eine Antwort von einem der IHK-Prüfer freuen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 4. November 2005 Teilen Geschrieben 4. November 2005 also Antwort 2 ist für mich klar, und dann habe ich mich nach langem hin- und herüberlegen noch für Antwort 5 entschieden. Wenn ich keine Lohnsteuerkarte abgebe bin ich meiner Meinung nach Steuerklasse VI. Naja, auf jeden all lautet die Musterlösung 2 und 3, hätt ich jetzt garnicht zur Schule gehen müssen?:confused: Was meint ihr dazu? Würd mich auch über eine Antwort von einem der IHK-Prüfer freuen? 3 ist richtig und nicht 5, da du nur bis 18 zur schule gehen mußt. Ich habe meine ausbildung ohne berufsschule gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mehler Geschrieben 4. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 4. November 2005 wieder was gelernt, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomStar Geschrieben 7. November 2005 Teilen Geschrieben 7. November 2005 3 ist richtig und nicht 5, da du nur bis 18 zur schule gehen mußt. Ich habe meine ausbildung ohne berufsschule gemacht. Na das is ja mal Quark! Lies Dir mal § 9 BBiG durch, dann hast Du die Lösung. Oder klick hier Das hat doch nix mit dem Alter zu tun, dass Du zur Berufschule gehen mußt, das ist ne Regelung in deinem Ausbildungsvertrag Das Alter ist nur bei der allgemeinen Schulpflicht zu berücksichtigen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mehler Geschrieben 7. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2005 Ich habe mir den Link mal durchgelesen, aber da steht meiner Meinung nach nur dass ein AG den Azubi freistellt. Aber hier steht, dass das mit der Schulpflicht zu tun hat, die mit 21 jahren erlischt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 7. November 2005 Teilen Geschrieben 7. November 2005 Ich habe mir den Link mal durchgelesen, aber da steht meiner Meinung nach nur dass ein AG den Azubi freistellt. Das Thema ist viel komplexer und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hier mal der entsprechende Auszug aus der Regelung für Bayern. Analoges für die anderen Länder sollte sich finden lassen: ------------------------------------------------------------------ Jugendliche mit Ausbildungsplatz Berufsschulpflicht während der Dauer der Ausbildung -entweder: bis Abschluss der Ausbildung -oder: bis Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird (dann Berufsschulberechtigung) Ausnahmen: -Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung (keine Berufsschulpflicht) -Jugendliche mit Berufsschulberechtigung -Jugendliche mit einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung = Berufsschulberechtigung bei 2. Berufsausbildung und Umschulung. -Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung und Antrag auf Verlängerung ist die/der Jugendliche weiterhin berufsschulpflichtig. Gesetzliche Grundlagen: - Art. 39 (2) BayEUG - Art. 40 BayEUG - § 14 Abs. 3 BBiG --------------------------------------------------------------- gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomStar Geschrieben 7. November 2005 Teilen Geschrieben 7. November 2005 Gut, das ist denk ich mal zu komplex für diese simple WiSo Aufgabe. Im der Frage zugrunde liegenden Gesetz steht eindeutig folgendes: Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er ist insbesondere verpflichtet, 1. die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen, 2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die er nach § 7 freigestellt wird, 3. den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, 4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, 5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln, 6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Da steht nix von Lohnsteuerkarte oder sowas... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mehler Geschrieben 7. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2005 Nun ja, aber in der Frage wurde auch extra unterstrichen, dass es um die Pflichten von jedem Azubi geht. Und die Pflicht seine Lohnsteuerkarte abzugeben hat ja eigentlich doch jeder Arbeitnehmer. und ich wurde hier belehrt, dass nicht jeder Azubi schulpflichtig ist. Darum würde ich jetzt auch das Richtige ankreuzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 7. November 2005 Teilen Geschrieben 7. November 2005 Bei der ihk-Prüfung kannst du viel über ausschlussverfahren machen, aber lohnsteuerkarte ist in sofern auch richtig, da jede sozialversicherungspflichtige arbeit (dazu zählzt auch die Ausbildung) ind die lohnsteuerkarte einzutragen ist. Wie es bei selbstständigen aussieht, wei ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Noodle Geschrieben 7. November 2005 Teilen Geschrieben 7. November 2005 Hallo also wenn man das Glück hat bei der Allianz in München als FiSi oder FIAE zu lernen zu dürfen hat man mit der BS gar nix am Hut. Die haben ne Sondervereinbahrung mit der IHK. Es kommt also drauf an, was die IHK mit deinem Betrieb ausmacht. In der Regel heisst es BS, ob du willst oder nicht. Und ich kann nur eins sagen, auch wenn vieles Blödsinn ist was man in der BS lernt. Ich bin dankbar dass ich zur BS kann. Es ist Urlaub für mich vergleichsweise zum im Betrieb arbeiten. Früher frei, Wochenende frei, ausschlafen. Und wenn man so wie ich in einem Betrieb arbeitet, der eigentlich gar nix mit Netzwerk zu tun hat, weil die nur fertige Kisten von Ingram verticken und Software schreiben wo ich nicht dabei sein darf, weils unter Datenschutz steht... lernt man in BS schon einiges was du brauchst, vor allem BWL und ein paar Sachen zum Thema Subnetting usw.. Bin der Meinung, das Sport, Deutsch und Religion wegfallen sollen und durch sinnvolle Fächer zum Thema IT ersetzt werden sollen, bzw. dass man halt mehr Stunden in BWL und Co bekommt. Für Leute wie mich, die auf die BS angewiesen sind und nur die Theorie haben, ist das Zeitverschwendung. Beten kann ich in der Kirche, deutsch.. naja wers jetzt nicht kann, wirds auch jetzt nimma lernen und Bewerbungen schreiben und Co. lernt man schon in der Regel auf der normalen Schule. Sport, geht mir total auf den Nerv. Ich geh 3 mal die Woche zum Kickboxen und selbst wenn sich ein paar Speckies bei uns befinden, den ist mit 2 mal alle 5 Wochen Sport auch net geholfen, die werden wohl auch kaum was abnehmen da. Und Zusammenhalt haben wir auch so ;-) da brauchen wir keinen Sport zu. Noodle PS: Bah ich hatte totales Forum Chaos :-/ sorry dafür Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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