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Geschrieben

Hi Ihr,

ich werde vermutlich zum 15.01. den AG wechseln.

Da ich die gesetzliche Kündigungsfrist habe muss ich also zum 15.12. kündigen.

Soweit soklar, aber jetzt zum Problem:

Ich habe folgende Regelung zum "Weihnachtsgeld" im Arbeitsvertrag stehen:

Der Mitarbeiter erhält eine Jahresleistung in Höhe von 100% des jeweiligen zum Fälligkeitszeitpunkt gültigen Grundgehaltes. Die vorraussetzung für den vollen Anspruch ist ein ungekündigtes Anstellungsverhältnis, das seit dem 04. Januar bis einschließlich 31. Dezember des laufenden Fälligkeitsjahres besteht

Meine Vermutung als Rechtsleihe:

Diese Zahlung hat Entgelt-Charakter und ist keine Gratifikation

--> Eine Rückzahlung ist nur anteilig( 1/12 ) für den Monat Dezember möglich, da hier kein durchgehendes Arbeitsverhältnis bestanden hat

Kann mir hierbei jemand von euch kompetent helfen(bitte eine Vermutungen), oder muss ich doch zu einem Rechtsanwalt?:mod:

Geschrieben

Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.

Und auch wenn Du keine Vermutungen haben wolltest - ich denke Du musst nichts zurück bezahlen, da das Weihnachtsgeld für das laufende Jahr gerechnet wird - und wenn Du zu einem Datum im Januar kündigst ist das Jahr schließlich vorbei.

LG Bine

Geschrieben
Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh.

Und auch wenn Du keine Vermutungen haben wolltest - ich denke Du musst nichts zurück bezahlen, da das Weihnachtsgeld für das laufende Jahr gerechnet wird - und wenn Du zu einem Datum im Januar kündigst ist das Jahr schließlich vorbei.

LG Bine

O.K. O.K. ich kündige AM 15.12 ZUM 15.1. :-)

Aber ab diesem Tag ist das Arbeitsverhältniss doch nicht mehr ungekündigt, oder?

Geschrieben

IMHO musst du das Weihnachtsgeld komplett zurückzahlen.

a) bei dir steht im Arbeitsvertrag: "die Vorraussetzung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, zum 31.12. des Jahres."

Das ist bei dir nicht der Fall. Du kündigst ja am 15.12 also gilt das Arbeitsverhältnis ab diesem Tage nicht mehr als ungekündigt.

B) Diese Regelung bezieht sich immer auf das ganze Weihnachtsgeld, ausser es ist anders im vertrag geregelt.

Bei mir stand was in der Art: "Weihnachtsgeld wird anteilig als 1/12 vonn 100% des Grundgehaltes für jeden Monat gezahlt in dem das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist." Damit wäre es in deinem Falle um 1/12 zu kürzen.

Gruß

Enno

Geschrieben

Ich würde es nicht zurückzahlen, sondern schnellst möglich ausgeben, aber nicht für mich, dann wäre es unrechtmäßige bereicherung. Kauf deiner familie schöne geschenke und falls es zu einem prozess kommen sollte hast du das geld nicht mehr und hast dich auch nich daran bereichert, weil du ohne dieses geld deiner familie nie geschenke gemacht hättest.

Alles nur eine frage der auslegung.

Gruß

Dark

Geschrieben
Ich würde es nicht zurückzahlen, sondern schnellst möglich ausgeben, aber nicht für mich, dann wäre es unrechtmäßige bereicherung. Kauf deiner familie schöne geschenke und falls es zu einem prozess kommen sollte hast du das geld nicht mehr und hast dich auch nich daran bereichert, weil du ohne dieses geld deiner familie nie geschenke gemacht hättest.

Alles nur eine frage der auslegung.

Gruß

Dark

Und du meinst dann muss er das Geld nicht mehr zurück bezahlen?!?

Ich glaub nicht das es was damit zu tun hat, für wen oder was man das Geld ausgibt.

Geschrieben
das ist ja nun mal totaler Blödsinn, den du da schreibst.

Das glaube ich nicht, denn wir hatten so einen fall vor kurzem im wirtschaftsprivatrecht und uns dozent (12 jahre richter am Arbeitsgericht frankfurt und jura prof) hatte so einen fall, das jemandem doppeltes gehalt gezaht wurde, mit dem hat er seiner freundin einen teure buchreihe gekauft und vor gericht behauptet, das er ihr nur den band gekauft hat, weil er doppeltes gehalt für einen monat bekommen hat. Man konnte ihm nicht das gegenteil beweisen und so kannte die das geld nicht zurückfordern (aus unrechtmäßiger bereicherung, da er ja nicht bereichert war, sondern seine freundin). In Dt gilt immer noch im zweifel für den angeklagten.

@tschaka: hat es wohl, wenn du das geld für dich ausgibst ist es wiederrum unrechtmäßige bereicherung.

Geschrieben

Mit dem oben genannten Passus hast Du keinen Anspruch auf irgendein anteiliges Weihnachtsgeld ;)

Das wirst Du in jedem Fall nicht erhalten bzw. zurückzahlen müssen. Und auch wenn Du das bereits ausgegeben hast ... wie kommt Ihr drauf dass das dann nicht fällig wäre ? Und nen Rechtsstreit mit einem Unternehmen führen, von dem man ein Zeugnis möchte ???

Sorry Jungs. Aufwachen. Rechner in diesem Jahr mit 12 Gehältern, wechsel in Frieden den Laden und lass Dir ein gutes Zeugnis geben. Eine Berechnungsgrundlage für anteilige Monate ist nicht erwähnt und solange Du nicht einem Tarifvertrag unterliegst ist das also nicht geregelt. Also auch kein 11/12 Geld ;)

Geschrieben

Damit überschreitet er die Kündigungsfrist ... wie oben schon steht

Ausserdem ist mir irgendwie so als ob ein Betrieb auch in so einem Fall das 13te zurückfordern kann. Aber das wäre dann wirklich was für Schwarzgewandete

Geschrieben

Ich schlag dir zwei Möglichkeiten vor:

1. Geh in die Personalabteilung und frag deswegen nach

2. Wenn dir dein Betrieb das Weihnachtsgeld überweißt/gibt, behalt es erstmal (nich ausgeben) und guck ob die es wieder haben wollen, wenn nich, alles klaro! Wenn doch ... naja, du solltest es ja noch nicht ausgegeben haben ;)

Geschrieben

Ich denke du solltest mal einen Anwalt zu rate ziehen.

Wenn man es so sieht das ein gekündigtes Arbeitsverhälniss erst am 15.1 besteht dann ist das Geld dein.

Wenn man es so sieht das dein Arbeitsverhältniss mit dem Einreichen deiner Kündigung gekündigt ist dann ist das Geld deinem Arbeitgeber.

Aber sag deinem Chef besser nbicht das du dir nicht sicher bist ob das geld nun dir gehört oder nicht.

Geschrieben

Der Mitarbeiter erhält eine Jahresleistung in Höhe von 100% des jeweiligen zum Fälligkeitszeitpunkt gültigen Grundgehaltes. Die vorraussetzung für den vollen Anspruch ist ein ungekündigtes Anstellungsverhältnis, das seit dem 04. Januar bis einschließlich 31. Dezember des laufenden Fälligkeitsjahres besteht

Hallo zusammen,

vielleicht bin ich doof, dann möchte ich gerne belehrt werden.

Habe auch kein Jura studiert aber:

Was gibt es da auszulegen ? Ab dem moment, wenn ich meine Kündigung einreiche, befinde ich mich in einem gekündigten Anstellungsverhältnis.

Meine Laien-Begründung für deinen Fall bzw. warum ich nicht die Meinung einiger Vorredner teile: Ab dem 15.Januar befindest du dich nicht in einem gekündigten Anstellungsverhältnis, sondern in GAR KEINEM.

Das einzige was evtl. auszulegen wäre, ist die Frage ob du vielleicht anteilig was erhältst. Das dürfte aber je nach Laune der Firma möglich sein. Du hast jedenfalls NICHT den Anspruch auf die volle Jahresleistung. Schau doch mal im Vetrag nach, ob du zu der Jahresleistung noch einen Passus findest, das sie eine FREIWILLIGE Leistung des AG ist. Wenn dem so ist, hast du nämlich nicht unbedingt die Möglichkeit das einzuklagen. (Die Möglichkeit zu klagen schon/ Success == ungewiss).

Wenn jemand mich belehren kann, falls ich falsch liege, so möge er mir doch bitte netterweise ein paar Quellen liefern ;-)

Schönen Gruß

Michael

Geschrieben

Gekündigtes Arbeitsverhältnis????

Das gibt es juristisch nicht. Entweder Kündigung oder nicht. Die Frist bevor die Kündigung wirksam wird wird beträgt in diesem Fall 4 Wochen.

§622 BGB

In einer Kündigung steht immer: Hiermit kündige ich zum .... (frühestmöglichen Zeitpunkt, usw.). D.h. sobald der Zeitpunkt erreicht ist ist die Kündigung wirksam. Vorher nicht.

Gruß

Horse

Geschrieben
Gekündigtes Arbeitsverhältnis????

Das gibt es juristisch nicht.

Und wie nennst du die Zeitspanne zwischen Abgabe der Kündigung und dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnis?

Selbstverständlich ist das ein gekündigtes Arbeitsverhältnis. Oder um es mal lang auszuformulieren: Ein Arbeitsverhältnis, welches noch nicht beendet ist, bei dem aber ein Teil der Vertragspartner von seinem Kundigungsrecht gebrauch gemacht hat.

Da der Threadersteller in seinem Arbeitsvertrag einen Passus über den Erhalt von Weihnachtsgeld drin hat, der eindeutig von "ungekündigtem Arbeitsverhältnis" als Grundlage zur Auszahlung von Weihnachtsgeld spricht, steht ein gekündigtes Arbeitsverhältnis, auch wenn zum Stichtag noch gearbeitet werden muss, dem Anspruch auf Weihnachtsgeld entgegen.

Geschrieben
Und wie nennst du die Zeitspanne zwischen Abgabe der Kündigung und dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnis?

Kündigunsfrist wie in § 622 BGB benannt!

Ein gekündigtes Arbeitsverhältnis gibt es schon, aber nicht in dem Sinne wie oben genannt. Gekündigt = beendet.

Gruß

Horse

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