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gesetzlicher Kündigungsschutz soll künftig bei Neueinstellungen erst nach 24 Monaten


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Geschrieben

Der gesetzliche Kündigungsschutz soll künftig bei Neueinstellungen erst nach 24 Monaten greifen. Dies vereinbarten die Verhandlungspartner in der heißen Phase der schwarz-roten Koalitionsvereinbarungen. Insbesondere die Union hatte sich für diese Lockerung der gesetzlichen Arbeitsregelungen ausgesprochen.

Der designierte SPD-Chef Matthias Platzeck hatte im Vorfeld der Einigung noch zum Ausdruck gebracht, dass weniger Kündigungsschutz seiner Ansicht nach nicht mehr Arbeitsplätze schaffe.

Scharfe Kritik kommt dagegen von ver.di. "Die Einführung einer zweijährigen Probezeit wäre aus unserer Sicht nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich", erklärte ein Sprecher ... Menschen, die über zwei Jahre jeden Monat erneut zittern müssten, ob sie ihren Job behalten, würden zutiefst verunsichert.

Dringend notwendige Impulse für die Binnenkonjunktur würden so ausbleiben.

Außerdem könnten Betriebe, die Sorge hatten, ihre Auftragsbücher würden eine dauerhafte Einstellung nicht zulassen, schon bisher zunächst befristet einstellen. Eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt habe das aber nicht gebracht.

Nach einer halbjährigen Beschnupperungsphase sollte ein Arbeitgeber seiner Meinung nach wissen, ob der neue Beschäftigte zum Unternehmen passe. (Stefan Krempl)

siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/65950

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Hi,

ich finde das in Ordnung. Zum einen ist das auch für den Arbeitnehmer einfacher zu kündigen, zum anderen vereinfacht das die Flexibiltät. Heutzutage gilst du ja als unflexibel, wenn du 2 Jahre im gleichen Job arbeitest.

Die Befürchtung, dass man nach 2 Jahren rausgeschmissen wird, teile ich nicht, denn das hieße ja, dass man jemand Neues einarbeiten müsste, was wiederum die Produktivität eines Unternehmens gefährden könnte.

Geschrieben

Das bedeutet das die gesetzlichen Regelungen der "Probezeit" auf 24 Monate ausgedehnt werden "können".

Imho profitieren da beide Seiten von, der AG, weil er faule oder firmenschädigende Arbeiter meist nicht in der Probezeit aufgreifen konnte und jetzt schneller los wird, der Arbeitnehmer, weil er einen Job der ihm nicht passt ohne angabe von gründen wieder kündigen kann, sofern sich was besseres bietet.

IMHO hat der Arbeitgeber davon eigentlich mehr Nachteile als der Arbeitnehmer, wenn er die probezeit wirklich vertraglich verlängert, da sich höchstwahrscheinlich viele weiter bewerben werden obwohl sie schon einen Job haben und sich bei der nächstbesten Gelegenheit einfach verabschieden.

Dann steht der AG ohne Arbeiter da.

Geschrieben
Die Befürchtung, dass man nach 2 Jahren rausgeschmissen wird, teile ich nicht, denn das hieße ja, dass man jemand Neues einarbeiten müsste, was wiederum die Produktivität eines Unternehmens gefährden könnte.

Wenn der Neue aber 10% oder 15% billiger ist (z.B. weil Er/Sie froh ist, aus der Arbeitslosigkeit zu kommen) und evtl. sogar noch vom "Arbeitsamt" gefördert wird, dann rechnet sich das für den Arbeitgeber.

Was bei dem Artikel auch fehlt ist ein max. vor 24 Monate. Alles Verhandlungssache.

Na klar, bei 5 Millionen Arbeitslosen hat bestimmt jeder AN eine starke Verhandlungsposition. Es gibt ja nur 200 - 2000 andere, die den Job auch machen können.

Imho profitieren ...der AG, weil er faule oder firmenschädigende Arbeiter meist nicht in der Probezeit aufgreifen konnte.

Ach ja, 6 Monate reichen nicht? Der AG kann innerhalb der (max.) 24 Monate auch kommen und sagen "es gibt wenig Aufträge, entweder du akzeptiert x % weniger Geld und x Tage weniger Urlaub oder es gibt die grundlose Kündigung"

Imho profitieren ... der Arbeitnehmer, weil er einen Job der ihm nicht passt ohne angabe von gründen wieder kündigen kann, sofern sich was besseres bietet.

Kündigungen durch den AN mussten noch nie begründet werden (sofern sie fristgerecht waren).

Wo ist die Ausgangsfrage?

Zeig mir einfach mal die Boardregel, dass nur Fragen gepostet werden dürfen.

Bin ich hier auf ner Nachrichtenseite?

Nein, im Bereich Arbeitswelt.

Geschrieben

Schon mal was von befristeten Verträgen gehört? Da kann man einen Mitarbeiter schon jetzt erst ein mal längere Zeit schwach an sich binden und trotzdem relativ schnell wieder loswerden.

Geschrieben

@alles: das stimmt so nicht, in einem befristeten arbeitsvertrag muss sich der AG trotzdem an bestimmte gesetzte und vorschriften halten,wenn er ihn vor dem auslaufen des arbeitsvertrages loswerden will. Bei einer probezeit von 24 monaten würde das bedeuten, das er dich von heute auf morgen loswerden könnte und bräuchte das noch nicht mal zu begründen. Mit dieser regelung hätten die AG ein noch größeres druckmittel, weil in dieser Probezeit kein kündigungsschutz greift.

Geschrieben
Bei einer probezeit von 24 monaten würde das bedeuten, das er dich von heute auf morgen loswerden könnte und bräuchte das noch nicht mal zu begründen. Mit dieser regelung hätten die AG ein noch größeres druckmittel, weil in dieser Probezeit kein kündigungsschutz greift.

Noch dazu kann jetzt jeder AG Stellen "unbefristet" ausschreiben, wobei wahrscheinlich nach 9 oder 12 oder 18 Monaten Schluss ist, weil das Projekt beendet ist (oder aus sonstigen Grund). Wer bewirbt sich freiwillig aus einer (jetzt tatsächlich) unbefristeten Stellen, wenn schon in der Anzeige steht "befristet"?

Und wenn die Leute halbkrank zur Arbeit kommen (ist ja Probezeit), dann ist das ja ein Risiko der Krankenkasse, und die wird ja immer mehr ein Risiko des AN (Zuzahlung, vierteljährliches "Eintrittsgeld" beim Arzt, etc.).

Geschrieben

Hallo!

Auch in der Probezeit gibt es gewisse gesetzliche Kündigungsfristen.

Es sind 2 Wochen, aber nicht zu einem fixen Termin wie bei befristeten Arbeitsverträgen (Mitte / Monatsende).

Natürlich gelten abweichend davon die gleichen Regelungen bez. fristloser Kündigung, wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis.

Es kann aber, bei beidseitigem Einverständnis, auf die Einhaltung der 2-Wochenfrist verzichtet werden.

Alles nachzulesen im §622 BGB (Probezeit Absatz 3)

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

BSO

Geschrieben

Was zum nachdenken:

Ich gehe zur Arbeit und Geld zu verdienen. Also gebe ich 100% meiner Arbeitskraft so dass mein AG meine "Arbeitskraft" in Dinge umwandeln kann, die er gewinnbringend vertreibt. Mir ist es egal ob ich 6 Monate oder 5 Jahre Probezeit habe, da ich meine Stelle behalten möchte und dort schließlich vertraglich auch mein Geld bekomme - SOFERN ich 100% Arbeitskraft biete.

Also, was ist an den 2 Jahren schlimm? Es hat für beide Seiten vor und Nachteile - aber seid ihr Menschen, die 6 Monate sich anstrengen und dannach sagen:"Pfff leck mich doch, ich bin nich mehr in der Probezeit!" ? Ich bin nicht so einer und wenn ich 100% leistung bringen, wird mein chef mich auch nich rauswerfen!

Geschrieben

Also, was ist an den 2 Jahren schlimm?

Naja, ganz einfach, dein cheff kommt kurz vor ende eines projekte, das innerhalb dieser 2 Jahre fertig wird zu dir und sagt, nach ende des projektes kannst du zu hause bleiben. Du hast aber einen unbefristeten arbeitsvertrag, der in diesm fall für allerwertesten ist, egal ob du die zeit über 100% oder mehr gebracht hast. Außerdem hat der AG mit dieser probezeit ein viel größeres druckmittel dir gegenüber, in dem er dich gefügig machen kann, wenn es um lohnerhöhung oder ähnliches geht. Das ganze läuft meiner meinung nach auf eine moderne leibeigenschaft hinaus. Frei nach dem motto:" Auch du willst die 48h woche bei weniger lohn nicht, dann such ich mir halt nen anderen!"

Geschrieben
Ich bin nicht so einer und wenn ich 100% leistung bringen, wird mein chef mich auch nich rauswerfen!

Der Chinese macht es zu einem Zehntel deines Preises. Und wenn man für deine 100% drei Chinesen braucht (brauchen würde), dann ist es immer noch ein Geschäft, nach China zu gehen.

Lass mich raten: Du hast keine Familie?

Geschrieben
Das ganze läuft meiner meinung nach auf eine moderne leibeigenschaft hinaus.

ACK. Allerdings hat bei Leibeigenschaft der AG auch Pflichten. Um diese Pflichten will man sich heute, 200 Jahre nach Abschaffung der Leibeigenschaft, drücken, in dem man Sie als "Lohnnebenkosten" oder "Lohnzusatzkosten" deklariert.

Frei nach dem motto:"Auch du willst die 48h woche bei weniger lohn nicht, dann such ich mir halt nen anderen!"
Besonders "toll" wirds, wenn der AG für die Einstellung eines "Neuen" Leistungen vom "Arbeitsamt" bekommt, weil der "tolle" AG ja soooo sozial ist und hilft, "die Arbeitslosigkeit zu verringern", aus reiner Nächstenliebe natürlich. *zynismus*
Geschrieben
ACK. Allerdings hat bei Leibeigenschaft der AG auch Pflichten. Um diese Pflichten will man sich heute, 200 Jahre nach Abschaffung der Leibeigenschaft, drücken, in dem man Sie als "Lohnnebenkosten" oder "Lohnzusatzkosten" deklariert.

Auch diese Lohnnebenkosten etc mußt du als angestellter für den AG miterwirtschaften, diese sind bereits in deinem bruttogehalt mit eingerechnet. Der AG schenkt einem nix.

Geschrieben

TRGS gehört zu den Schwarzmalern.

1. Für den AG istes ebenfalls ein Nachteil, wenn der Arbeitnerhmer von heute auf morgen gehen kann (vielleicht während eines wichtigen Projektes == schlecht für den AG [da arbeitet man keinen so schnell ein, denn ich kenne keine FIAE der nur PAP runtertipp!] )

2. Diese 2jährige "Probezeit" ist wirklich nur für die Fließbandarbeiter-AG interresant, da keine große einarbeitungszeit daher immer schnell zu ersetzten.

3. Was ist daran schlimm sich von befrießteten Arbeitsvertrag zum nächsten zu hangeln??? Wenn man immer gut ist, kriegt man auch immer eine Stelle. (Papiertiger sind nicht gemeint)

4. Wer sicher sein will, sollte Beamter werden!

Ich bin überzeugt, das diese 2jährige Probezeit nur vereinzelt bei kleineren Handwerksbetrieben / Fließband zum Einsatz kommt.

Geschrieben
TRGS gehört zu den Schwarzmalern.

Es ist unhöflich, von anwesenden Personen in der dritten Person zu sprechen.

Für den AG ist es ebenfalls ein Nachteil, wenn der Arbeitnerhmer von heute auf morgen gehen kann (vielleicht während eines wichtigen Projektes )

Ungleiche Kündigungsfristen für AG und AN stehen sicher weit oben auf der Wunschliste der AG (momentan gesetzlich verboten IMHO)

Diese 2jährige "Probezeit" ist wirklich nur für die Fließbandarbeiter-AG interresant, da keine große einarbeitungszeit daher immer schnell zu ersetzten.

Ach, Leute im Helpdesk oder "gewöhnliche NT-Schubser" haben kein Recht auf Planungssicherheit bzgl. ihren Einkommen?

Was ist daran schlimm sich von befrießteten Arbeitsvertrag zum nächsten zu hangeln??? Wenn man immer gut ist, kriegt man auch immer eine Stelle. (Papiertiger sind nicht gemeint)

Du erkennst das Problem nicht:

- "Entweder du arbeitest heute zwei Stunden länger oder du kannst morgen daheim bleiben" schafft keine zusätzlichen Arbeitsplätze (Stechuhr? was ist das?)

- Wer als AG weiss, in zwei Jahren gibt es auch wieder einen grossen Markt an AN, deren Vertrag auslaufen ist, warum sollte ich dann vorhandene AN schulen? Beispiel: Wenn alle NT4-Admins auf der Strasse gelandet wären, warum dann in Fortbildung investieren? Warum nicht einfach ein "Schweine-rennen" (niedrigster Lohn mit niedrigster Kündigungsfrist bei wenigsten Urlaub "gewinnt") um den Neubesetzung des Admin-Arbeitsplatzes (nun Win2000) machen? Ist wenig Urlaub bei wenig Jahresgehalt bei selbstbezahlter Fortbildung (in der Freizeit) dein Wunsch? Meiner nicht.

Geschrieben

Werden denn bis jetzt viele Leute während der Probezeit gekündigt?

Ein loggerer Kündigungsschutz wird besonders von klein Betrieben gefordert. Daher denke ich nicht, dass große Betriebe das wirklich nutzen werden.

Hier haben einige ein tolles Bild von Chefs und ähnlichen. Klar er investiert viel Geld und schreibt eine Stelle aus, arbeitet euch ein und schmeisst euch raus, wenn sich nach 4 wochen jemand besseres bewirbt oder wie? :beagolisc

Und Unternehmen werden nun nur noch 24 Monate Probezeit in jeden Vertrag schreiben. Damit der von ihnen eingearbeitete Mitarbeiter beim der nächstmöglichen Chance ohne Kündigungsfrist zur besser zahlenden Konkurrenz geht oder?

Also bleibt mal auf den Boden.

Für klein Betriebe hat das sicherlich einen Vorteil, da diese nicht so planen können, wie lange sie sich wirklich einen MA mehr leisten können. Klar ist es ein Risiko für den MA, aber eben auch eine Chance....

Geschrieben

Ich frage mich, ob die Arbeitgeberverbände die Forderung nach einer Flexibilisierung der Kündigungsschutzregelungen auch bei Arbeitskräftemangel stellen würden? Natürlich nicht... da wollen die ja selbst Planungssicherheit.

In BW müssen unsere Schüler Lehrlinge seit Neuestem einen Zettel unterschreiben, wenn sie eine Lehrstelle angenommen haben, dass sie sich nicht weiter bewerben oder einen Schulplatz annehmen. Toll, wenn man aber noch nicht weiß, ob die Schule/der andere Ausbildungsbetrieb mich nehmen würde, dient das Ganze nur der Beschränkung meiner Freiheit zugunsten der Planungssicherheit des Betriebes. Die Planungssicherheit der Auszubildenden wird aber immer mehr vernachlässigt. Es wird immer "üblicher" noch nach Beginn des Ausbildungsjahres Azubis einzustellen. Wir als Schule können über das Thema "Planungssicherheit" auch ein Liedchen singen.

Also: maximal Planungssicherheit für die Betriebe, bei nicht vorhandener Sicherheit für Arbeitskräfte und Azubis. Das ist die Paradiesvorstellung eines (schlechten) Arbeitgebers.

Gruß

Menzemer

Geschrieben
Na klar, bei 5 Millionen Arbeitslosen hat bestimmt jeder AN eine starke Verhandlungsposition. Es gibt ja nur 200 - 2000 andere, die den Job auch machen können.

Hey diese Zahlen hab ich doch schonmal gehört. Ich glaube das war im Geschichtsunterricht, als das Thema Industrialisierung dran genommen wurde.

:rolleyes:

Geschrieben

In BW müssen unsere Schüler Lehrlinge seit Neuestem einen Zettel unterschreiben, wenn sie eine Lehrstelle angenommen haben, dass sie sich nicht weiter bewerben oder einen Schulplatz annehmen. Toll, wenn man aber noch nicht weiß, ob die Schule/der andere Ausbildungsbetrieb mich nehmen würde, dient das Ganze nur der Beschränkung meiner Freiheit zugunsten der Planungssicherheit des Betriebes. Die Planungssicherheit der Auszubildenden wird aber immer mehr vernachlässigt. Es wird immer "üblicher" noch nach Beginn des Ausbildungsjahres Azubis einzustellen. Wir als Schule können über das Thema "Planungssicherheit" auch ein Liedchen singen.

Gruß

Menzemer

Hi, meiner meinung nach verstößt ein solches vorgehen aber gegen das GG, in dem jedem die Vertragsfreiheit zugesichert wird.

Geschrieben

In BW müssen unsere Schüler Lehrlinge seit Neuestem einen Zettel unterschreiben, wenn sie eine Lehrstelle angenommen haben, dass sie sich nicht weiter bewerben oder einen Schulplatz annehmen.

Ich glaube kaum, das irgendein AG (vor Gericht) damit durchkommen würde !

Gruss

BadDog

Geschrieben
TRGS gehört zu den Schwarzmalern.

1. Für den AG istes ebenfalls ein Nachteil, wenn der Arbeitnerhmer von heute auf morgen gehen kann (vielleicht während eines wichtigen Projektes == schlecht für den AG [da arbeitet man keinen so schnell ein, denn ich kenne keine FIAE der nur PAP runtertipp!] )

2. Diese 2jährige "Probezeit" ist wirklich nur für die Fließbandarbeiter-AG interresant, da keine große einarbeitungszeit daher immer schnell zu ersetzten.

3. Was ist daran schlimm sich von befrießteten Arbeitsvertrag zum nächsten zu hangeln??? Wenn man immer gut ist, kriegt man auch immer eine Stelle. (Papiertiger sind nicht gemeint)

4. Wer sicher sein will, sollte Beamter werden!

Ich bin überzeugt, das diese 2jährige Probezeit nur vereinzelt bei kleineren Handwerksbetrieben / Fließband zum Einsatz kommt.

Du bist unter 40, nicht verheiratet, keine Kinder.

Die wenigsten Arbeitnehmer sind Spezialisten, die sich die Jobs aussuchen können. Punkt 3 kann man also nur bedingt unterschreiben.

Gruss

Lothy

Geschrieben
Ich bin überzeugt, das diese 2jährige Probezeit nur vereinzelt bei kleineren Handwerksbetrieben / Fließband zum Einsatz kommt.

Genau das glaube ich gerade nicht. Ich habe immer wieder feststellen müssen, dass die grossen Konzerne wesentlich rigider mit ihren Mitarbeitern (hier FTE genannt) umspringen und genau diese Flexibilität gerne ausnutzen werden.

gruss, timmi

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