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[Frage]Sharing


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Ein Bekannter von mir wohnt in Kiel

er hat auch mit eMule oder ähn. gezogen. Ge'share't waren nur die Distris von Debian und Yellow Dog. Allerdings kam die Polizei und hat den Rechner beschlagnahmt. Nach 2 Wochen hat er den Rechner wieder bekommen. Die polismens habe sich entschuldigt und wars das...

Die Situation fand ich genau wie mein Bekannter sehr komisch.

Deswegen kam auch dieser Thread :rolleyes:

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Ein Bekannter von mir wohnt in Kiel

er hat auch mit eMule oder ähn. gezogen. Ge'share't waren nur die Distris von Debian und Yellow Dog. Allerdings kam die Polizei und hat den Rechner beschlagnahmt. Nach 2 Wochen hat er den Rechner wieder bekommen. Die polismens habe sich entschuldigt und wars das...

dann frag deinen bekannten vielleicht mal, worauf die anzeige lautet. die polizei "kommt" nicht so einfach zu irgendjemand nachhause und nimmt privates eigentum mit. da muss schon ein konkreter verdacht vorliegen. ich glaube auch kaum, dass die polizei anläutet, sich für so etwas entschuldigt und wieder geht - wenn, dann wird eine offizielle anzeige bei der zuständigen polizeibehörde wieder zurückgezogen oder die staatsanwaltschaft (im falle einer strafrechtlichen anklage) schickt einen brief. alles andere wäre seitens der behörden verfassungswidrig.

s'Amstel

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Ich hab dazu gerade die folgenden beiden Links gefunden:

http://board.gulli.com/thread/369218-werdet-aktiv---praezedenzurteil-zur-datenherausgabe/

http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=556421

Wie gesagt man muss halt erstmal genau nachforschen wie das überhaupt zu Stande kam.

@Amstelchen

sehe ich auch so

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Doch das darf / muss der ISP, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt und Verdacht auf illegale Aktivitäten. Also das is zumindest mal das was ich weiß.

Nicht so schnell... der ISP darf erstmal deine Daten (also die zugewiesene IP-Adresse, so sie denn dynamisch ist) nur solange speichern, wie sie zu Abrechnungszwecken gebraucht werden. Bei einer Flatrate heisst das: Er darf sie gar nicht speichern.

Aus dem Grund stand T-Online schonmal vor Gericht und hat verloren:

Das Amtsgericht Darmstadt hat die Praxis der Speicherung von IP-Adressen bei T-Online für rechtswidrig erklärt. Dass T-Online die Verbindungsdaten von Kunden, denen bei der Einwahl ins Internet über den Provider eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wird, bis 80 Tage nach Rechnungsstellung speichert, widerspreche geltenden Datenschutzbestimmungen, entschied das Gericht. Es bezog sich nach Angaben des Klägers in seiner Entscheidung auf § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).

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Außerdem wird normalerweise ein beschlagnahmter PC nicht wieder her gegeben. Denn er ist ein Beweisstück. Du bekommst ja auch nicht dein Küchenmesser wieder wenn sich raus gestellt hat, dass du doch niemanden damit umgebracht hast.

bitte was? na klar würde ich den wiederhaben wollen

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das ist nicht richtig. Sollte sich beweisen, das ein Irrtum vorliegt, kriegt in jedem fall derjenige seinen Gegenstand wieder. Egal ob PC oder Messer.

Gut, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :bimei

Hatte nur mal irgendwo gelesen, dass Leute da teilweise schon über 3 Jahre auf ihre Rechner warten und keine Hoffnung mehr haben die Dinger jemals wieder zu bekommen.

Aber wie das halt so ist mit Sachen die man mal gehört hat :floet:

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Aber wie das halt so ist mit Sachen die man mal gehört hat :floet:

Vom Freund eines Bekannten, der einen Bekannten hat, der jemanden kennt dem das passiert ist?

Scherz beiseite, wir haben uns da heute im ITS Unterricht drüber unterhalten und unser Lehrer sagte genau das was Manitu schon gesagt hat. Wenn du für unschuldig befunden wirst, bekommst du das/die Beweisstücke wieder, also evtl. auch deine Axt (das Beispiel unseres Lehrers :D)

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