dragi Geschrieben 8. Dezember 2005 Geschrieben 8. Dezember 2005 Hallo zusammen, ich brauche mal ein wenig Hilfe bzw. Infos! Ich werde mich wohl demnächst Selbstständig machen um nicht ALG2 beziehen zu müssen. Ich rechne mit Einnahmen von ca 300€ oder weniger im Monat. Meine krankenkasse hat mir nun gesagt das, wenn ich bei meinen Eltern oder meiner Freundin wohne und die bestätigen für meinen Lebensunterhalt zu sorgen, das ich einen gringen Satz zahlen muß von 118€/Monat. Soweit so gut. Damit könnte man ja starten und in der Zeit auch weiter nach einem Job ausschau halten. Was ist aber nun mit 400€ Jobs? Darf ich die als Selbstständiger ausüben? Muß ich das der Krankenkasse sagen? Werden nciht irgendwelche Leistingen bei so einem 400€ Job vom Arbeitgeber übernommen? Kann mir da jemand Infos geben? Vielen Dank Thomas Wickl Zitieren
Manitu71 Geschrieben 8. Dezember 2005 Geschrieben 8. Dezember 2005 selbständig, nur um Hartz IV zu umgehen? Über den Fall mit der KK kann ich dir leider nichts sagen. Wenn du verheiratet wärst, wüßte ich schon ne Möglichkeit. Natürlich kannst du als Selbständiger einen 400€ Job haben. Dafür benutzt du dann deine Lohnsteuerkarte Zitieren
.vash Geschrieben 8. Dezember 2005 Geschrieben 8. Dezember 2005 Die Frage ist in welche Steuerklasse Du dann rutscht sobald Du einen zweiten Job annimmst, denn die 6er macht nicht wirklich Spass Bei einem 400€ Job bist du meines Wissens automatisch bei der Bundesknappschaft versichert, weshalb nix zusätzlich anfallen würde - aber bitte nagel dich darauf nicht fest, weiss net genau wie das läuft. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 8. Dezember 2005 Geschrieben 8. Dezember 2005 Die Frage ist in welche Steuerklasse Du dann rutscht sobald Du einen zweiten Job annimmst, denn die 6er macht nicht wirklich Spass worauf bezieht sich jetzt deine Antwort? als Selbständiger ist seine Lohnsteuerkarte ohne Nutzung, die dann bei einem 400 € Job wieder aktiviert wird. In diesem Fall hat er dann keine zweite Lohnsteuerkarte und somit auch nicht die Klasse 6 Zitieren
charmanta Geschrieben 9. Dezember 2005 Geschrieben 9. Dezember 2005 Bei Einnahmen aus der Selbständigkeit von 300,- Euronen wird Dir das Finanzamt den Laden wegen Liebhaberei und fehlender Gewinnerzielungsabsicht wieder dicht machen. Alleine die für einen ITLer nötigen Versicherungen ( Haftpflicht GEWERBLICH !!! für Sach- u. Personenschäden, Vermögenshaftpflicht etc ) fressen das schon auf. Ich würde angesichts solcher Einkünfte KEIN IT Gewerbe eröffnen. Der 400,- Euro Job darf neben dem Gewerbe ausgeübt werden ... wenn Du keine Stütze vom grossen -A- bekommst interessiert die das auch nicht. Meines Wissens ist die Bemessungsgrundlage für die Krankekasse jegliche gewerbliche oder berufliche Einkunft ... aber OHNE die 400er Jobs. Die wiederum zahlen einen Pauschalbetrag auch an die KK, aus denen Du aber keine Ansprüche erwirbst ( willkommen in Deutschland ). Bin ziemlich, aber nicht komplett sicher in dieser Sache. Frage doch einfach mal bei Deiner KK an ? Aber wie gesagt ... überleg Dir das gut mit dem IT Gewerbe. So wie Du versuchen das viele und gehen unter Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 9. Dezember 2005 Geschrieben 9. Dezember 2005 Bei Einnahmen aus der Selbständigkeit von 300,- Euronen wird Dir das Finanzamt den Laden wegen Liebhaberei und fehlender Gewinnerzielungsabsicht wieder dicht machen. Das kann aber schon etliche Jahre dauern, bis das passiert. gruss, timmi Zitieren
dragi Geschrieben 9. Dezember 2005 Autor Geschrieben 9. Dezember 2005 Vielen Dank für die Antworten! Ersteinmal ist das als Übergangslösung geplant da ich erst 2-3 Kunden habe. Deshalb gehe ich auch von keinem größeren Betrag aus. Man wird ja sehen was noch so passiert aber es ist allemal besser als nix zu tun und zum Arbeitsamt zu rennen...zumindest ist es meine Einstellung! Gruß Dragi Zitieren
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