felkr Geschrieben 13. November 2005 Teilen Geschrieben 13. November 2005 Hi Leute Ich brauche mal eure Hilfe, mit welcher Begründung kann ich mir denn ein Zwischenzeugnis oder eine Beurteilung ausstellen lassen? Für mich hat das folgenden Hintergrund. Ich möchte meine Ausbildung um 1 Jahr verkürzen, dafür brauche ich aber die Zustimmung des Betriebes aber genau daran könnte es happern. Ein Lehrer hat mir daher geraten ich soll mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen und wenn das Positiv ausfällt, dann könnte mir das evtl. weiterhelfen. Mein Problem ist nur mir welcher Begründung fordere ich ein Zwischenzeugnis? Ich kann dennen ja wohl schlecht sagen das ich das möchte damit ich noch etwas gegen die Firma in der Hand habe. Danke für eure Tipps. Gruß felkr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Wie waers mit Situation erklaeren, und freundlich fragen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 wenn du ein jahr verkürzen willst musst du sowieso einen neuen Vertrag haben mit deiner Firma.Also ohne Zustimmung wird das nichts.Aber was sollte für deine Firma dagegen sprechen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Warum muss er einen neuen Vertrag mit der Firma schliessen wenn er verkürzen will? In den Ausbildungsvetrtägen steht sinngemäß meistens drin: "die Ausbildung endet mit dem xx.yy.zzzz oder dem bestehen der Abschlussprüfung." Wenn er also die Prüfung 1 Jahr vorher macht ist der Ausbildungsvertrag erfüllt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piccolo2045 Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Ich denke mal weil ja in dem Vertrag der noch "alte" Ausbildungszeitraum steht... Wenn er die Prüfung ein Jahr früher machen würde, dann würde er eher in das nächst höhere Ausbildungsjahr Firmenintern verschoben, würde früher mehr Gehalt bekommen etc... Deswegen kann ich mir schon vorstellen, dass ein neuer Vertrag dafür angefertigt werden müsste Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Warum muss er einen neuen Vertrag mit der Firma schliessen wenn er verkürzen will? Weil das eine Vertragsänderung ist und nach BBiG dann der Vertrag entsprechend neu gefasst werden muss. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Weil das eine Vertragsänderung ist und nach BBiG dann der Vertrag entsprechend neu gefasst werden muss. ;-) Warum ist das eine Vertragsänderung? In meinem Vertrag stand kein Zeitpunkt für die Prüfung drin. Musste also nicht gändert werden. Da bei einer Verkürzung im Nachhinein das 3te Lehrjahr wegfällt is also auch nix mit ein Jahr überspringen oder so und damit mehr Geld. Das wenns ne Vertragsänderung ist, auch nen neuer hermuss, is klar. Nur will sich mir eben der Grund nicht erschliessen, warum es überhaupt eine Vertragsveränderung sein soll. Denn: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) ... Also sobald die Prüfung bestanden ist, ist die Ausbildung zuende. Egal wann die Prüfung gemacht wird. Es steht nämlich imme rnur was von Ausbildungsende drin, aber nie von den Prüfungsterminen. Also z.B. Abschlussprüfung am nach 3 Lehrjahren. Oder sowas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Warum ist das eine Vertragsänderung? Weil sich die Dauer der Ausbildung ändert. § 11 BBiG Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) ... (3) ... (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. In meinem Vertrag stand kein Zeitpunkt für die Prüfung drin. Musste also nicht gändert werden. Da bei einer Verkürzung im Nachhinein das 3te Lehrjahr wegfällt is also auch nix mit ein Jahr überspringen oder so und damit mehr Geld. Aber, wie gesagt, die Dauer der Ausbildung ändert sich. Dass die Änderung des Vertrages mangels Wissen (oder aus welchen Gründen auch immer) nicht immer erfolgt, ist mir klar, führt aber nicht daran vorbei, dass sie rechtlich erfolgen müsste. ;-) Also sobald die Prüfung bestanden ist, ... Ist übrigens jetzt § 21 BBiG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Hmm, mei bimei wenn du das so meinst. Ich dachte immer, da ich ja das Ausbildungsende nicht verändern will bleibt beim alten. Da die Prüfung ja nicht festgelegt ist. Wobei mir auch die IHK damals nichts gesagt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
felkr Geschrieben 15. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2005 Hi Leute, Das mit der Vertragsänderung ist schon mal gut zu wissen. Aber was ich gerne wüsste ist zu welchen anlässen ich mir ein Zwischenzeugnis erstellen lassen darf. Es geht mir eigentlich darum, das ich unbedingt verkürzen will und die Befürchtung habe das mein Betrieb das nicht zulassen wird, weil dennen dann ein günstiger Mitarbeiter fehlt. Aber ich möchte schonmal ausschließen das als Begründung für eine nicht verkürzung das Argument genannt wird das ich nicht gut genug sei. Daher mein gedanke wenn die mir ein durchaus gutes Zwischenzeugnis ausstellen, dann können die doch nicht kurze Zeit später sagen das ich eine kappe Wäre und nicht in der Lage wäre zu verkürzen. Daher würde ich gerne wissen aus welchem Grund ich mir ein Zwischezeugnis ausstellen lassen darf. Die Wahrheit kann ich ja wohl schlecht sagen, denn dann machen die das nicht weil die sich selber damit was schlechtes antun. Also nochmals danke für eure Hilfe. Gruß felkr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 Aber was ich gerne wüsste ist zu welchen anlässen ich mir ein Zwischenzeugnis erstellen lassen darf. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du bei sogenanntem "berechtigtem Interesse". Das ist der Fall bei strukturellen Änderungen des Betriebes (Änderung des Vorgesetzten u.ä.), Bewerbung auf eine neue Stelle, längere Abwesenheit vom Betrieb (Wehrdienst, Elternzeit), zur Vorlage bei Behörden und Gerichten. In anderen Fällen muss der AG kein Zwischenzeugnis ausstellen, kann er aber auf Bitte des AN. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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