LeifuXP Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 wie sieht die rechtliche grundlage aus ? werden meine 8 stunden schule angerechnet ? darf der betrieb wenn ich 8 stunden habe mich noch bis halb 6 arbeiten lassen ? schulzeit 7:45 bis 15 Uhr und arbeitszeit von 9:00 bis 17:30. dann käme ich in der woche über meine 40 stunden. darf der betrieb das ? wie ist das geregelt ? kann ich mich dagegen wehren ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=84465 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=83069 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=68652 Und noch viel öfter mit Links zu Verordnungen und Gesetzen hier diskutiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 schulzeit 7:45 bis 15 Uhr Dann hast du 7:15 Stunden deiner 8 Stunden abgeleistet. Außerdem zählt die Zeit für den Weg zum Betrieb auch. Wenn dein AG nun auf den 0-45 Minuten besteht, würde ich vorschlagen die an einem anderen Tag "nachzuarbeiten". Es gibt auch Urteile über zu kurze Zeiten die nicht mehr abgeleistet werden müssen. Such einfach mal deinen Titel vom Thread über die Boardsuche. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LeifuXP Geschrieben 15. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2005 ok danke für die infos hat mir sehr geholfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teQui Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 Sobald du mehr als 5 Stunden Schule hast MUSS der Betrieb dir das als vollen Arbeitstag anrechnen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 @ teQui: Nein, das ist falsch. Diese Regelung stammt aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz und betrifft nur Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Siehe auch diesen Thread: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=83069 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Arvid_ Geschrieben 16. November 2005 Teilen Geschrieben 16. November 2005 Mehr dazu wie immer natürlich auch unter http://bundesrecht.juris.de oder gleich in der Gesamtliste der Gesetzestexte. In diesem Falle lohnt ein genauer Blick ins BBIG. _Wer suchet, der findet._ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teQui Geschrieben 16. November 2005 Teilen Geschrieben 16. November 2005 ok, das wusst ich nit :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smilla Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Also bei uns gilt das für alle Azubis (egal wie alt) das wenn man 6 oder mehr Stunden Schule hatte das man dann nichtmehr arbeiten kommen muss! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 bei uns gilt [...] Wenn Du uns jetzt noch verrätst, wo genau "bei uns" ist, dann haben vielleicht wenigstens einige Weinige hier etwas von Deinem Statement. gruss, timmi ("Profil"-Neurotiker) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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