SoulHeaven Geschrieben 9. November 2005 Teilen Geschrieben 9. November 2005 Hallo, habe nun schon mehrere Forum zu dem Thema durchsucht, aber sicher bin ich mir immer noch nicht. Zu mir: FISI im 2. Jahr. Musste wegen meiner Ausbildung umziehen und habe nun meinen Erstwohnsitz ca. 150 Km von meiner Heimat entfernt. Fahre allerdings min. 3x im Monat mit der Bahn nach Hause. So wie es aussieht werde ich nächstes Jahr auf ein Bruttogehalt von ca. 9000 EUR kommen. Der Freibetrag liegt bei 7648 oder so ähnlich. Dann kann man ja eine Werbungspauchale von 920 EUR geltend machen. Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, wird das Brutto oder Netto Gehalt herangezogen? Kann ich die Bahnfahrten unter Werbungskosten geltend machen? (ca. 1500 EUR / Jahr) Danke, SoulHeaven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 Suche mal hier im Forum. Ich habe sogar mit einem wesentlich höheren Bruttogehalt (Telekom Azubi, Wohn- und Fahrtkostenzuschuß) noch Kindergeld bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Banditbiker Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 ...also ich habe im dritten auch ca 9000 brutto (alles inkl, bekomme aber kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Es wird definitiv dein Bruttogehalt herangezogen! Ich meine, dass du nur Fahrtkosten von dir zur Arbeit absetzen kannst. Wäre auch logisch, schliesslich haben die Fahrten nach Hause nichts mit deinem Beruf zu tun. Aber du kannst z.B. Bücher und Hardware als Werbungskosten absetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 Heimfahrten kannst du ebenso absetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 Irgendwo hier im Forum wurd doch mal gesagt, dass laut neuer Rechtssprechung diese 7000 Euro Freibetrag (7000 und nochwas... ) auf das Nettogehalt berechnet werden... oder irre ich mich nun da ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IceDuck Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 Irgendwo hier im Forum wurd doch mal gesagt, dass laut neuer Rechtssprechung diese 7000 Euro Freibetrag (7000 und nochwas... ) auf das Nettogehalt berechnet werden... oder irre ich mich nun da ?? ja, es ist ein neues urteil raus gegangen! es wird alles nach dem neoot-gehalt berechnet. hab jetzt aber grad keine quelle dafür. wenn man googelt, findet man da aber schnell und viele infos dazu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlati Geschrieben 10. November 2005 Teilen Geschrieben 10. November 2005 Irgendwo hier im Forum wurd doch mal gesagt, dass laut neuer Rechtssprechung diese 7000 Euro Freibetrag (7000 und nochwas... ) auf das Nettogehalt berechnet werden... oder irre ich mich nun da ?? Grrr...jetz hab ich hier nen ewig langen Beitrag verfasst und alles futsch...IE ****t. Naja, also alles in Kürze: Ja, es gibt ein neues Gesetz, wonach das NETTO-Einkommen des Kindes berücksichtigt wird. Gilt auch rückwirkend, aber mit gewissen Einschränkungen (Sperrfrist als Stichwort). Ein paar Zahlen 2005, ohne Gewähr: Freibetrag: 7680€. Werbungskostenpauschale: 920€ Wer über die Summe beider obiger Beträge kommt, kann statt der Werbungskostenpauschale auch selbst nachrechnen. Fahrtkosten -> 0,30€ km/Tag für die 1-fache Wegstrecke. (Arbeits)kleidung -> max. 410€ / Jahr. Computer (über die Jahre absetzbar) -> 410€ / Jahr. usw. usf. Hier ein Link zu den Werbungskosten, der nicht mehr topaktuell ist, aber einige Möglichkeiten nennt. Wollte ursprünglich mal nen Kindergeldthread verfassen, bin ich aber noch nicht zu gekommen. Hole ich bei Gelegenheit mal nach... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cazoom Geschrieben 11. November 2005 Teilen Geschrieben 11. November 2005 Erweiterung zu Text von Schlati: Ich hab mich da letztes Jahr informiert(das war vielleicht ein Drama), weil ich auch ca. 100 km von meinem Wohnort wegen der Ausbildung wegziehen musste. Du darfst anscheinen 2 mal im Monat Heimfahrten als Werbungskosten geltend machen, sowie die Fahrt zum Betrieb, allderdings bei beiden nur die einfache Strecke. Die Fahrten zu Schule darfst in beide Richtungen geltend machen. So war zumindest der stand Mitte 2004. Und falls du's nicht weißt, die Miete zählt nicht zu den Werbungskosten. Hab da jetzt schon zum dritten mal Drama mit der Kindergeldkasse und die Bearbeitung ging bei mir immer ca. ein halbes Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoulHeaven Geschrieben 13. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2005 Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Wenn das Netto Gehalt zur Berechnung herangezogen wird, brauche ich keine großen Klimmzüge wegen den Werbungskosten mehr machen, da ich Netto unter dem Freibetrag + Pauschale bleibe. MfG SoulHeaven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Banditbiker Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 ...sollte das Nettoeinkommen herngezogen werden, wäre ich fein raus, da ich bei brutto eh nur knapp drüberliege. Ich würde dann das Geld für 2005 bekommen, nur gilt das auch schon für dieses Jahr oder erst ab nächstem Jahr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Ja es ist richtig das zur Berechnung des Kindergeldes das Nettoeinkommen herangezogen wird.Das Urteil dazu ist von Januar diesen Jahres. Artikel in der Welt dazu: http://www.welt.de/data/2005/05/14/718342.html Es wird auch rückwirkend nachgezahlt . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SkyJumpy Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Es wird auch rückwirkend nachgezahlt . Ja, das stimmt. Nur leider brauchen die eine EWIGKEIT, bis es denn endlich gezahlt wird. Meiner Mutter steht das Kindergeld vom kompletten Jahr 2005 noch zu, sie hat es im März beantragt und siehe da, wir haben November, doch von dem Geld ist noch nichts zu sehen. Wenn ich selbst nach dem Kindergeld fragen will per Telefon, geht entweder keiner dran, oder es ist ununterbrochen besetzt. Ich rechne mal damit, dass das Geld nächstes Jahr irgendwann kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Banditbiker Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 ...das ist normal, die zahlen es erst am Ende diesen/Anfang nächsten Jahres komplett aus. Ich habe bei uns der Familienkasse einfach eine EMail geschrieben und die Antwort war, dass rückwirkend erst nach Abschluss des Jahres gezahlt wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cazoom Geschrieben 21. November 2005 Teilen Geschrieben 21. November 2005 Bei mir lief des aber anders. Ich habe am Anfang diesen Jahres das Kindergeld für dieses Jahr beantragt und ca. nach einem halben Jahr 'Bearbeitungszeit' kam dann die fette Nachzahlung und seit dem bekomm ich(bzw. meine Eltern) monatlich das Geld. Aber es dauert eben ewig, bis da mal was passiert und erreichen tut man da fast keinen, da ständig besetzt ist oder niemand rangeht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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