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PKW Blechschaden- Schadensregulierung - Wie?


Antibiotik

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Hallo zusammen,

Ende letzter Woche ist nachts ein PKW in mein parkendes Auto reingefahren. Der Führer des PKWs hat seine Kontaktdaten hinterlassen und die Polizei eingeschaltet. Diese hat die Personalien festgestellt und mir ein Zettel unter den Wischer gesteckt. Den Schaden und eben die beiden Zettel, habe ich erst am nächsten Morgen gesehen.

Darauf hin habe ich mich mit dem Verursacher telefoniert und ihm vorgeschlagen, mein Auto begutachten zu lassen und Ihm alle Rechnungen sowie Kostenvoranschläge zu schicken. Er war damit einverstanden.

Ein Kollege hat aber gemeint ich soll dass über die Versicherung des Verursachers regeln.

Daraufhin habe ich den Versicherer angerufen und der hat gemeint ich soll bei Ihm vorbeischauen und er wird den Schaden begutachten. Dafür muss ich aber 70 km (einfach) fahren. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass er den Schaden so gering wie möglich schätzt.

Was soll ich nun tun?

Danke

Ciao

Antibiotik

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Also ich kenne es eigentlich so, das der gutachter zu Dir kommt und den Schaden begutachtet. Warum solltest du denn hinfahren, du bist ja nicht Verursacher? Ausserdem könnte ja auf dem Weg noch etwas passieren?

Falls die Versicherung sich weigern sollte (nicht sehr seriös) zu dir zu kommen. Mache ein eigenes Gutachten (musst du erst bezahlen) und stelle das der Versicherung in Rechnung.

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Ähm.... welche Versicherung ist das?

Also normalerweise kannst Du in die Werkstadt Deines Vertrauens fahren und dort ein Gutachten erstellen lassen (Wenn dort jemand Gutachter ist.).

Dieses Gutachten wird dann bei der Versicherung eingereicht (Damit machst Du Deine ansprüche gegenüber der Versicherung geltend).

Je nach Versicherung/Schadensume wird evt. ein Gegengutachten von der Versicherung erstellt. Die Kosten des Gutachtens übernimmt die Versicherung.

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Hi,

also bei mir war das damals so das ich einfach mit meinem Wagen zur Werkstatt gefahren bin mit den Versicherungsdaten des Unfallverursachers.

Die haben sich dann mit der Versicherung in Verbindung gesetzt ob ein Gutachter gebraucht wird oder das ohne repariert werden kann.

Du mußt auch nicht den Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers nehmen sondern kannst einen eigenen nehmen (die Werkstatt hat da bestimmt jemanden).

Mit "reparieren lassen und dann Rechnung schicken" wäre ich sehr sehr vorsichtig, die Versicherung will ja den Schaden auch gesehen (Fotos) oder begutachtet haben.

MfG

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Mir hat damals die Versicherung einen Gutachter geschickt. Du musst das mit deiner Vers. klären, wie die das haben wollen. Ob ein Werkstattgutachten reicht, oder ob die jemanden schicken. Den Rest regeln die selber, du musst eigentlich gar nix tun. Und natürlich wär es oberschlecht, zur gegnerischen Versicherung zwecks Gutachten zu fahren. Ruf deinen Makler an, melde den Schaden und frag was du tun sollst.

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Mir ist auch einmal jemand in mein parkendes Auto reingefahren - der Schaden war allerdings nicht sehr hoch. Ich hab mich dann an meine Versicherung gewandt und die meinten, ich könnte damit zu einer Werkstatt fahren und die dort alles mit der Versicherung und der Reparatur klären lassen. Ich bin dann direkt zur Werkstatt und hab da dann für drei Tage nen Leihwagen bekommen. Den Rest hat die Werkstatt mit der Versicherung geklärt. Ob jetzt ein Gutachter da war weiß ich nicht - mich hat nur interessiert, ob der Wagen danach wieder in Ordnung war - und das war er!

Aber ich würde mich in alen Fällen immer an meine eigene Versicherung wenden und denen die Daten des Verursachers etc zukommen lassen. Dafür sind die ja u.a. da...

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Darauf hin habe ich mich mit dem Verursacher telefoniert und ihm vorgeschlagen, mein Auto begutachten zu lassen und Ihm alle Rechnungen sowie Kostenvoranschläge zu schicken. Er war damit einverstanden.

Warum dem Schadensverursacher? Du hast die Kontaktdaten seiner Versicherung, melde dieser den Schaden und teile denen mit, dass du nun gedenkst, den Schaden in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren zu lassen! Und lass dir nichts erzählen von wegen "billigste Werkstatt" usw... wenn du willst, kannst du genauso zur freien Werkstatt um die Ecke gehen wie in die Nobel-Vertragswerkstatt, das steht dir frei!

Ein Kollege hat aber gemeint ich soll dass über die Versicherung des Verursachers regeln.

Richtig so! Alles andere bringt nichts, wenn das nicht gerade ein Verwandter / Kumpel ist! Ich habe bei direkter Regulierung mit den Versicherungsnehmern eher durchwachsene bis sehr schlechte Erfahrungen gemacht!

Daraufhin habe ich den Versicherer angerufen und der hat gemeint ich soll bei Ihm vorbeischauen und er wird den Schaden begutachten. Dafür muss ich aber 70 km (einfach) fahren.

Na soweit käms aber noch.... *lol* Wenn die gegnerische Versicherung es für nötig hält, den Schaden zu begutachten, sollen sie einen Vertreter zu dir schicken! So bei mir geschehen vor einigen Monaten, als eine Oma mir nen Kratzer reingefahren hat und anschließend etwas geschockt vom Kostenvoranschlag selbigen "bestreiten" wollte!

Und Bagatellschäden bis zu einer gewissen Höhe werden normalerweise ohne Gutachten und sonstigen Aufwand reguliert!

Außerdem habe ich die Befürchtung, dass er den Schaden so gering wie möglich schätzt.

Da befürchtest du richtig *G* Daher mein Tip: Kostenvoranschlag bei der Werkstatt deines Vertrauens machen lassen, diesen der Versicherung zukommen lassen! Dann können die immernoch versuchen, selbst geringer zu begutachten... was allerdings wesentlich schwerer ist, wenn schon ein KV der Werkstatt vorliegt ;) Hat die Versicherung besagter Oma bei mir auch versucht... und im Endeffekt lag deren Zahlung dann knapp 50 EUR unter dem KV der Werkstatt.... was bei einem Schaden von 1000,- EUR nicht wirklich ins Gewicht fiel....

Viel Glück und lass dich nicht übers Ohr hauen ;)

Grüsse

Alex

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Warum wollt ihr denn zu eurer Versicherung gehen wenn ein anderer der Unfallverursacher ist?? Dann hat die eigene Versicherung doch überhaupt nichts mit der ganzen Sache zu tun.

Daher eher:

-geh zur Werkstatt deines Vertrauens, die reparieren doch ständig sowas und kennen das ganze vorgehen genau, haben oder kennen einen eigenen Gutachter

-die schicken dann die Rechnung direkt an die Versicherung des Unfallverursachers und man selber hat mit der ganzen Sache nichts zu tun

außer --> kaputtes Auto hinbringen, repariertes zurückholen :)

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du gehst zur Werkstatt,

die lassen dich eine "Kostenabtretungserklärung" unterschreiben, du bekommst nen Leihwagen. Und fährst heim.

Nach Tagen X fährst du wieder in diese Werkstatt, gibst denen den Schlüssel für deinen Leihwagen, nimmst den Schlüssel von deinem reparierten Auto in empfang und fährst heim.

Einfach und problemlos.

Mit der Kostenabtretung, hat einfach die Werkstatt die rechte an dem Schaden. Ausgenommen, die Wertminderung. Soll heissen, die Werkstatt kann direkt mit der Versicherung des Gegners abrechnen. Und dann solls dir egal sein, ob die gegner nen Gutachter schicken oder nicht, oder wie.

die zahlen einfach.

Das ganze funktioniert natürlich nur, solange die Schuldfrage geklärt ist. Da aber hier die Pol. das ganze ja schon aufgenommen hat, und der Schuldige auch dazu steht, alles paletti.

Ach ja hab da leidvolle erfahrung drin. :) Hab in den letzten 4 Jahren 5x das Prozdere durch :(

Gruß

Enno

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also deine eigenen Versicherung hat damit gar nix zu tun! Des weiß ich sicher! (arbeite selbst bei einer, und muss grad auch einen schaden regulieren ....) Du musst dich mit der gegnerischen Versicherung in verbindung setzen. Gutachten erstellen lassen, gutachten denen schicken, reparieren lassen und EWIG auf des Geld warten ;-)

Solang der Unfallgegner kein ausländer war ist das im verhältnis einfach! Streite mich grad selbst mit der allianz rum weil mir ein ausländer die vorfahrt genommen hat! Auto totalschaden und ich total schaden ;-)

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Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Mein Auto ist mittlerweile 11 Jahre alt und hat nen Marktwert zwischen 1500 und 2500 Euro.

Deshalb möchte ich es net von einer Werkstatt reparieren lassen, weil es einfach nicht mehr wert ist. Somit scheiden die Möglichkeiten "Fahr zur Werkstatt und komm in paar Tagen wieder" leider aus.

Ich war in einer Lackierwerkstatt und hab mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Der Chef hat gemeint dass die Reparatur min. 3 Tage in Anspruch nehmen wird und ich nen Leihwagen bekommen könnten. Allerdings wollte er die Kosten für den Leihwagen nicht in den Kostenvoranschlag aufnehmen.

Meine Frage nun:

Kann ich pauschal von ner Versicherung dieses Geld verlangen (Falls ich z.B. mein Auto später reparieren lasse)?

Danke

Ciao

Antibiotik

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Kann ich pauschal von ner Versicherung dieses Geld verlangen (Falls ich z.B. mein Auto später reparieren lasse)?

Ja, wie Enno schon sagte...

Bedenke aber, dass du z.B. die Nutzungsausfallpauschale (falls du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst) für die Reparaturdauer erst dann ausbezahlt bekommst, wenn du der Versicherung einen Reparaturnachweis vorlegst!

Und ein kleiner Tipp noch: Wenn von 3 Tagen ohne Auto nicht gerade dein Leben abhängt, dann nimm keinen Leihwagen u. fordere die Ausfallpauschale.... je nachdem, welcher Fahrzeugklasse dein Wagen angehört, kommt da nochmal ein hübscher Geldsegen ;)

Ach ja, und denke an die "Auslagenpauschale", die dir ebenso zusteht! Sind 25 EUR, die Telefonkosten, Lauferei, Schriftwechsel usw. decken sollen....

Grüsse

Alex

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  • 1 Monat später...

hallo zusammen,

nachdem von der versicherung seit über 1 1/2 Monaten nichts zu hören war, haben die einen Scheck geschickt. Allerdings enthält diese Summe nicht die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags. Im Schreiben steht drin, dass diese Kosten nicht erstattungsfähig sind!

Desweiteren haben die den Kostenvoranschlag angezweifelt und dass ganze von nem eigenen Gutachter prüfen lassen. Der hat ca. 50 (Beschaffungskosten) beanstanden, hat aber gemeint dass der Rest OK ist. Nichtsdestotrotz wurde von diesem Gutachter eine fiktive Abrechnung unter Berücksichtigung eines günstigeren Lohnstundensatzes erstellt. Und diese Summe (ca. 300 Euro weniger) steht auf dem Scheck.

Was soll ich nun tun?

Noch eine Sache:

Das Auto gehört zwar mir, läuft aber komplett über meinen Vater (Halter, Versicherungsnehmer). Ich wohn in Nürnberg und hab auch den Kostenvoranschlag in Nürnberg erstellen lassen. Meine Eltern wohnen jedoch 60 km östlicher in einer eher ländlichen Gegend.

Danke

Gruß

Antibiotik

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würde ich auch vorschlagen. Da biste sicherlich besser beraten.

Ich persönlich würde das unter Vorbehalt mal als Anzahlung sehen und den Rest noch einfordern. Den Kostenvoranschlag müssen sie bezahlen. Den hat ja auch der Gutachter erstellt. Und das mit dem Stundensatz ist auch quatsch. Die müssen mit dem leben, wo dein Auto repariert wird. Sonst könnten die gleich sagen, fahr nach Polen oder in die Tschechei, da sparen wir noch mal paar Hundert :rolleyes:

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