bear_ Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Hallo, bin neu hier und auch neu als Ausbilder tätig. Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Ausbilder / Ausbildender / Ausbildungsbeauftragter???? Blick hier einfach nicht mehr durch? Welche Aufgaben/Rechte/Pflichten haben die einzelnen? zusätzl. Hintergrund: Wir haben 2 offizielle Ausbilder in der Firma. Der eine ist für ALLE gewerblichen Azubis (16) zuständig, die andere für ALLE kaufmännischen Azubis, 32, (Industrie-, Büro-, Informatik-Kaufleute und FI-A und FI-E über alle Firmen am Standort hinweg unseres Konzerns. Haben 3 operative Firmen und eine Holding. Ich bin nur innerhalb einer operativen Firma tätig. D.h., das sind "nur" Pädagogen, fachlich könnten sie nur den allgemeinen Teil abdecken Ich wäre demnach nur Ausbildungsbeauftragter (oder was?), also derjenige, der das Fachwissen an die Azubis vermittelt. Ich weiss.. alles etwas kompliziert bei uns Mich würde es einfach nur mal interessieren, welche offiziellen Aufgaben, Rechte, Pflichten sie hat und welche ich??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cossack Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Ausbilder = Person die für die gesamte Ausbildung zuständig und verantwortlich ist und zB bei der IHK eingetragen wird für einen Azubi Ausbildungsbeauftragter = Person die Fachwissen in speziellen Bereichen vermittelt Ausbildender = weiß ned genau, würde aber damit die Firma bezeichnen der einen Azubi eingestellt hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piccolo2045 Geschrieben 18. November 2005 Teilen Geschrieben 18. November 2005 Ausbilder = Person die für die gesamte Ausbildung zuständig und verantwortlich ist und zB bei der IHK eingetragen wird für einen Azubi Würde ich auch so sehen Ausbildungsbeauftragter = Person die Fachwissen in speziellen Bereichen vermittelt Ich verstehe darunter mehr einen "Koordinator" Sprich, jemand der deine ausbildung koordiniert, schaut ob alle wichtigen Lerninhalte vermittelt werden, Schulungen bcht etc.... Ausbildender = weiß ned genau, würde aber damit die Firma bezeichnen der einen Azubi eingestellt hat Korrekt :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. November 2005 Teilen Geschrieben 18. November 2005 Ausbilder: ich verstehe darunter den Menschen, der den Azubi direkt betreut. Das Unternehmen würde ich als Ausbldungsbetrieb bezeichnen. *mal auf alten IHK-Formularen nachstöber* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bear_ Geschrieben 18. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 18. November 2005 danke erst mal hilft mir schon etwas weiter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klarheit Geschrieben 28. November 2011 Teilen Geschrieben 28. November 2011 Die gesetzliche Grundlage ist im § 28 BBiG zu finden. Ausbilder = Person die für die gesamte Ausbildung zuständig und verantwortlich ist und zB bei der IHK eingetragen wird für einen Azubi Korrekt, aber er ist nicht für die Durchführung zuständig! Er organisiert diese im Mindestfall nur! Ausbildungsbeauftragter = Person die Fachwissen in speziellen Bereichen vermittelt Korrekt, er ist jedoch nur für die spezielle Vermittlung zuständig. Er ist nicht zuständig für die Koordinierung! Dies ist die Aufgabe des Ausbilders! Der Ausbilder benötigt im Gegensatz zum Ausbildungsbeauftragten auch eine gesetzlichen Nachweis, dem Ausbildungseignungsschein (AdA). Ausbildender = weiß ned genau, würde aber damit die Firma bezeichnen der einen Azubi eingestellt hat Meist die Firma bzw. der "Chef". Alles, wie gesagt im § 28 BBiG nachzulesen. Internetquelle: www.gesetze-im-internet.de zum nachlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LordofDark Geschrieben 28. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2016 (bearbeitet) Im Grunde ganz einfach, das zu beantworten: Ausbilder: Für die Ausbildung verantwortlicher Vorgesetzter des Auszubildenden und auch Fachvorgesetzter der Kollegen in Sachen Ausbildung. Der Mensch ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen persönlich verantwortlich und im Zweifel bei Verstößen haftbar. Er muss eine Prüfung nach AEVO (Ausbilder-EignungsVerordnung) bestehen um diese Funktion inne zu haben und bei der zuständigen Stelle (Kammer etc.) in die Ausbilderrolle eingetragen sein. Er wird im Ausbildungsvertrag namentlich genannt und muss selbst den Ausbildungsberuf oder einen höher qualifizierenden Berufsabschluss im gleichen Berufsfeld bestanden haben. (z.B. darf ein Studierter Informatiker mit technischem Schwerpunkt durchaus Fachinformatiker SI ausbilden, da sein Wissen das des Lehrberufes beinhaltet und darüber hinausgeht). Schlussendlich muss er persönlich geeignet sein, sprich, besagten AEVO-Schein bestanden haben, keine Verstöße gegen das BBiG begangen oder andere schwere Vorstrafen haben und soll in der Regel ein bisschen Lebens- und Berufserfahrung haben (ergo: grade mit 19 die Ausbildungsprüfung bestanden und gleich ausbilden wird die Kammer eher nicht genehmigen, die Handwerkskammern schreiben sogar ein Mindestalter von 25 vor). Ausbildender (kann in Personalunion Ausbilder sein, muss aber nicht): Der Geschäftsführer/Inhaber/Vorstand des Unternehmens, bei dem der Auszubildende angestellt ist. Muss persönlich geeignet sein, sprich: Keine Vorstrafen bestimmter Art, keine Verstöße gegen das BBiG und benötigt entweder selbst die fachliche Eignung (gleicher/höherer Berufsabschluss wie Lehrberuf und AEVO-Schein) oder muss besagten Ausbilder beschäftigen und mit der Durchführung der Ausbildung beauftragen. Ausbildungsbeauftragter: Ein Kollege, der dem Auszubildenden entsprechendes Fachwissen AUF ANORDNUNG UND UNTER VERANTWORTUNG DES AUSBILDERS vermittelt. Beispiel: Der Auszubildende machst eine Ausbildung zum Fachinformatiker und wird nun in der Buchhaltung für ein paar Wochen ausgebildet. Dort arbeitet er nicht unter Anleitung des Ausbilders sondern unter Anleitung der Buchhalterin, die aber selbst nicht Ausbilder ist. Der A.-beauftragte setzt also nur konkrete Aufträge zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten um, die er vom Ausbilder erhält und die der Ausbilder in letzter Konsequenz auch verantwortet. Bearbeitet 28. Oktober 2016 von LordofDark Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 2. November 2016 Teilen Geschrieben 2. November 2016 Hi, nicht schlecht, wenn das in den Zeitabständen weitergeht dürfte mit dem nächsten Beitrag ungefähr 2021/22 zu rechnen sein. neinal und SaJu reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 2. November 2016 Teilen Geschrieben 2. November 2016 Eher haargenau November 2021. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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