Filou Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Hallo, ich habe ein Problem mit einem ebay Verkäufer und ich wollte mal fragen wie ihr das seht, wie die rechtliche lage ist und was ich tun soll.... Also: Vor 2 Wochen hab ich einen Adapter bei einem ebay Powerseller per Sofortkauf bestellt. Ich habe den Betrag von 83 EUR sofort online überwiesen. Als nach ein paar Tagen keine Nachricht mehr kam habe ich mal nachgefragt und gesagt bekommen dass kein Geld eingegangen ist. Dann habe ich einen Screenshot meiner Überwesung geschickt und nach einer Woche gesagt bekommen, dass die Deutsche Bank das Geld nach 18 Uhr gutgeschrieben hätte und das Warenwirtschaftsystem es nicht gebucht hätte und meine Ware jetzt losgeschickt wurde. Das war schon mal sehr merkwürdig. Aber jetzt das eigentliche Problem: Jetzt, eine Woche später ist immer noch nix angekommen. Heute habe ich gefragt was los ist und bekam kurz und knapp mitgeteilt, dass ich ja unversicherten Versand gewählt hatte und die Ware vor einer Woche abgeschickt wurde. Mit anderen Worten... Mein Problem! Ist das so korrekt? Zumal ich nicht mal weiß was ich für einen Versand gewählt habe. Es war war so eine Afterbuy Kaufabwicklung. Aber muss der Verkäufer nicht nachweisen, dass er die Ware wirklich abgeschickt hat? Bin ratlos und frustriert... Grüße, Filou Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smoky Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Hallo, ich hatte ein ähnliches problem..bei mir gaben die an sie hätten lieferprobleme. Darauf habe ich 2 artikel stonnieren lassen und gut war. Der verkäufer (war en PC-shop) war eigentlich freundlich und deshalb hab ich denen noch 1 woche zeit gelassen ... ansonsten immer weiter nachhacken ...würde nächste woche bei ebay "nicht erhaltenen artikel" machen..meistens schreiben die dann und versuchen das zu lösen. hoffe du bekommst den Artikel/ dein geld gibt halt son paar är***e bei ebay...*kopfschüttel* mfg smoky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Das von heute paßt dazu ja wunderbar: Ein Verkäufer meint, er hätte von mir kein Geld erhalten, dabei habe ich mit Paypal überwiesen (nachweisbar)! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 Das von heute paßt dazu ja wunderbar: Ein Verkäufer meint, er hätte von mir kein Geld erhalten, dabei habe ich mit Paypal überwiesen (nachweisbar)! Also ich vermute auch dass die evtl Lieferschwierigkeiten haben und es nicht zugeben wollen. Dumm nur wenn die dann sagen sie haben es abgeschickt und ich kann nicht beweisen dass nicht. die Frage ist, ob ich das überhaupt muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Wenn der Verkäufer nicht allzu weit weg wohnt, würde ich einfach mal (am besten mit ein zwei Kollegen) hinfahren und bei den Nachbarn anklingeln ("Wir suchen den Herrn XXX. Der schuldet uns eine Menge Geld. Wie man hört sollen ja wegen ähnlicher Sachen schon mehrere Strafverfahren gegen ihn anhängig sein..."). So etwas wirkt wahre Wunder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smoky Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 looool :D am besten nimmste noch 2 baseballschläger mit, en golfschläger und ziehst dir en schwarze ledermantel an b2t wie gesagt ich würde bis next woche abwarten, kann ja sein das es lieferporbleme gibt...oder versuch denen wirklich bissle druck zu machen...mit vorgesetzten reden wollem, sagen das dein anwalt aktive ist oder fahr da wirklich hin mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 looool :D am besten nimmste noch 2 baseballschläger mit, en golfschläger und ziehst dir en schwarze ledermantel an mfg JA, da war neulich so ne Reportage, da sind die so aufgekreutzt und haben schulden eingetrieben... da das hat funktioniert :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smoky Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 hi, wo ist denn der standort von dem verkäufer? ^^ bevor du aber irgendwas falsches machst warte wirklich noch bis next week oder ruf diese woche ab und zu mal an..so hab ichs gemacht ...und bleib selber größer als der verkäufer :cool: wenn nix hilft auf jedenfall ebay "nichterhaltenen artikel" melden !....ansonsten (wenns inner nähe ist) lol...mal wirklich hinfahren.. 83 € ist schon bissle geld...würd ich mich auch aufregen mfg sm0ky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Smoky, du bist auf dem absolut falschen Dampfer. Filou: ein gewerblicher Verkäufer kann die Versandgefahren nicht auf den Käufer abwälzen. Soll heissen: der Verkäufer hat dafür geradezustehen, dass die Ware bei dir eintrifft. Kommt sie nicht an, darf er nochmal versenden. Gewerbliches Handeln heisst, dass mit dem Handel nachhaltige Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Man kann kein Powerseller auf Ebay als Privatverkäufer sein. Powersellerstatus bedingt gewerblichen Handel. Gewerblicher Handel bedingt Pflichten des Verkäufers: Rückgaberechte des Verkäufers, Garantie und Gewährleistung und eben auch die Unwirksamkeit der Abwälzung des Versandrisikos auf den Käufer. Ganz interessant zum Thema: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Üble Nachrede, Gewalt - klasse Lösungsvorschläge :uli @paypal: aktuelle c't - Vorsicht Kunde "Verkäuferfeindliches PayPal"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 30. November 2005 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2005 Smoky, du bist auf dem absolut falschen Dampfer. Filou: ein gewerblicher Verkäufer kann die Versandgefahren nicht auf den Käufer abwälzen. Soll heissen: der Verkäufer hat dafür geradezustehen, dass die Ware bei dir eintrifft. Kommt sie nicht an, darf er nochmal versenden. Gewerbliches Handeln heisst, dass mit dem Handel nachhaltige Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Man kann kein Powerseller auf Ebay als Privatverkäufer sein. Powersellerstatus bedingt gewerblichen Handel. Gewerblicher Handel bedingt Pflichten des Verkäufers: Rückgaberechte des Verkäufers, Garantie und Gewährleistung und eben auch die Unwirksamkeit der Abwälzung des Versandrisikos auf den Käufer. Ganz interessant zum Thema: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm Danke Chief, das wars was ich wissen wollte!! Jetzt bin ich beruhigt. Werde halt noch ein paar Tage warten und mich dann nocheinmal bei dem melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Üble Nachrede, Gewalt - klasse Lösungsvorschläge Und genau das ist hier der springende Punkt. Diese ebay-Abzocker setzen auf solche Gutmenschen, die mal kurz mit Konsequenzen drohen und dann das Ganze auf sich beruhen lassen ("Die paar Euro ist der Aufwand nicht wert..."). Ich stimme dir zu, dass Gewalt völlig unangebracht ist. Dennoch sehe ich ein Gespräch mit dem Betroffenen oder seinem Umfeld als wesentlich effektiver an, als das Drohen mit dem Anwalt. Und was die üble Nachrede angeht - §186 StGB zieht ja wohl nur bei nachweislich unwahren Behauptungen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 falsch, das zieht bei "nicht ... erweislich wahr" im Gegensat zu "unwahre Tatsache", was wiederum eine Verleudung (§187 StGB) wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Wenn der Verkäufer ohnehin für einen Erhalt der Ware zuständig ist, ist es doch blödsinn, Ware auf Kundenwunsch ohne Versandversicherung zu verschicken? Gilt die Zahlung derselben nicht wie eine stille Übereinkunft auf die Eigenverantwortung bei Warenverlust (also sowas wie ein neuer Vertragsabschluß durch übereinstimmende Handlungen)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 1. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2005 Ich habe den Betrag von 83 EUR sofort online überwiesen. [...]dass ich ja unversicherten Versand gewählt hatte Also bei solchen Beträgen würde ich aber auch versicherten Versand vorziehen - schließlich geht bei der Post so einiges verloren... as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 1. Dezember 2005 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2005 Also bei solchen Beträgen würde ich aber auch versicherten Versand vorziehen - schließlich geht bei der Post so einiges verloren... as-sassin Ja, normal würde ich das auch nicht tun. Das war irgendwie unbewust. Ich dachte es wäre versicherter Versand. So ist das wenn man nicht genau ließt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 1. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2005 die tatsache das er sofort geschrieben hat das es ja dein problem wär wenn du unversicherten versand wählst lässt mich zu dem schluss kommen das er die ware höchstwarscheinlich nicht abgeschickt hat! er hätte ja auch nur schreiben können das ers weggeschickt hat und das du eben noch auf die post warten sollst! und die ganz klugen haben auch noch nen beleg von der post den sie anbieten könnten! also waren und dann "drohen" bzw ihn darauf hinweisen was seine pflichten sind! was steht in seinen bewertungen? hab mal einen gesehen der über 10 mal "scheinbar bei post verloren gegangen" oder sowas hatte edit: tja manche haben eben KEINE ahnung das ebay auf rechtlichen grundlagen beruht der original "turmschpring-tvtotal-sackschutz" war gestern bei 10millionen und inzwischen sinds schon wieder 3000 - was ja auch nur spaßbieter sein können tja irgendeinen erwischs halt (zumindest wenn der verkäufer das durchzieht - und das würde ich definitiv tun!!!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 1. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2005 hab mal einen gesehen der über 10 mal "scheinbar bei post verloren gegangen" oder sowas hatte Das ist noch gar nichts, im Vergleich zu diesem %#@*+ hier: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=as-multimedia&items=25&which=all&interval=&page=1&frompage=-1&iid=-1&de=off Der Kerl hat mittlerweile mehrere Ermittlungsverfahren gegen sich laufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 1. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2005 WOW wie krass!!! der geht ja mal ab aber selber schud wenn er meint das dauerhaft durchziehen zu können! da hätt er sich zumindest öfters anmelden können - denn so wächst die wut nur und die leute enschließen sich eher was zu unternehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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