Ishanka Geschrieben 28. November 2005 Teilen Geschrieben 28. November 2005 Hallo, ich bin Studentin und arbeite seit 3 Jahren auf 400 € Basis. Ich habe einen Vertrag zu 30h/ Monat und verdiene dabei 289 €. Wegen kurzfristigen Personalmangels hatte mich meine Chefin gebeten, im November mehr zu arbeiten. Sie meinte, ich würde die Überstunden am Monatsende ausbezahlt bekommen und hätte keine Abzüge, wenn der Job unter 19 h/Woche bleibt. Konkret habe ich jetzt 63h im November gearbeitet. Kann mir jemand sagen, ob die Aussage meiner Chefin zutrifft? Ich bin etwas verwirrt, weil ich bisher immer annahm, dass nur die 400 € Jobs steuer- und sozialabgabefrei wären... falls es Abzüge geben sollte, wie hoch werden diese wohl sein? Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 28. November 2005 Teilen Geschrieben 28. November 2005 Ich würde sie darum beten, die zuviel gearbeiteten Stunden auf die nächsten Monate aufzuteilen, so dass du dann mit 400 nach Hause gehst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ishanka Geschrieben 28. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2005 Das lehnen sie leider ab, weil das Jahr fast zu Ende ist und Überstunden nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m.Walter Geschrieben 28. November 2005 Teilen Geschrieben 28. November 2005 Hallo Ishanka, wenn Du wöchentlich maximal 19 Stunden arbeitest, bist Du von folgenden Versicherungen befreit: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung. Da Du im November 63 Stunden gearbeitest hast, sind diese Beiträge kein Problem für Dich. Anders sieht das mit der Rentenversicherungspflicht aus. Hochgerechnet hast Du 606,90€ verdient. Damit liegst Du über dem Freibetrag von 400€ und bist versicherungspflichtig. Grob überschlagen müsstest Du(genau wie Dein Arbeitgeber auch) 59,17€ an die Rentenversicherung zahlen. Du könntest im Dezember insgesamt nur 20 Stunden arbeiten und Dir für beide Monate 400€ auszahlen lassen(Dann bleibt Dein Stundenlohn konstant). Vielleicht ist eine rückwirkende Verrechnung möglich, d.h. eine Nachzahlung für Oktober??? Du könntest Deine Novemberarbeit als universitär vorgeschriebenes Praktikum deklarieren(nur wenn es etwas dieser Art in Deinem Studium gibt), dann bist Du die Rentenversicherung auch los. Gruss Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ishanka Geschrieben 28. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2005 Hallo Matthias, danke für die Antwort. Bin jetzt schon etwas schlauer. Mein Brutto müsste so bei 800 € liegen, denn ich bekomme noch Weihnachtsgeld. Also kann ich nach deiner Angabe damit rechnen, dass schon mal 60 - 100 € für die Rentenversicherung abgehen. Muss ich denn auch noch Lohnsteuer zahlen? Dein Vorschlag, im Monat Dezember weniger zu arbeiten, kann ich leider nicht realisieren. Ich arbeite als GfB im Einzelhandel und wegen dem Weihnachtsgeschäft kann meine Chefin nicht auf mich verzichten. Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m.Walter Geschrieben 28. November 2005 Teilen Geschrieben 28. November 2005 Hallo Ishanka, solange Dein jährliches Einkommen unter 7.664 Euro liegt, musst Du keine Lohnsteuer zahlen. Ob Dein Einkommen höher ist oder nicht, musst Du allein entscheiden(Das will ich gar nicht wissen:-) ). Zu Deinem Einkommen zählen nicht nur Dein Arbeitsentgelt, sondern auch Unterhaltszahlungen Deiner Eltern, BaföG, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge usw. usw. Wenn Du rentenversicherungspflichtig bist, zahlst Du 9,75% von Deinem Bruttoentgelt. Gruss Matthias PS: was ist GfB im Einzelhandel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ishanka Geschrieben 28. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2005 GfB = Geringfügig Beschäftigte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 7. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2005 Hallo, vorerst wäre es interessant, wie du versichert bist? Als Studentin in der KvdS oder familienversichert über die Eltern? In der KvdS spielt das monatliche Entgelt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeitest und das Studium im Vordergrund steht. Als Werkstudent werden nur Rentenversicherungsbeiträge fällig. Steuern? Wenn Du familienversichert bist, dann darfst Du monatlich 400,00 EUR verdienen. Diese Grenze darfst du 2 Monate jährlich ohne Konsequenzen übersteigen. Ist diese Voraussetzung erfüllt werden keine Sozialabgaben fällig (ausser die Pauschalen die der AG abführt). Weitere Infos findest Du dazu unter www.Minijobzentrale.de Gruß Sandy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moeki Geschrieben 8. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2005 KvDS? Was ist das denn bitte? Ich kann mich als Student versichern lassen wo ich will, sofern ich es bezahlen kann. Der Satz liegt so bei 60 € im Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 KvdS = Krankenversicherung der Studenten. Also als Student bei einer KV versichert. Nennt man halt so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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