Inso Geschrieben 15. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2005 Hi, IHK: Hannover Fachrichtung: AE Ich bin gerade dabei meinen Projektantrag fertig zu machen! Ich hänge an dem letzten Punkt der dann heißt: "Geplante Dokumentation zur Projektarbeit(Aufbau der Dokumentation)" Jetzt die Frage: Kann man das einfach, ich sag mal, relativ _grob_ aufschreiben z.B. : Lastenheft Pflichtenheft Meilensteinplan usw. . . . Abnahmeprotokoll Ist das so i.O ? Oder muss man mehr ins Detail gehen ? Des Weiteren muss man Lastenheft und/oder Pflichtenheft haben ? Mein Ausbilder meinte es reiche wenn ich nur ein Pflichtenheft aufführe und das Lastenheft weglasse. Bei meinem Projekt gehts um eine Software die ich programmieren soll(c++). Die ist für unsere internen Mitarbeiter gedacht (also mein Kunde und Auftraggeber). Danke im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 15. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2005 Meilensteinplan In einem derart winzigen Projekt wären Milestones wohl übertrieben. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inso Geschrieben 15. Dezember 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. Dezember 2005 Sooooo winzig ist das Projekt nicht! Klar benutzt man das sonst nur bei großen Projekten, aber denke man kann den Begriff auch so verwenden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 15. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2005 Sooooo winzig ist das Projekt nicht! Klar benutzt man das sonst nur bei großen Projekten, aber denke man kann den Begriff auch so verwenden! Wenn Dein Herz daran hängt, dann bau' halt welche ein. Ich halte die FI-Abschlussprojekte grundsätzlich für zu klein für "milestones". In der Praxis werden die immer nur in Projekten eingesetzt, die viiieeel umfangreicher sind. Du würdest mir im spätestens im Fachgespräch die Sinnhaftigkeit eines solchen PMS-Instrumentes bei einem auf (15 oder) 30 Stunden begrenzten Projektileinchen begründen müssen. Ich bezweifle stark, ob Dir das gelingen kann. Normale Firmen machen aus einer solch' kleinen Aufgabe gar nicht erst ein Projekt, weil der Overhead dadurch grösser würde als der Nutzen, nach PMS zu strukturieren. Kann es sein, dass Du Projektphasen und Meilensteine etwas miteinander vermischt? gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inso Geschrieben 16. Dezember 2005 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2005 Naja letzt endlich hat mir mein Ausbilder das vorgeschlagen, weil das bei uns in der Firma Standart ist, egal wie groß oder klein das Projekt ist. Bei der IHK Hannover haben wir AE 70h Zeit für eine Projekt. Und insgesamt 35h hab ich nur zur Realisierung des Projektes eingeteilt. Trotzdem danke für die Erläuterung. Allerdings ist so ähnlich mein Projektantrag schon raus gegangen. Hoffe das wird keine Probleme auslösen! Gruß Inso Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 16. Dezember 2005 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2005 Hoffe das wird keine Probleme auslösen! Das glaube ich nicht. Denn einerseits zeigst Du damit ja, dass Du die Komponenten eines PMS kennst. Das Abschlussprojekt ist immer eine Gratwanderung zwischen Sinnhaftigkeit und Prüfungsinhalt. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gore Geschrieben 1. Februar 2006 Teilen Geschrieben 1. Februar 2006 Vergiss nicht trotzdem auf 70 Stunden zu kommen Letztenendes ist es sowieso egal wie lang du gebraucht hast... aber das mit der Zeit is wieder nen Ding das die IHKs unbedingt sehn wolln Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. Februar 2006 Teilen Geschrieben 1. Februar 2006 aber das mit der Zeit is wieder nen Ding das die IHKs unbedingt sehn wollnNein, nicht die IHKn wollen das sehen, sondern die Prüfer, denn es ist in der Berufsverordnung für die Prüfung festgeschrieben. Ein Verstoss gegen die Maximalgrenze von 35 bzw. 70 Stunden kann dann im Falle einer Extremauslegung der Berufsverordnung zu einem Durchfallen führen. http://caesborn.de/pruefungspage/verordnung.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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