Quando1 Geschrieben 8. November 2005 Teilen Geschrieben 8. November 2005 Guten Morgen, ich habe nur eine kurze Verständigungsfrage. Ich stehe derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dieses läuft noch bis zum 01.07.2006. Nun möchte ich gerne von meinem Arbeitgeber ein zeugnis, mit dem ich mich dann ab Anfang nächsten Jahres bewerben kann. Nun meine frage: Was für ein zeugnis kann ich verlangen? Zwischenzeugnis, oder wie nennt man sowas? Bin für alle Antworten dankbar. mfG Quando Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. November 2005 Teilen Geschrieben 8. November 2005 Ja, bitte um ein Zwischenzeugnis, damit Du Dich bewerben kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quando1 Geschrieben 8. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2005 Vielen dank für die schnelle Antwort mfG Qaundo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. November 2005 Teilen Geschrieben 8. November 2005 @ bimei heißt das denn wirklich Zwischenzeugnis, bei einer normalen Arbeit? Ich dachte da eher an vorläufiges Arbeitszeugnis oder so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. November 2005 Teilen Geschrieben 8. November 2005 @ bimei heißt das denn wirklich Zwischenzeugnis, bei einer normalen Arbeit? Ich dachte da eher an vorläufiges Arbeitszeugnis oder so Prinzipiell kann man das nennen, wie man will, auch wenn Zwischenzeugnis dafür der "rechtliche Ausdruck" ist. ;-) Bedenklich bei der Formulierung "vorläufiges Arbeitszeugnis" ist, dass von vornheierin deutlicher ist, dass der Arbeitsvertrag vermutlich enden wird, man sich also quasi in gekündigter Stellung befindet. Sieht eben nicht so gut aus, wenn das dann nichtmal im Zeugnis deutlich wird. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hingegen hat man z.B. bei Versetzung in eine andere Abteilung/Wechsel des Vorgesetzten, wesentlicher Änderung der Aufgaben usf. Ein Zwischenzeugnis muss also nicht Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Quando1 Geschrieben 8. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2005 Hallo, ich nenne das ganze einfach Zwischenzeugnis, weil ich doch sehr hoffe, dass das Arbeitsverhältnis nach ende des Zeitvertrages weitergeführt wird. Sollte dies allerdings nicht passieren, will ich auf jeden Fall versuchen, eine andere Stelle zu bekkommen. Und das nicht erst, wenn der Zeitvertrag wirklich ausgelaufen ist. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. November 2005 Teilen Geschrieben 8. November 2005 danke bimei leuchtet mir irgendwie ein. klingt doch sehr plausibel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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