Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Also besteht in der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis. Kündigung wird wirksam zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigung muss vorher (Kündigungsfrist) ausgesprochen werden. Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (und die Kündigung angenommen wurde, siehe Kündigungsschutz, Klage auf Arbeitsplatzerhalt usw, wenn die Kündigung vom AG ausging). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horse Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1. Davor befinden wir uns in der Kündigungsfrist. http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird. Während dieses Zeitraums soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dem Arbeitgeber wird Gelegenheit gegeben, einen neuen Arbeitnehmer zu finden. Gilt auch im Umgekehrten Fall! Gruß Horse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 Gekündigtes Arbeitsverhältnis ist erst (in diesem Fall) nach dem 15.1.Sorry, wieder Denkfehler, nach dem 15.1. (unser Beispiel hier) besteht kein Arbeitsverhältnis mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 4. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2005 da gebe ich Chief recht, das wollte ich auch grad sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Im ersten Beispiel von Jobware (Link irgendwo oben) ist es ja genauso aufgeführt: Wenn die Kündigung vor Ende des Jahres ausgesprochen wird, besteht der Anspruch nicht mehr. Das wäre auch vom Arbeitsgericht so entschieden worden. Damit dürfte die Sache doch klar sein. Aber: Der Threadersteller hat ja geschrieben, dass der volle Anspruch nur dann besteht, wenn er bis 31.12 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist. Also muss er nur einen Teil zurückzahlen, ich würde sagen 1/2 oder im schlechtesten Fall 1 Monat (also 1/24 oder 1/12). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (...). Ist das jetzt ein allgemein so benutzter Ausdruck? Oder gibt es eine juristische Definition für den Ausdruck "ungekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ich habe das nämlich am Stammtisch (viele Einzelhändler dabei) in die Runde geworfen - und fast ebenso viele Meinungen wie Anwesende dazu gehört. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Timon Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Du kündigst doch nicht zum 15.12. sondern zum 15.1.! Du musst nur die Kündigung früh genug abgeben. Das sind zwei verschiedene Paar Schuh. LG Bine Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt. Auch wenn der tatsaechliche Austritt erst 4 Wochen spaeter ist, erlischt der Anspruch laut Arbeitsvertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horse Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 OK, ich nehme alles zurueck und behaupte das Gegenteil. Gruss Horse :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Das Arbeitsverhaeltnis ist dann definitiv ab 15.12 gekuendigt. Woher beziehst Du Deine Interpretation des Ausdrucks "gekündigtes Arbeitsverhältnis"? Ist das juristisch so abgesichert? Wo kann man das nachlesen? (s. meinen vorigen Post dazu) gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horse Geschrieben 5. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2005 Hier ist nochmal der Link von oben: http://www.jobware.de/ra/rf/wg/4.html In dem Artikel wird ein Beispiel gebracht. Diese Beispiel ist so nicht zu richtig. Wenn ich das Urteil lese: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=ae79940f31238231d32bb0ff7fc86210&nr=9145&pos=22&anz=67 dann geht es um den Austrittstermin. Dieser ist in diesem Falle aber erst am 15.01. Kommentare? Gruß Horse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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