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Projektdoku - Zu groß für 35h?


Kennii

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Hallo, nein, jetzt kommt keine Frage, wieviel Seiten ich denn für die Projektdoku verwenden muss. Bei der IHK Leipzig sind das maximal 10 ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis.

Allerdings geht es bei mir um das Gesamtdokument. Ich habe eine Fallstudie zum Thema VoIP erstellt (bin FISI). Die Fallstudie befindet sich als Anhang in der Projektdoku. Dazu kommen die Anhänge der Fallstudie und dann noch Anhänge der Projektdoku, also z.B. noch das Pflichtenheft etc.

Das gesamte Dokument umfasst jetzt 96 Seiten alles zusammen.

Davon sind 13 Seiten die Projektdoku ansich, 30 Seiten die Fallstudie ansich und der Rest ist der jeweilige Anhang.

Meine Frage: Ist das zu groß für ein 35h-Projekt?

Ich meine, ich weiß, dass sich der Prüfungsausschuss bewusst ist, dass sowieso niemand sein Projekt in 35h macht, aber ist das noch innerhalb einer vernünftigen Glaubwürdigkeit, dass ich in der Zeit das gesamte Dokument erstellt habe? Oder kann das Punktabzug geben?

Falls es behilflich ist, mein Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Der Projektauftrag

1.1 Das Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.2 Hintergründe des Projektauftrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.3 Aufgabenstellung und Ziele des Projektes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.4 Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2. Vorbereitung

2.1 Informationsbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.2 Aufnahme des Ist-Zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.3 Erstellung des Soll-Konzeptes (Pflichtenheft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.4 Erarbeitung von Lösungskonzepten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2.5 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.6 Darlegung getroffener Entscheidungen und Entscheidungsbegründung . . . . . . . . . . . . 8

2.7 Ressourcen- und Zeitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2.8 Erstellung eines Test-Konzeptes zum Test der Sprachqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3. Durchführung

3.1 Test der Gesprächsqualität des Netzes im Ausgangszustand . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3.2 Implementation der QoS-Mechanismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.3 Test der Gesprächsqualität des Netzes in Endzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.4 Erstellung der Fallstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4. Projektabschluss

4.1 Test und Übergabe des Systems und der Fallstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.2 Wirtschaftliche Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

4.3 Reflexion des Projektablaufs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

5. Anhang

Anlagenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

I. Fallstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

.. A Netzplan A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

.. B Netzplan B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

.. C Konfigurationsübersicht A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

.. D Konfigurationsübersicht B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

.. E Bewertungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

.. F Erklärung zum Bewertungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

.. G Ergebnisauswertung A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

.. H Ergebnisauswertung B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

.. I Codierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

.. J Beispielrechnung zur Fragemntierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

.. K Befehlsübersicht der vorgenommenen Konfiguration . . . . . . . . . . . . . . . . 73

.. L Der RTP-Header . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

.. M Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

.. N Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

II. Pflichtenheft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

III. Kundendokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

IV. Zeitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

V. Hilfsmittel für die Präsentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

VI. Einschätzung durch den Betreuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

VII. Nachweis über die Durchführung der Projektarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

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Wieso muss bei deinem Teilprojekt die komplette Fallstudie mit hinein? Was mit VoIP hast du denn gemacht? Und was befindet sich bitte auf den Seiten 1-3?

Welche IHK bist du? Wie lauten deren Vorgaben?

Generell würde ich sagen: Das Verhältnis Dokument zu Anlagen ist hier falsch. Anlagen erläutern das geschriebene nur weiter, aber wenn wesentlich mehr Erläuterung wie Text nötig ist, was ist dann im Text?

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In dem Projekt ging es um die Implementation von QoS für VoIP in einem Netzwerk.

Ich weiß nicht, ob die Fallstudie mit hinein muss, das wusste ich damals jedenfalls auch nicht, als ich den Projektantrag abgegeben hatte. Im Antrag habe ich als abzugebendes Dokument jedenfalls die Fallstudie mit angegeben, weil das für mich logisch erschien.

Sonst würde beim Gespräch mir sicher die Frage gestellt, werden bzw. gesagt werden, wenn ich die Fallstudie schon erstelle, kann ich sie ja auch als Anhang mit abgeben. Denke ich zumindest.

Weiterhin kann (und mache ich auch) ich mich in der Projektdoku auf Passagen der Fallstudie berufen bzw. darauf verweisen.

Denn z.B. Bei meiner Entscheidungsbegründung, welche QoS-Mechanismen ich umsetze und welche nicht, hätten die 10 Seiten der Projektdoku niemals ausgereicht, da es zuviele sind, um diese dort begründend abzulehnen oder anzunehmen. Also verweise ich einfach auf die entsprechende Stelle in der Fallstudie.

Seiten 1-3 sind Deckblatt und Inhaltsverzeichnis.

IHK ist, wie oben beschrieben, die IHK Leipzig.

Die Anlagen A-N gehören ja zu der Fallstudie, die ja eigentlich ein eigenständiges Dokument ist. D.h. die eigentlichen Anlagen der Projektdoku sind die Anlagen I - VII, Fallstudie, Pflichenheft, Kundendoku, Zeitplanung, Hilfsmittel für Präsentation, Einschätzung durch den Betreuer und Nachweis der Durchführung.

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Schau mal auf Uli's Prüfungspage - Projektdokumentation

Seite 1 = erste Textseite, möglichst an die Seitenzahlen halten.

Es gibt IHKen, die bei Verfehlen der Seitenzahl die Projektdokumentation aufgrund eines Formfehlers abwerten.

Wenn es keine Alternative gibt, außer diesen riesen Anhang, dann ist es leider so.

Aber wenn bereits in der Fallstudie die Entscheidungen über die QoS-Mechanismen gefallen sind, was war dann noch deine Entscheidung?

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Wieso? Mein Projekt war doch die Erstellung der Fallstudie!

Ich habe den Ausgangszustand des Netzes ohne QoS mit Testpersonen über IP-Telefonate getestet, danach mit Begründung die QoS-Mechanismen ausgewählt und umgesetzt und danach den Test wiederholt.

Darüber dann eben die Fallstudie erstellt.

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Was Du machen kannst, wenn Du unbedingt alles drin haben willst, Du kannst den sehr detaillierten Teil aus der eigentlichen Doku rausnehmen und ihn in den Anhang reinschieben. Dann sieht jeder wieviel Mühe Du Dir gegeben hast und es wird Dir niemand einen Strick drauß machen, dass es zu viele Seiten sind.

Ich für meinen Teil hab eine ~20 Seiten starke Doku, sowie einen ~40 Seiten langen Anhang, in dem aber auch wirklich alles drin steht (Konfigurationen, Installationsanleitung, Quellenverzeichnis usw. usf.).

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Naja so ist es ja schon. Die Projektdoku ansich sind nur 10 Seiten + 3 Seiten Inhalt und Deckblatt. Genau so wird es auch verlangt.

Und die Fallstudie zählt ja ansich auch nur als Anhang + dann eben noch die normalen Anhänge, Quellenverzeichnis, Kundendoku, etc.

Nur bin ich jetzt wirklich verunsichert, wenn koteshi sagt, dass bei Ihnen alle Dokus über 35 Seiten mit 0 Punkten bewertet werden. Bei uns steht eigentlich nirgendwo ein Limit für das Gesamtdokument. Nur eben die Projektdoku soll 10 Seiten nicht überschreiten.

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Nun da du schreibst, dass die Fallstudie dein Projekt ist würde ich mal sagen pakcst du das Projekt in den Anhang.

Anschaulicher: Wenn ich nen Projekt mache in dem ich ein Netzwerk aufbaue (ob das nun ein Fisi Projekt ist oder nicht ist an dieser stelle egal) und das Netzwerk inklusiver alle Kabel, Dosen, Switches etc. in den Anhang der Doku hefte ;)

Ich würde es aber dennoch mit rein packen, da es zeigt, was deine Überlegungen zum Thema ergeben haben.

Da keiner weiss, was ind einer eigentlichen Doku steht, ist eine Aussage hier aber äusserst schwer zu treffen ;)

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Naja ganz normal, wie du halt dein Vorgehen beim Netzwerkaufbau beschreibst, hab ich mein Vorgehen und meine Überlegungen zur Erstellung der Fallstudie beschrieben, z.B. was es für Alternativen geben würde zu QoS, warum ich welche Techniken eingesetzt habe, wie ich das ganze getestet habe, wie das Tests aussahen, warum auf diese Weise und nicht anders etc., was dann letztendlich rausgekommen ist usw.

Naja ich werde mal mit einem Lehrer von der Berufsschule sprechen, mal sehn, was er meint.

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Nur bin ich jetzt wirklich verunsichert, wenn sagt, dass bei Ihnen alle Dokus über 35 Seiten mit 0 Punkten bewertet werden. Bei uns steht eigentlich nirgendwo ein Limit für das Gesamtdokument. Nur eben die Projektdoku soll 10 Seiten nicht überschreiten.

Das ist doch alles dummes Gerede.

Eine Doku mit ca. 10-13 Seiten ohne Anhang ist doch OK.

Wenn jetzt noch 20/40/60 seiten Anhang dazu kommen ist das nicht gleich 0 Punkte. Ist hal vielleicht nicht so geschickt, weil Du ja die Doku sehr oft kopieren oder ausdrucken musst, da kann sich schon etwas zusammen läppern.

Wichtiger ist der Inhalt, die Aufmacheung, die Quellenangaben, Glossar, Inhaltsverzeichnis und Seitenzahlen, Rechschreibung und Satzbau.

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it4future es gibt so etwas wie Vorschriften. Wenn eine IHK die Vorschrift herausgibt 10-12 Seiten + Anhang und jemand gibt 13 ab, ist das ein Formfehler und kann mit 0 Punkten gewertet werden.

Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. (also Regeln für PA sind mir sehr gut bekannt)

Selbst wenn es bei eurer IHK so gehandhabt wird, Seitenanzahl macht max. 5 Punkte aus, also wenn da die Seitenzahl mit der 0 Punkte Nummer gepunktet wird, fehlen 5 Punkte von 100.

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So, also ich habe das Ganze nochmal überarbeitet und es ist jetzt wesentlich weniger geworden, bin noch nicht gnaz fertig, aber bestimmt die Hälfte kürzer, war ziemlich viel Geschwafel drinn, das nicht wirklich nutzbringend war.

Habe aber dennoch eine Frage zu meiner "Problematik". Und zwar, wie verhält sich das mit Anhängen, die sowohl für die Fallstudie (die ich als Anhang an der Projektdoku habe) relevant sind, als auch für die Projektdoku ansich. Z.B. also das Quellenverzeichnis. Da die Fallstudie dennoch ein eigenes Dokument darstellt, soll ich dann also in der Fallstudie das Quellenverzeichnis anfügen und nocheinmal als Anhang für die Projektdoku? Oder reicht es, wenn ich z.B. in der Projektdoku auf das Quellenverzeichnis der Fallstudie verweise?

Ich hoffe, es ist so in etwas rübergekommen, was ich meine^^

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Ich würde dafür sorgen dass es zwei abgeschlossene Einheiten sind.

Deine Projektdoku inkl. ALLER benötigten Sachen (Quellverzeichnis, Inhalt etc) und dann als informative Anlage die Fallstudie, und zwar genau so, wie du sie auch dem Auftraggeber abgegeben hast, also ebenfalls mit allem benötigten Inhalt.

Ist dann wirklich nen bisschen so als ob man den erstellten Server mit abheftet, aber im Endeffekt ja nichts anderes als wenn man im Anhang z.B. Benutzerhinweise für das erstellte System beilegt, die wird man ja auch nicht abändern dass sie auf Projektokus verweisen, weil sie dann für den Auftraggeber unbrauchbar wären.

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