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Notizen im IT-Handbuch


Noodle

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

ich hab heute die Einladung bekommen zur Prüfung.

Die schreiben, dass man zwar sein Tabellenbuch mitbringen darf, aber keine Handschriftlichen Ergänzungen :( , ansonsten gilt das als Täuschungsversuch.

Nu hab ich aber fleissig in meinem Buch rumgeschmiert, da man uns sagte, dass man lediglich nur keine Seiten reinkleben darf.

Ich hoffe das mein neues Buch rechtzeitig da ist.:rolleyes:

Ist markieren erlaubt mit einem Neonstift? Zettel reinkleben als Lesezeichen?

Ich denke mal als Ergänzung zählt alles, was Formeln, Zusätzliche Begriffe usw. bedeutet? :confused: :confused:

Noodle

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Ich hab in mein neues (neuste Auflage ist geil ;-) extra mal nix reingeschrieben...steht ja auch wirklich ALLES drin, voll geil *smile*

hi,

welche ausgabe meinst du? die 4. auflage? hatte diese im mai dabei und bin kläglich untergegangen (gh1) ob´s nun am buch oder der krassen "prüfungspanik" gelegen hat kann ich nicht sagen, auf jedenfall steht viel aber nicht alles drin.

bezüglich der erweiterungen, notizen etc. war es im mai bei uns in nbg so, das es kollegen gab die das ganze buch voll reiter etc. hatten. auch einzelne blätter sind vorgekommen bis hin zu seiten aus der vorangegangenen auflage. ob das natürlich so "legal" war kann ich nicht beurteilen. ich schließ mich mal der aussage vom "kleinen" an und sage es ist auslegungssache der jeweiligen ihk.

machs doch einfach so, besorg dir zu deinem bereits vorhandnen buch mit den notizen etc. im handel ein neues buch (heb dir die quittung auf und gib es nach der prüfung "unbenutzt" zurück) nehem beide bücher mit und frag vor beginn einen der "oberprüfer", wenn dir dieser grünes licht für die modifizierte variante gibt, kannst du das neue locker einpacke und dein geld wieder abholen.

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Kollege von mir ist auch Wiederholer. Der meinte auch, dass das Buch nicht alles hat und die Prüfungs-Verfasser haben immer ein Talent Fachbegriffe zu verwenden oder Dinge wissen zu wollen die auch jaaaaa nicht im Buch stehen.

Ich kann nur so viel selber dazu sagen, dass z.B. die Listenpreis Geschichte in dem Buch, absolut nicht dem entspricht, was ich in der BS gelernt habe. Die Berechnungsfelder sind zum teil sehr verschieden und wesentlich umfangreicher. Daher hab ich ja Notizen gemacht.

Habe das IT-Handbuch 4. Amazon hat jedenfalls noch nichts neues.

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..., dass das Buch nicht alles hat und die Prüfungs-Verfasser haben immer ein Talent Fachbegriffe zu verwenden oder Dinge wissen zu wollen die auch jaaaaa nicht im Buch stehen.

Wieso sollte wohl auch alles im Buch stehen? Es gab schon Prüfungsjahrgänge, in denen kein Buch benutzt werden durfte und welche, in denen Fragen drankamen, die mangels Buch gar nicht im Buch stehen konnten. ;)

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Naja, also man fällt garantiert nicht durch nur weil man ein Buch hatte in dem nix drinsteht. N bissl eigenes Wissen braucht man schon. Nach meiner Lernaktion habe ich aber herausgefunden, dass man einzelne Seiten (zw. die man nen Listenpreis errechnet - also die zwischenschritte usw.) super gut verwenden kann, ebenso einiges zu den spezifischen Netzwerksachen wie Kabellängen und selbst VOIp ist recht gut erklärt...Also besonders für BWL und Netzwerktechnik finde ich die Auflage 4. echt ausreichend. Den Rest muss man aber selbst in der Birne haben. *toitoitoi*

PS: Darf man eigentlich das Buch auch am ersten Prüfungstag für WI,GK und Deutsch nehmen - in BW. Vorausgesetzt man brauchst ;-)

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Klar, wenn du nix weisst, hilft dir das Buch auch nichts.

Aber was einige Formeln und sowas betrifft, hab ich gern Notizen daneben.

Z.B. die Netzplan(Management, Zeitkritischer Weg) Formeln wie FEZ, TEZ und FAZ kann ich mir nie merken. Die muss ich immer nachgucken. Hab ich mir zu dem Thema ins Buch geschrieben. Bin halt kein BWL und Formel-Freak.

Wenn man mit sowas eh keine Probleme hat, klar hilft einem das im Buch weiter. Aber alles aus dem Bereich BWL und Wirtschaft graust mir nur, da greif ich gern auf die Formeln zurück, wie ich sie gelernt hab und zwar in der Formuliering die mir vertraut ist.

Noodle

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hi du,

du darfst schon reinschreiben und auch einmacker reinkleben nur keien seiten ersetzen oder ganze zettel reinkelben.

Ich mache die Prüfung jetzt zum 2ten mal und bei uns war das so und auch bei allen anderen Prüfungen unserer Lehrlinge.

DU darfst marken machen und auhc handschriftlich was reinschreiben.

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Also meine IHK (Augsburg) sagt, keine Handschriftlichen Notizen.

Meine eigentliche Frage war nun, wie es mit Lesezeichen Zettel und Markieren aussieht. Da wird ja lediglich nur unterstrichen und nen Zettel als Orientierung reingesetzt. Aber wie man schon sagte, dass muss ich wohl meine IHK fragen.

Grüße

Noodle

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Aber wie man schon sagte, dass muss ich wohl meine IHK fragen.

... Oder einfach - und sicher - ein unverändertes Buch (keine Zusätze, keine Einkleber ...) zur Prüfung benutzen.

Mein Gott, man könnte meinen, eure Seligkeit hinge von den jeweiligen Individualisierungen des Tabellenbuches ab. ;)

gruss, timmi

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Hi zusammen,

ich hab heute die Einladung bekommen zur Prüfung.

Die schreiben, dass man zwar sein Tabellenbuch mitbringen darf, aber keine Handschriftlichen Ergänzungen :( , ansonsten gilt das als Täuschungsversuch.

Nu hab ich aber fleissig in meinem Buch rumgeschmiert, da man uns sagte, dass man lediglich nur keine Seiten reinkleben darf.

Ich hoffe das mein neues Buch rechtzeitig da ist.:rolleyes:

Ist markieren erlaubt mit einem Neonstift? Zettel reinkleben als Lesezeichen?

Ich denke mal als Ergänzung zählt alles, was Formeln, Zusätzliche Begriffe usw. bedeutet? :confused: :confused:

Noodle

also ich habe in der ihk prüfung mai 2005, mir ein paar lesezeichen in die 4 auflage geklebt, zu den top thema damals! da hat keiner was gesagt!

aber hier habe ich noch was anderes gefunden! :cool:

http://www.solution-shop.de/dl_engine/files/FISIthemenzumkleben.zip

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Webbi: aber unbedingt vorher die Prüfungsaufsicht befragen. Offiziell zugelassen ist ein Buch. Die Verwendung zweier Bücher kann als Verstoß gegen die Prüfungsordung gewertet werden.

(sry für doppel post! habs erst jetzt gelesen)

also ich habe auch 2 bücher verwendet! 3te und 4te auflage erst bei wirtschaftsteil sagte mir ein aufpasser! das nur eins zugelassen sei! :rolleyes:

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Hi

also ich hab mal meine IHK gefragt.

Die sagte, unterstreichen und anstreichen ist erlaubt, auch Postips als Lesezeichen ohne geschreibsel ist auch ok.

Nur selber was reinschreiben ist halt verboten.

Und zum Thema, warum wir da alle so heiss drauf sind.

In der Prüfung ist man nervös (zumindest ich!). Da liegen bei so manchen die Nerven blank. Und wenn man was sucht, kann man manchmal nen Brett vorm Kopf haben und den Wald vor lauter Bäume nicht sehen. Da helfen die neon gelben und grünen Markierungen ganz gut, auch die Zettel die als Lesezeichen dienen. Es ist einfach eine Vereinfachung. Bin sicherlich net faul oder unfähig, aber ich kenne mich gut genug um zu wissen, dass ich in der Prüfung ziemlich schnell den Kopf verlieren kann und in Panik gerate, weil ich irgendwas nicht finde.

Noodle

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Auch ein Grund warum ich gerne alles anstreiche und unterstreiche.

Und da wären teilweise auch Ergänzungen der richtigen Seitenzahlen cool.

Ich hab bisher immer nur die Auflage 4 gehabt, kann also nicht mitreden was die Unterschiede angeht.

Sagt mal, wo steht eigentlich in dem Buch was zum Thema IP V6 ? Ich meine wie man ne IPV4 in eine IPV6 umwandelt. Ich weiss dass man die IPV4 Zahlen in Hex umwandelt.. aber da gibt es ja noch die Trennung mit den ::

Noodle

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hi noodle,

bei der sache mit dem inhaltsverzeichnis kann ich nur beistimmen.

die ipv6 geschichte is lediglich bei den headern am rande erklärt. besteht denn die gefahr das sowas drankommen könnte? zur allgemeinen vorbereitung könnte folgender link nicht unbedingt verkehrt sein:

http://www.tcp-ip-info.de/tcp-ip-schulung/tcp-ip-lang/index.htm

gibt´s eigentlich parallelen zwischen den prüfungsinhalten von bw und dem rest der republik?

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Hi Böhser_Fisi :-)

danke für den Hinweis mit dem IP Headern.

Naja ich kann mir schon vorstellen, dass die wissen wollen "könnten" ob wir in der Lage sind eine IPV4 in eine IPV6 Adresse umzuwandeln. Was angeblich nicht schwer sein soll, wenn man weiss wie.

Wenn das als Subnetting Geschichte dran kommt, wäre das ganz schön extrem knacke hart und ziemlich unfair. Weil kaum einer, ausser den Super-Freaks weiss wie man damit rechnet, welche Regeln man zu beachten hat usw.. zumindest sowas hab ich weder in der Praxis noch in der BS gehabt.. um ehrlich zu sein, das Thema IPV6 wurde bei uns ziemlich unterm Teppich gekehrt...

Zum Thema BaWü kann ich leider nichts sagen. Das einzige was du machen kannst, wenn sich das noch für dich lohnt ist, die alten Prüfungen miteinander vergleichen.

Noodle

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hi noodle,

beim thema ipv6 würd ich mich aber mal nicht so auf subnetting einstellen, wo läge bei der anzahl von möglichen ip´s der sinn :D .

den prüfungsvergleich habe ich schon von nem kollegen bekommen, er hat sich die mühe gemacht alle prüfungen seit 1999 in einer tabelle zu verwalten. solltest du interesse habe meld dich, per mail bzw. priv. nachricht ;).

wie steht es bei dir und in deinem bekanntenkreis mit vermuteten themen? glaubt ihr vpn kommt nochmal?

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