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Geschrieben

...und ich möchte beweise sammeln.

Ich denke da an kleine tricks und große "tricks". Was mir dazu einfällt:

- dünnen Faden spannen

- muss man immer wieder wenn man geht.

- Lichtschranke

- wo finde ich sowas auf die "schnelle"?

- was bringts?

- Zählermodul

- wo finde ich sowas auf die "schnelle"?

- was bringts?

Webcam

- da muss der rechner immer laufen :(

- und ich muss mir ständig videos reinziehen...

keine ahnung was fällt euch noch ein was effektiv ist und fast nichts kostet?

Geschrieben

Webcam

- da muss der rechner immer laufen :(

- und ich muss mir ständig videos reinziehen...

Okay... der Rechner müsste immer laufen. Aber es gibt Software, z.B. bei Logitech Cam's dabei, die auf Bewegungen reagieren. Also d.h. es wird nur ein Video gemacht wenn sich was bewegt, daher musste dann ja nicht soviel angucken.

Geschrieben

naja wenn du nen teppich hast is es auch recht easy ;)

ansonsten schau mal im inet - ne kleine lichtschranke mit zähler müssest du schon recht günstig kriegen!

oder einfach via elektronischem kontakt zählen wie oft die tür auf und zu geht ;)

aber warum überhaupt?

was vermutest du warum er das macht?

Geschrieben

das der vermieter nicht rein DARF ist klar.

was er macht ist mir egal, also nicht egal, aber es geht ums prinzip

ich wollte mir keine neue hardware kaufen, eine webcam habe ich schon!

eine ganz alte cam.

eine frage: muss ich eine spezielle software für die cam haben oder ist es egal welche software mit meiner cam läuft?

und gibts software die erst dann aufzeichnen wenn sich das bild vom einen frame zum anderen ändert?

THX

Geschrieben

keine ahnung was fällt euch noch ein was effektiv ist und fast nichts kostet?

Was nichts kostet, ist deine (alte) Webcam, die du im Eingangsbereich auffällig unauffällig hinstellst. Auch ohne dass sie aufnimmt wird der Vermieter die ja dann bemerken und sich das seine denken und es dann vielleicht lassen. (Allein schon der Aufkleber: Achtung Kameraüberwacht oder so langt ja oft schon und ist die billigste "Schutzmassnahme")

Wie kommst du überhaupt darauf, dass er das macht? Hast du ihn deswegen schonmal angesprochen?

Zu deiner Frage: Wenn es stockdunkel ist, siehst du auf der Kamera eh nix, dann ist es also egal ob sie angeht oder nicht ;) Genug Licht muss schon da sein, weil sonst ist auf dem Bild eh nichts zu erkennen.

Geschrieben

Kamera gegenüber der Tür befestigen und eine Schnur spannen und mit dem Auslöser verbinden. Du weißt, wo sie liegt und kannst drüber wegsteigen. Ansonsten: Bitte lächeln... :floet:

Geschrieben

hehe du könntest auch was richtig fieses machen ;-)

zb ihn mit farbe überschütten oder irgendwelche reisnägel :D

also so das du es garantiert noch siehst und er sich auf der treppe wenn er dir begegnet zu tode schämt :floet:

Geschrieben

Kamera ist net gut... denn das darfst du im Zweifelsfall vor Gericht net verwenden... er koennte dich sogar noch anzeigen, dass du Videos von ihm gedreht hast....

Das beste ist bei Verdacht mit ihm sprechen, und ihn Auffordern es zu unterlassen. Mit Anwalt und Polizei drohen ansonsten....

Also solche Massnahmen wie Mehl und Video find ich unsinnig.... und viel zu aufwaendig...

Geschrieben
Kamera ist net gut... denn das darfst du im Zweifelsfall vor Gericht net verwenden... er koennte dich sogar noch anzeigen, dass du Videos von ihm gedreht hast....

im kaufhaus filmen die auch ;)

mit hinweißschild alles kein problem... vielleicht schreckt ihn das ja auch schon ab ;)

Geschrieben
er koennte dich sogar noch anzeigen, dass du Videos von ihm gedreht hast....

Wenn er keinen öffentlichen Bereich filmt, denke ich das eher nicht. Das ist ja wie die Videoüberwachung von Geschäften o.ä.. Wenn er also nur die Wohnung filmt (und am besten dann noch ein Schild mit der Warnung vor der Videoüberwachung hinhängt) sollte daran nichts auszusetzen sein.

Geschrieben
Kamera ist net gut... denn das darfst du im Zweifelsfall vor Gericht net verwenden... er koennte dich sogar noch anzeigen, dass du Videos von ihm gedreht hast....

Er macht ein Video von seiner Wohnung im Sinne einer Überwachsungskamera, die jemanden eventuell bei einer Straftat überführen könnte.

Warum sollte er es nicht verwenden können, bzw. dafür angezeigt werden?

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was die passenden Gesetzestexte da zu sagen, aber das möchte ich, nach dem Verstand zu urteilen, ehrlich anzweifeln.

/Edit: Auch glaube ich nicht, dass er ein Schild aufstellen muss. Immerhin handelt es sich nicht um einen öffentlichen Ort. Es ist seine Wohnung! Im Kaufhaus mag das was Anderes sein.

Geschrieben

ich hab den seitdem nichtmehr gesehen seit dem ich eingezogen bin (2.12)

aber die frau macht schon psycho-terror gegen den ich aber im grunde nix habe, da ich mit so was klar komme :D

ich will es nur vorher sicher wissen bevor ich ihn drauf anspreche und eig. gar nicht ist. wenn es aber so ist gibts streit! aber dann soll er aufpassen, aber wenns nicht so ist dann möchte ich keinen streit und geh lieber mal einen saufen mit dem vermieter.

Geschrieben
Kamera ist net gut... denn das darfst du im Zweifelsfall vor Gericht net verwenden... er koennte dich sogar noch anzeigen, dass du Videos von ihm gedreht hast....

aha...

da heißt dann:

ich bin nicht rechtmäßig in die wohung eingedrungen und wurde dadurch gefilmt!

bitte verknacken sie ihn herr richter... :mod:

also DAS urteil möchte ich erst sehen :floet:

Geschrieben

Zum Thema Video in der eigenen Wohnung (just my 2 cents...):

das is doch wirklich *****egal! ich kann in MEINER Wohnung Kopfstand machen und mit den Ohren wackeln, des hat keinen zu interessieren und wenn ich der meinung bin ich muss meine Haustür filmen is das doch auch gut, ich darf halt vielleicht nur nicht die cam aus dem Fenster richten. Wenn dann ein komischer Vermieter in meine Wohnung einbricht und erfasst wird isser 1. selber schuld 2. hab ich vielleicht nicht den gerichtsverwertbaren Beweis aber immerhin die Bestätigung das da jemand bei mir einsteigt (und kann ihm ja nächstes mal "auflauern" und die Bratpfanne/PFefferspray drüberlunnern (keine Kommentare jetzt bitte mit Vorsatz und STraftat, wer bei mir einbricht riskiert Leben uns Gesundheit :D)

Gruß

Grisu

Geschrieben

Ich denke das trifft in dem Fall zwar nicht zu aber ihr macht es euch recht einfach.

Es ist und bleibt der Vermieter und nicht irgendein Einbrecher.Keine Ahnugn ob es rechtlich auch so ausschaut aber es ist doch immernoch der Eigentümer der Wohnung auch wenn sie vermietet ist.(Recht auf Privatspähre stet dem entgegen).

Und es mag ja sicherlich auch Gründe geben wo der Vermieter eventuell mal berechtigten Zugang zur Wohnung braucht.Also so Ideen mit Farbeimer und sonstigem sind ganz schlecht.

Geschrieben
Ich denke das trifft in dem Fall zwar nicht zu aber ihr macht es euch recht einfach.

Es ist und bleibt der Vermieter und nicht irgendein Einbrecher.Keine Ahnugn ob es rechtlich auch so ausschaut aber es ist doch immernoch der Eigentümer der Wohnung auch wenn sie vermietet ist.(Recht auf Privatspähre stet dem entgegen).

Und es mag ja sicherlich auch Gründe geben wo der Vermieter eventuell mal berechtigten Zugang zur Wohnung braucht.Also so Ideen mit Farbeimer und sonstigem sind ganz schlecht.

Du hättest also nix dagegen wenn dein Vermieter sich mal in deiner WOhnung umschaut ohne es vorher anzukündigen. Mal davon ab, dass es verboten ist.

Geschrieben
Ich denke das trifft in dem Fall zwar nicht zu aber ihr macht es euch recht einfach.

Es ist und bleibt der Vermieter und nicht irgendein Einbrecher.Keine Ahnugn ob es rechtlich auch so ausschaut aber es ist doch immernoch der Eigentümer der Wohnung auch wenn sie vermietet ist.(Recht auf Privatspähre stet dem entgegen).

Und es mag ja sicherlich auch Gründe geben wo der Vermieter eventuell mal berechtigten Zugang zur Wohnung braucht.Also so Ideen mit Farbeimer und sonstigem sind ganz schlecht.

Also die Gesetzeslage ist klar, der Vermieter hat KEIN Recht die Wohnung unangekündigt zu betreten, egal aus welchem Grund.

Meine Eltern sind VERmieter und ich kann dir sagen, selbst wenn Mieter ohne Miete zu zahlen in der Wohung wohnen, dort Müll deponieren, die Einrichtung beschädigen hast du als Vermieter kein Recht die Wohnung unaufgefordert zu betreten.

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