Schnubbl Geschrieben 24. November 2005 Geschrieben 24. November 2005 Falls man in einem der 3 schriftlichen Prüfungsteile unter 50% haben sollte (aber über 30%), muss man dann automatisch in diesem Teil in eine mündliche Erzänzungsprüfung? Oder muss man da nur rein, wenn man in allen 3 Teilen zusammen mit der Gewichtung knapp unter 50% kommt?
Schnubbl Geschrieben 25. November 2005 Autor Geschrieben 25. November 2005 Was der Notenrechner sagt weiß ich bereits, aber ein IHK-Prüfer meinte, dass sich das geändert hätte ... Deswegen frage ich.
allesweg Geschrieben 25. November 2005 Geschrieben 25. November 2005 Na warum hast du den dann nicht gleich komplett gefragt, wenn er schon mal anfängt darüber zu reden?
Schnubbl Geschrieben 25. November 2005 Autor Geschrieben 25. November 2005 Ich habe ihn ja komplett gefragt und er sagt mir, dass man in die mündliche Ergänzungprüfung muss, wenn man in einem Teil unter 50% hat. Und zwar unabhängig davon, ob man in allen 3 Teilen zusammen über 50% hat. Ich glaub´ das nicht so wirklich ...
Der Kleine Geschrieben 25. November 2005 Geschrieben 25. November 2005 Ich habe ihn ja komplett gefragt und er sagt mir, dass man in die mündliche Ergänzungprüfung muss, wenn man in einem Teil unter 50% hat. Und zwar unabhängig davon, ob man in allen 3 Teilen zusammen über 50% hat. Ich glaub´ das nicht so wirklich ... Wenn du soetwas erahnst, dann wird es bestimmt offizielle Angaben dazu geben. Und somit warte ich auf die Quelle der Information. *Alles andere wäre bis jetzt reine Spekulation*
Schnubbl Geschrieben 25. November 2005 Autor Geschrieben 25. November 2005 Genau da liegt ja das Problem - er konnte (wollte?) mir nicht sagen, wo das schriftlich nachzulesen ist. Nachdem ich in der Ausbildungsordnung für FIAE und FISI gestöbert habe, zweifle ich eben diese Aussage des IHK-Prüfers an. Kann eine IHK sowas für sich alleine, d.h. ohne dass es an anderen IHKs auch so ist, einfach festlegen??
timmi-bonn Geschrieben 25. November 2005 Geschrieben 25. November 2005 Kann eine IHK sowas für sich alleine, d.h. ohne dass es an anderen IHKs auch so ist, einfach festlegen?? Nein. Im BBIG heisst es dazu: ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> § 47 Prüfungsordnung (1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. [...] (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien. <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< Die "zuständige Stelle" ist hier die zuständige IHK. gruss, timmi
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden