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NexNet Betrug


merenda

Empfohlene Beiträge

Hi @all,

ich glaub es nicht, dass uns das auch mal passiert, aber es ist passiert.

Meine Oma 75 hat eine Rechnung bzw. Mahung bekommen über 10 euro, da sie Sehr zuverlässig ist hat sie die Rechnung gleich begliechen.

Jetzt kam wieder eine Mahnung und da sollte sie um die 6 Euro Bezahlen und hat mich gefragt ob ich mir das anschauen kann. Ich kannte die Firma (NexNet) nicht und hab mal im Netz geschaut und da habe ich einen Ähnlichen fall getroffen:

http://www.teltarif.de/arch/2004/kw42/s15111.html

Jetzt habe ich meiner Oma gesagt sie soll nichts mehr Überweißen.

Aber wie gehen wir jetzt da am besten vor ? Sie hat jetzt schon 10 Euro überwisen ?! Ich hab jetzt angst, dass die noch mehr schicken oder gar jemand vorbei kommt.

Was schlagt ihr vor was wir da am besten machen ?!

Danke schon mal für euro Hilfe.

Gruß

Merenda

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Ich würde genau das machen was unten in dem Beitrag steht:

Unter der kostenlosen Nexnet-Hotline 0800 06 39 638, die auf echten Schreiben immer angegeben wird, kann in Zweifelsfällen die Echtheit der vorliegenden Rechnung geprüft werden. Betroffene Verbraucher können auch die Unterstützung der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.

Die Verbraucherzentrale wird deiner Oma dann weiterhelfen und evtl. auch rechtliche Schritte einleiten, wenn es z.B. zu einer Sammelklage kommen sollte.

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Also wenn ich mich nicht ganz irre, ist meine oma Haftpflicht versichert.

Wenn das wirklich so ist, dann soll sie zum Anwalt gehen.

Wenn ich mich nicht irre, hat die Haftpflichtversicherung damit nichts zu tun.

Haftpflicht kommt für Schäden auf, die man anrichtet, nicht für den Anwalt.

Was du vermutlich meinst ist eine Rechtsschutzversicherung?

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Ich würde erstmal zur Verbraucherzentrale gehen. Im Gegensatz zum Anwalt zahlst du da nämlich nicht gleich (mehr als die 15 Euro auf den Mahnungen).

Stimmt natürlich. Ich wollte darauf hinaus das ich es nicht bei einem "Falls die irgendwann mal eine Sammelklage einreichen" belassen würde.

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ich würd den Betrag einfach zurückbuchen lassen (geht innerhalb von zwei Monaten) und alle weiteren Mahnungen etc. ignorieren... sollten die irgendwelches Geld haben wollen, dann geht das nur vor Gericht und dann müssen die erstmal beweisen, dass Deine Oma einen Vertrag unterschrieben hat...

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ich würd den Betrag einfach zurückbuchen lassen (geht innerhalb von zwei Monaten)

Sie hat den Betrag selber überwiesen, das ist was anderes als ne Abbuchung. AFAIK geht es bei einer von dir geleisteten Überweisung nämlich nicht, den Betrag zurückbuchen zu lassen.

Schönes Beispiel für EBay z.B.: Du überweist den Betrag (Vorkasse), hast dann die Quittung und buchst den Betrag gleich darauf wieder zurück... an den Verkäufer sendest du eine Kopie der Quittung und der dir die Ware ;)

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Sie hat den Betrag selber überwiesen, das ist was anderes als ne Abbuchung. AFAIK geht es bei einer von dir geleisteten Überweisung nämlich nicht, den Betrag zurückbuchen zu lassen.

Bei meiner Bank kann ich das.

Bin mir nicht ganz sicher, aber glaube 6 Wochen lang.

gruss

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  • 4 Jahre später...

auch ich bin in der Datenbank von diesem tollen Eintreiber gelandet und werde regelmäßig telefonisch bedrängt die Forderungen dieses Unternehmens zu begleichen habe dann nochmal dort angerufen und auch jemanden erreicht und darum gebeten mir doch eine Rechnungsnummer mit Datum und Einzelverbindungsnachweis zu schicken....die Antwort "Zitat" das geht so nicht entweder begleichen Sie den angebotenen Vergleich oder der Vergleich wird hinfällig und Sie erhalten einen Einzelverbindungsnachweis "Zitat ende"

ist ganz klar Bull****

Ein Unternehmen welches fordert liegt in der Beweispflicht

ich habe dann freundlich auf meine Verbraucherrechte hingewiesen worauf das große Stottern am anderen Ende begann...

darauf hin habe ich bei der Akte Redaktion angerufen und siehe da die Leute haben Elefantengroße Ohren und freuen sich auf Arbeit denn das stinkt ja wohl zum Himmel

es ist natürlich jedem freigestellt sich Hilfe zu holen aber eine kurze Mail mit Fallschilderung, Adresse kann man googlen an die Redaktion, kann bei Ausstrahlung eines Beitrages für Aufklärung sorgen

Abschließend noch ein Tip (unter Vorbehalt im Einzelfall)

Nicht bezahlen und auf Mahnbescheid warten wenn dieser eingegangen ist, mit dem Wort "Wiederspruch" auf dem beiliegenden Formular ohne weiteren Komentar an das zuständige Amtsgericht zurückschicken, der Anspruchsteller muss binnen einer Frist von 6 Wochen den Beweis erbringen eine berechtigte Forderung zu haben und Ihr werdet sehen alles löst sich in Luft auf

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Wenn du auf das Threaddatum schaust, siehst du, daß sich das alles ganz sicher schon in Luft aufgelöst hat. ;)

Genau. Betrügereien gab es nur 2005. Das weiß ja jeder :D (nicht Ernst nehmen)

Kann nur bestätigen das die gleiche Masche nach wie vor aktuell ist!

Von dem her war es schon net und hilfreich

Grüße Snipes83

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