XGuardian Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Hat einer von euch nee Ahnung was zu beachten ist wenn man evtl. von Status "Umschüler" zu externer Ausbildung wechseln will?. Berufliche Erfahrung habe ich in IT bereich ca. 3 Jahre + die 16 Monate als Umschüler FIAE. (Wobei mir wahrscheinlich meine 17 Jahre PC Erfahrung nicht angerechnet werden)... Meine Frage bezieht sich eigentlich mehr darauf wie komm ich am besten dazu, und wie lange würde sich die Ausbildung verlängern bzw. ob mir die 16 Monate angerechnet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 14. November 2005 Teilen Geschrieben 14. November 2005 Du kannst beantragen als Externer zur Prüfung zugelassen zu werden, falls Du das meinst. Grundlage dafür: Nach neuem BBiG ist die Regelung für die Zulassung zur Prüfung für einen Externen: § 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. (3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wie immer gilt, es entscheidet die zuständige Stelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 15. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2005 @bimei Besten dank für die Info. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 15. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2005 Dann noch eine Frage, wenn ich von meiner Seite die Umschulung abbreche (Kündige). Kann ich dann als Externer weiter meine Ausbildung tätigen?, und auch zwischen zeitlichen abständen (also Jahr später ...) da ich erst mal meine Existenz absichern muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 wie meinst du denn genau, nach Abbruch der Umschulung deine Ausbildung weiter tätigen? In dem Satz sind zwei Gegensätze drinnen. Auf der einen Seite machst ja die Ausbildung und willst sie kündigen um wieder die Ausbildung weiterzumachen Informiere dich auch mal, ob du nicht was zurückzahlen mußt, wenn du kündigst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 1. Gehe ich davon aus das für den Umschüler die selben Regelungen bezüglich Ausbildungsabbruch gelten wie für den originären Azubi. Also abbrechen und das wars in dem Beruf (Ausnahme extern). 2. Wenn Du schon 16 Monate hast, sind es nur noch 8 Monate Regelzeit, also wo liegt das Problem? 3. Auch als Umschüler kann man bei entsprechender Leistung die Abschlüssprüfung vorziehen, also rechnerisch 18 Monate (bei mir waren es reell 16,5 Monate), aber der zug ist vermutlich schon abgefahren. 4. Wenn Du schon 17 Jahre PC-Erfahrung hast, warum hast Du nicht direkt eine Vorbereitung und anschliessend die externe Prüfung gemacht? 5. Wer ist Träger der Umschulung? Fragen über Fragen. Aber nicht verzweifeln, in der regel gibt es für alles eine Lösung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. November 2005 Teilen Geschrieben 15. November 2005 1. Gehe ich davon aus das für den Umschüler die selben Regelungen bezüglich Ausbildungsabbruch gelten wie für den originären Azubi. Also abbrechen und das wars in dem Beruf. Das zwar nicht, aber eine erneute Finanzierung über die Arbeitsagentur, Reha o.ä. bei einem Abbruch geht in die Richtung "nicht mehr möglich". (Von eventuellen zu erstattenden Kosten für die erste Massnahme mal abgesehen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 15. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2005 Ich hab normalen Umschulungsvertrag, Entgelt muss der Arbeitgeber zahlen. Lohn von Arbeitgeber + von der BA bekomme ich Unterhaltsgeld. Die Konstellation ist so dass nicht der AG gefördert wird, und ich so eine Sicherheit habe. Bezüglich der Umschulung, die Umschulung selbst macht bei den Betrieb ja keinen sinn mehr (Mobbing, keine Ausbildung, keine Rechte, Firmen Klima drückend) usw. Der BA Berater weis über die zustände in dieser Firma bescheid, schon seit April diesem Jahres. Hab ja Rechtstreit mit der Firma. Das ganze liegt halt daran, das ich gerne meine Umschulung fertig machen würde. Nur bei dieser Firma geht es einfach nicht 8 std. am tag Rumstehen und Däumchen drehen und warten damit ich Auftrag bekomme oder das der Administrator mir das Recht gibt damit ich z.b. nee CD Brennen kann. (Und nein ich darf mich nicht hinsetzen und lernen) in der Firma. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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