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Ich lerne nicht viel in der Ausbildung!

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi Leute,

ich weiß nicht ob jemand das selbe Problem hat wie ich, aber ich hoff ihr könnt mir helfen. Also in meiner Firma (ich bin AWE) die 20 Leute hat hab ich ziemlich viel mit support zu tun. Selten programmier ich wirklich und in die Berufsschule geh ich auch net, weil wir ein schulungsunternehmen sind und mein chef meint er würde den azubis genügend selbst beibringen. Jetzt hab ich Angst, dass ich nicht genügend lerne für die Prüfung und für das spätere berufsleben, da ich ja nicht mal eine berufsschule besuche.

Weiß jemand wie ich mir am besten das alles selbst lerne oder wo?

Und schaff ich die Prüfung?

ich würd mal mit deinem chef sprechen. soviel ich weiß muss er dich für die schule frei stellen!!

versuch ihm mal mit ein paar argumenten davon zu überzeugen.

- dein sozialverhalten wird gestärkt (lernst neue leute kennen)

- informationsaustausch mit anderen schülern

- gehst deinen mitarbeitern nicht mehr auf die nerven, wenn du etwas nicht verstehst. die mitarbeiter müssen nicht ihre zeit opfern um dir etwas zu erklären.

- erfahrungen mit mitschülern austauschen. --> vll. verbesserungen im betrieb?!

und und und

ich würde an deiner stelle darauf bestehen, dass zu zur berufsschule gehst!!

ansonsten mal bei der IHK informieren. die können dir bestimmt helfen

Also das mit der berufsschule kannst vergessen. Außerdem hat er das recht mich hier zu behalten. Ja glaub mir. was kann ich noch tun außer die IHK auf Ihn zu hetzen was ich nicht will

Deine Berufsschulpflicht gilt bis zum 21 Lebensjahr. Sprich.. wenn du bei der Einschulung noch nicht 21 Jahre alt bist, musst du zur Berufsschule, undzwar fuer die volle Ausbildung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben (Ausbildungsverordnung oder wie die heisst)... und da darf sich auch dein Chef nicht gegen stellen. Ich wuerde direkt die IHK anrufen, und den Chef darauf aufmerksam machen.

Ausserdem ist es deine Entscheidung ob du zur Schule gehst (wenn du nicht mehr Schulpflichtig bist) und dafuer hat dich der Chef freizustellen (Ebenfalls Ausbildungsverordnung.... weiss da wer die stellen genau??).

Also... ich wuerd da sofort was unternehmen...

Nicht wenn dein chef ein schulungsunternehmen hat und dir den stoff selbst beibringen kann

Erstens ist mir das voellig neu..... (aber ich muss ja net alles kennen)

Und zweitens... soll er dann aber auch dir alles beibringen. Allein der Wirtschaftliche Teil ist da nicht ohne... darauf wuerd ich bestehen...

ich seh schon ich bin am ende! Wie soll ich je die prüfung schaffen

besorg dir mal ein paar alte prüfungen und schau dir die mal durch. schau dir den wirtschaftlichen teil mal an und dann gehst damit mal zum chef. frag den ob der dir auch das alles beibringt!?!?!

Frage kann ich das nicht lernen in dem ich mir den stoff von der berufsschule irgendwo her hole oder das heft von einem der in die berufsschule geht

Also ich kenne es auch ur das der Betrieb einen zum Besuch der Berufsschule freistellen muss.

BBiG § 7 Freistellung

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Du kannst ja vielleicht mal nennen worauf sich dein Chef bezieht wenn er meint er könnte dir alles Beibringen bzw. auf was er sicher beruft, das er dich nicht zur Schule schickt.

§ 2

Lernorte der Berufsbildung

(1) Berufsbildung wird durchgeführt

1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrich-tungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öf-fentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung),

2. in berufsbildenden Schulen (schulische Berufsbildung) und

3. sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (außerbe-triebliche Berufsbildung).

(2) Die Lernorte nach Absatz 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation).

(3) Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbil-dungsdauer nicht überschreiten.

§ 14

Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist, und die Berufs-ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzu-führen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Aus-bilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,

3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbe-sondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stel-len, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfin-den, erforderlich sind,

4. Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhal-ten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung ver-langt werden, und diese durchzusehen,

5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich geför-dert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

(2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Alles bei der IHK zu finden. Das ist die Synopse des seit April 2005 geltenden Berufsbildungsgesetz

Angenommen ich kann nicht zur Berufschule, wie kann ich dann den stoffe bekommen. Weiß jemand seiten oder

Angenommen ich kann nicht zur Berufschule, wie kann ich dann den stoffe bekommen. Weiß jemand seiten oder

Angenommen Dein Chef mißbraucht Dich als Arbeitstier, dann kannst Du von der IHK einen Lehrplan bekommen, in dem alles definiert ist, was Du wissen mußt. Dann kannst Du Dich auf der Seite Deiner Schule, die Du nicht besuchst, nach einer Bücherliste umsehen und daraus lernen. Ich denke nicht, daß es irgendwo irgendeine Seite gibt, die Dir 2 oder 3 Jahre Berufsschulstoff für Deinen Beruf kostenlos zur Verfügung stellt.

Ich merk schon, du willst nicht auf dein Schulrecht beharren ....

Mir ist neu, dass der Betrieb sowas selbst kann... wirklich..

Naja.. hol dir das IT Handbuch... da steht schonmal viel drin.

Ansonsten gibt es noch ein anderes Buch fuer den wirtschaftlichen Teil... da weiss ich nur leider den Namen nicht... kann aber sicher noch wer anders hier helfen.

Trotzdem wuerd ich dir dringendst anraten bei der IHK anzurufen und zu fragen, ob das mit der Schulpflicht bei dir wirklich anders ist... und was der Betrieb da machen muss..

Die machen noch nix mit dem Betrieb selbst, wenn du da erstmal nur Fragen stellst....

Email ist auch immer gut, weil die recht fix beantwortet werden...

Noch eine Frage was ist wenn ich die Prüfung net schaff?

Kann ich die berufsschule nicht selbst den stoff lernen von büchern oder berufsschul heften von anderen

Ich merk schon, du willst nicht auf dein Schulrecht beharren ....

Den Eindruck habe ich auch. Kann das sein, Frame?

nein ich weiß nur dass es aussichts los ist

und es auch ohne zu schaffen sein muss deswegen brauch ich auch eure hilfe.

Okay... verlasse dich nie auf Mitschriften anderer. Ich weiss selbst dass auch ich nicht sehr gut mitschreibe. Ausserdem spricht man im Unterricht viel mehr an, als das mitgeschrieben wird.... also kannst du das schonmal vergessen.

Ich habe da zwei Buecher erwaehnt... mit deren Hilfe kannst du schonmal lernen. Wird aber immernoch schwierig werden, denn in der Schule lernst du einfach mehr.

Du koenntest aeltere Pruefungen kaufen und die lernen... aber auch das ist halt minder hilfreich, da die Schule da schon viel abnimmt.

Ich verstehe nur nicht warum du von Vornherein sagst, dass es aussichtslos ist... das weisst du doch garnicht. Wenn die IHK sagt, dass du Schulpflicht hast (was ich glaube)... ist nix aussichtslos.

Die kompletten Inhalte findest du in folgenden Büchern:

  • BGB
  • HGB
  • BDSG
  • GG
  • BBiG 2005
  • JArbSchG
  • BetrVG
  • BUrlG
  • BetrVG
  • BildscharbV
  • ...

Dazu dann noch das Kompendium der Informatik (zu finden als Openbook bei galileocomputing) und weiteren. Welche Teile du daraus benötigst, wird dir ja dein Chef beibringen.

Ich denke auch sprich nochmal mit deinem Chef. Wenn das nichts bringt dann wende ich an die zuständige IHK. Wenn du noch nicht alt genug bist bzw. noch nicht die notwendigen Schuljahre hinter dich gebracht hast dann muss dich dein Chef zur Berufsschule schicken.

Ohne Berufsschule die Prüfung schaffen ?

Also ich weis nicht ob das so einfach ist.

Wie hier schon angesprochen wurde, wird viel mehr besprochen als aufgeschrieben.

Und wie in den Gesetzen zu erkennen ist, muss dein Chef dich zur Schule lassen.

Wenn du dich nicht traust deinen Chef da mal bischen frisch zu machen, such dir doch still und heimlich nen anderen Betrieb ?

naja danke euch ich werd schauen was sich machen lässt

Hallo

Wenn alles glatt geht fang ich auch Anfang Dezember meine Ausbildung als FiSi an. Und ich bin froh nicht in die Berufsschule gehen zu müßen. Wenn du nicht auf den Kopf gefallen bist, was ich nicht glaube und dir ein paar Bücher besorgst, dann schafst du das schon. Mein Kollege war auch nie in der Schule. Er hat sich alles selbst beigebracht natürlich mit der Hilfe vom Chefe und der Mitarbeiter.

Kopf hoch, dass packst du schon wenn du willst.

Gruß Jürgen

du kannst die Ausbildung ohne Berufsschule garnicht schaffen, weil die Berufsschule ein Teil Deiner Ausbildung ist... das ist so, alsob Dein Vater sagt, dass Du nicht zur Fahrschule musst, nur weil ihm n Verkehrsübungsplatz gehört...

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