Guenny0815 Geschrieben 26. November 2005 Teilen Geschrieben 26. November 2005 HI, ich hab mal gehört das man den PC in der Steuererklärung miteinrechnen kann. Inwieweit ist dies möglich? Und geht das auch bei meinen Eltern, da ich selbst ja noch keine Lohnsteuer zahlen muss? MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 26. November 2005 Teilen Geschrieben 26. November 2005 Das dürfte richtig sein. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser auch nennenswert beruflich genutzt wird. Eine anteilige berufliche Nutzung müsste rausgerechnet werden. M.W. gibt es Formulare vom Finanzamt. Die wollen darin wissen, welche Programme wie häufig genutzt werden etc... zumindest hat mir das mal ein Kollege gezeigt. Die Anschaffungskosten des PCs sind m.W. auf drei Jahre zu verteilen. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. November 2005 Teilen Geschrieben 26. November 2005 M.W. gibt es Formulare vom Finanzamt. Die wollen darin wissen, welche Programme wie häufig genutzt werden etc... zumindest hat mir das mal ein Kollege gezeigt. Ja, gibt es aber nicht von allen Finanzämtern. Wenn nicht, dann sollte man ein/zwei Sätze zu Papier bringen über die berufliche Nutzung, um einem "Streichen", Widerspruch gegen den Bescheid usw. vorzubeugen. Für z.B. Internetkosten verlangen manche FA auch eine Art Fahrtenbuch, wenn man die absetzen möchte. Die Anschaffungskosten des PCs sind m.W. auf drei Jahre zu verteilen. Richtig (wenn es sich nicht um eigenständig nutzbare Teile handelt, die unter GWGs fallen). :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guenny0815 Geschrieben 26. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2005 Bei mir ist es ja so. Bin Lehrling (FISI) und hab dieses Jahr haufen Geld in PC und Ringsrum gesteckt. Die berufliche Nutzung ist ja soweit festzusetzen das ich damit lerne und mich bilde usw.. Wie kosten auf 3 Jahre verteilen? Wenn ich dieses Jahr 1000 Euro laute Rechnungen ausgeben hab, muss ich wohl bis 2008 jeweils 333 Euro angeben? Was mach ich denn dann mit den Kosten von 2006? Die werden dann ja bis 2009 aufgeteilt. Aber 2006 hätte ich doch dann 333 € von 2005 und den Teil von 06! Ist der Gedanke richtig? Oder eher ne? Klärt mich bitte auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. November 2005 Teilen Geschrieben 26. November 2005 Das Stichwort heißt Abschreibungen. Wenn Du 2006 Sachen kaufst, dann kannste die natürlich auch abschreiben. Die Dauer hängt von der Art und vom Preis der Anschaffung (GWG) ab. Dann würdest Du in 2006 die 333 Euro + die Abschreibungen für die Anschaffungen aus 2006 abschreiben. Kauf dir eine Software wie z. B. das Wiso Sparbuch und der rechnet die Abschreibungen für dich aus und er gibt dir auch an wie lange Du das Gut abschreiben kannst. Oder Du machst einen Termin mit einem Steuerberater. Beides kann man als Steuerberatungskosten absetzen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 26. November 2005 Teilen Geschrieben 26. November 2005 Wie kosten auf 3 Jahre verteilen? Wenn ich dieses Jahr 1000 Euro laute Rechnungen ausgeben hab, muss ich wohl bis 2008 jeweils 333 Euro angeben? Nein, nicht bis 2008. Du würdest (theoretisch) in der Est-Erklärung 2005, 2006 und 2007 absetzen. Hast Du in der zweiten Jahreshälte gekauft, teilt sich der Betrag auf vier Jahre auf: 2005 - 1/6 2006 - 1/3 2007 - 1/3 2008 - 1/6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 ich stecke gerade in einer ähnlichen situation... durch meine eltern habe ich noch einennicht zu kleinen betrag frei "zum ausgeben" - was ich in zB bücher für die prüfung investiere und NEIN ich nutze das nicht aus ;-) achja man soll so eine rechnung auch splitten können..... :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Ich habe von meinem Computer insg. 75% betriebl. geltend gemacht, da ich schon des öfteren von Finanzämtern gehört habe, die bei einer 100% Angabe alles haarklein prüfen und meist weniger annehmen als gewollt. Bei der eigentlichen Abgabe der Steuererklärung hab ich mich aber in den Hintern gebissen, da es keinen zu interessieren schien "wie sehr ich ihn privat nutze". Anzumerken ist natürlich, dass er als Werbungskosten abzusetzen ist. Die Halbjahresregelung von der gesprochen wurde, gibt es aber nicht mehr. Also Kauf im 1.Halbjahr heißt nicht mehr, dass er komplett in dem Jahr angesetzt werden kann (bzw. Kauf im 2.Halbjahr nur zur Hälfte). Es ist monatsgenau abzurechnen, also Kauf im März heißt, dass ich in diesem Jahr 10/12 ansetzen kann (da 10 Monate in meinem Besitz). Ein Kauf ist natürlich gemäß AfA-Tabellen auf 3 Jahre abzuschreiben. Bei 1000 € insgesamt wäre das also 333€ pro Jahr und davon dann 10/12 macht 277,50 bei der ersten Erklärung. Anschließend 2 Jahre je 333 und im letzten Jahr nur noch 55,50. Bei Software isses dagegen so, dass es keine AfA gibt. Diese kann sofort in voller Höhe abgezogen bzw. angegeben werden. Da es bei mir die Halbjahresregelung noch gab und ich Monitor und Rechner sowie Software im ersten und zweiten Halbjahr gekauft habe und beide nur zusammen nutzbar sind, hat der freundliche Finanzbeamte nen Auga zugedrückt und ihn komplett fürs ganze Jahr angerechnet. Selbst bei Peripheriegeräten (z.B. Drucker, Tastatur etc.), welche nach dem Wert eigentl. als geringwertiges Wirtschaftsgut (Anschaffungspreis unter 410 €) gelten würden und komplett in einem Jahr angegeben werden könnten, gilt dies nicht mehr (Urteil Bundesfinanzhof vom 19.02.2004 (VI R 135/01)). Sogenannte Peripherie-Geräte sind regelmäßig nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine sofort abschreibbaren geringwertigen Wirtschaftsgüter, sondern müssen ebenfalls über drei Jahre monatsgenau abgeschrieben werden. Ausnahmen bilden die selbständig als FAX oder Kopierer nutzbaren Kombigeräte sowie externe Datenspeicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 An deinen Ausführungen irritiert mich etwas. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Anschaffungen unter 410 Euro, die sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden dürfen - unabhängig davon ob sie einzeln nutzbar sind oder nicht. Was darüber liegt, muss entsprechend den AfA-Listen über die Nutzungsdauer abgesetzt werden. (beim PC: 3 Jahre). Auch nachträglich (z.B. im nächsten Jahr) gekaufte Peripheriegeräte müssten m.W. vollständig absetzbar sein - auch wenn sie nicht einzeln nutzbar sind. Das Problem tritt deswegen auf, weil viele intelligente Steuerzahler auf die Idee kamen, ihren PC auseinanderzuschrauben und die Einzelteile sofort von der Steuer abzusetzen (jedes Einzelteil liegt ja unter 410 Euro). Dem wird durch die Regelung vorgebeugt, dass es sich um unabhängig nutzbare Gegenstände handeln muss (also Gesamt-PC incl. Peripherie) Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Ist auch eigentlich schwachsinnig, da die Einzelteile nicht einzeln nutzbar sind. Ein aus Einzelteilen zusammengeschraubter PC sollte also genau wie ein Komplett-PC zu behandelt und sollte gemäß AfA abgeschrieben werden. Aber lt. neuer Rechtsprechung des BFH gilt das für Peripherie, und dazu zählt ja eine Grafikkarte z.B. nicht. Ob also so ein Einzelteil-PC geringwertig ist oder nicht weiß ich nicht. Aber wie ich schon sagte: Das Urteil nachdem diese Peripheriegeräte nicht mehr als geringwertige Wirtschaftsgüter anzusehen sind kann hier nachgelesen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Beim Manager Magazin gibts nen zweiseitigen Bericht eben zu diesem Urteil: klickst du hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Ohje, danke. Wieder was dazu gelernt. Werde meine Aussagen im Unterricht wohl umstellen müssen. Dass Peripheriegeräte nie GWG sein können, war mir nicht bekannt. Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 DAMN und wir haben uns gerade nen drucker gekauft... hm komisch muss nochmal mitm steuerberater reden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 7. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 brauchst du richtige infos frag immer den azubi (also mir) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 8. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2005 Angeber! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 8. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2005 aber immer doch. Ich finde es nur gut zu wissen, dass die Lehrer nicht immer Recht haben und auch gerne dazulernen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 3. Januar 2008 Teilen Geschrieben 3. Januar 2008 Ich hätte zu dem Thema auch mal eine Frage: Die Situation: Das Finanzamt hat uns dazu verdonnert, nachzuweisen, dass wir Berechtigt sind, Kindergeld zu beziehen - andernfalls müssen wir einen nicht unerheblichen Betrag zurückzahlen. Durch eine aus Kindergeldsicht "unglückliche" Sonderzahlung meines AG (ich bin Azubi) übersteigt mein Bruttogehalt für 2007 diese Kindergeldgrenze - sonst wäre ich haarscharf darunter geblieben. Nun suchen wir händeringend Rechnungen/Quittungen, die wir steuerrechtlich geltend machen können, um diese Rückzahlung zu vermeiden (sprich, mein Einkommen zu drücken). Zur Frage: Kann ich einen PC, der aus Einzelteilen von mir selbst zusammengebaut wurde, für 2007 anteilig geltend gemacht werden? Ich finde da mal diese, mal jene Aussage im Netz, und jene, die dafür sprechen, waren teilweise auf Selbstständige bezogen. Ich weiß nun nicht, inwiefern ich das auf meine Situation ummünzen kann. Hat jemand noch eine andere spontane Idee, was man bezogen auf die geschilderte Situation tun kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 3. Januar 2008 Teilen Geschrieben 3. Januar 2008 Eindeutige Antwort: probiers aus. Es gibt Sachbearbeiter, die erkennen es an (meiner damals), andere nicht. Ich denke, hier gibt es wie so oft einen Ermessensspielraum. Begründest Du die Kosten vernünftig und nimmt der SB Dir das ab, dann geht es durch. Ansonsten auch Bücher, Fachzeitschriften, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen nicht vergessen. Im Endeffekt das ganze Repertoire wie bei der Steuer. Was man Dir glaubt und anrechnet, das weiß allein der SB. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 3. Januar 2008 Teilen Geschrieben 3. Januar 2008 Hat jemand noch eine andere spontane Idee, was man bezogen auf die geschilderte Situation tun kann? Grob gesagt alles was in der Einkommensteuer als Werbungskosten anerkannt ist. Also z.B. Fahrten zum Ausbildungsbetrieb, Fahrten zur Berufsschule, Fahrten zu externen Ausbildungsorten, Fahrten zu Pruefungen, Fachbuecher/-Zeitschriften, Pauschalen fuer Berufskleidung und Reinigung dieser... Wenn Du Dir ein Buch zu diesem Steuer-Thema kaufst oder einen Steuerberater in Anspruch nimmst, diese Kosten sind auch absetzbar. Die PC-Nutzung muss in privat und beruflich geteilt werden, siehe oben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Fernstudent Geschrieben 5. Januar 2008 Teilen Geschrieben 5. Januar 2008 Hast Du in der zweiten Jahreshälte gekauft, teilt sich der Betrag auf vier Jahre auf: 2005 - 1/6 2006 - 1/3 2007 - 1/3 2008 - 1/6 Das Gesetz hat sich leider geändert. Seit 2003 gilt die monatliche Nutzung. Beispiel: Gekauft am 07.09.2007 Steuern 2007: 4 Monate Steuern 2008: 12 Monate Steuern 2009: 12 Monate Steuern 2010: 8 Monate Ab dieses Jahr wird es hart: - GWG-Grenze = 150,00 EUR netto (~ 180,00 brutto) - Waren zwischen 151,00 EUR netto und 1.000,00 EUR netto landen auf einem Sammelposten - Der Sammelposten muss über fünf (!) Jahre abgeschrieben werden Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 Klingt ja nicht gerade erbaulich... Danke für eure Tipps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 8. Januar 2008 Teilen Geschrieben 8. Januar 2008 also wir haben mal ne rechnung "gesplittet" bekommen und somit den einen teil im alten den andren jahr im neuen zur steuer dazu... sprich der halbe pc-stuhl war mit dabei ich denke schon das du da glück haben könntest... Pauschalen fuer Berufskleidung und Reinigung dieser.. hmm könnte man also nen anzug für die präsei absetzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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