Noxy Geschrieben 21. Dezember 2005 Geschrieben 21. Dezember 2005 Hi Ich hab jetzt schon oft gelesen, dass man, auch wenn man krankgeschrieben ist, das Haus verlassen darf und Aktivitäten nachgehen darf, solange man die Genesung nicht behindert. Ich finde dazu allerdings keine anständige Quelle oder Gesetzestext, weiss jemand hier mehr? Ich hab dazu hier auch nichts gefunden, ausser ein Thema, wo alle bekundet haben, dass sie trotz Erkältung arbeiten gehen, so einen hatten wir vor ca. 1 Monat hier in der Firma auch, der hat schlussendlich die ganze Firma entvölkert, weil alle danach krank waren (nur soviel dazu krank in die Firma zu gehen) Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 21. Dezember 2005 Geschrieben 21. Dezember 2005 Ich hab jetzt schon oft gelesen, dass man, auch wenn man krankgeschrieben ist, das Haus verlassen darf und Aktivitäten nachgehen darf, solange man die Genesung nicht behindert. Das ist ein schwieriges Thema, weil es neben der juristischen Seite auch noch die menschlich, psychologische Seite beinhaltet. So gibt es Krankheiten, bei denen soll man lt. ärztlichem Rat sogar rausgehen (spazieren, in der Sonne sitzen ...). Das Problem sind eventuelle Kollegen und Vorgesetzte, die sich dadurch manchmal regelrecht provoziert fühlen. So kann man langfristig in solchen Fällen Nachteile auf der Arbeit erleiden, die weder medizinisch noch juristisch gerechtfertigt wären. Mein Tip dazu ist: Vom Arzt ein Attest ausstellen lassen, aus dem im Klartext hervorgeht, dass und welche Freizeitaktivitäten therapeutisch erwünscht sind. Und dieses Attest dem AG zustellen - und auch bei den Kollegen möglichst breit gestreut kommunizieren. ... Verstehen werden es trotdem wohl leider nicht alle; es bleibt ein Dilemma. gruss, timmi Zitieren
Sci661 Geschrieben 29. Dezember 2005 Geschrieben 29. Dezember 2005 soweit ich weiss ist es erlaubt "dinge des täglcihen lebens" oder so ähnlich zu erledigen d.h. Einkaufen (lebensmittel) gang zur apotheke, arzt, bank sind erlaubt. aber wo genau das steh hab ich vergessen. du kansnt dich ja auch ent zuhause verbarrikadieren wenn du krank bist aber gartenarbeiten zählen nicht dazu *g* Zitieren
Neonolan Geschrieben 30. Dezember 2005 Geschrieben 30. Dezember 2005 soweit ich weiss ist es erlaubt "dinge des täglcihen lebens" oder so ähnlich zu erledigen d.h. Einkaufen (lebensmittel) gang zur apotheke, arzt, bank sind erlaubt. ich denke das kommt auf die Art der "Krankheit" an... Was Sachen angeht, bei denen es hilfreich ist im Bett zu bleiben stimmt das wohl aber jemand der Krankgeschrieben ist aufgrund eines Bruches, einer Verstauchung o.ä. kann mit sicherheit auch freunde besuchen gehen oder anderen Hobbys nachgehen (natürlich nur die die keine anstrengung erfordern) Zitieren
Doc Know Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Moin Moin Kinners Also, was entscheident ist, ganz zu allererst mal die Frage klären ob Du (lt. Arzt) Arbeitsunfähig erkrankt bist oder ob Du Bettlegerig erkrankt bist. Denn wenn Du z.B. Als Schweißer arbeitest, ist ein Problem mit dem Rücken zwar arbeitsbehindernd, aber zwingt nicht zum liegen bleiben. Du darfst grundsätzlich immer das Bett/Haus verlassen, wenn Dein Arzt nicht ausdrücklich Bettruhe angeordnet hat. Allerdings kann ich Timmi-Bonn nur zustimmen. Auch wenn Du es darfst heißt das nicht, das es alle verstehen/akzeptieren werden. Der Tip mit dem Attest ist zwar sehr gut, allerdings kostet der Spaß auch zwischen 10 und 40 Euro die Du aus eigener Tasche zahlen musst (Krankenkasse übernehmen Atteste nur noch wenn aus medizinischer Sicht unumgänglich - also bei langfristigem Ausfall für ne Kur z.B.) Daher den Tip von Timmi zumindest dahingehend befolgen, daß Du die Kollegen soweit es geht informierst und offen sagst was Sache ist. Darüber hinaus solltest Du Dich nicht beim "belasten" erwischen lassen sondern nach Möglichkeit nur Sachen machen, die in Einklang mit der Erkrankung gehen. MfG Doc Zitieren
etops Geschrieben 16. Januar 2006 Geschrieben 16. Januar 2006 Ich kann im Grunde nur zustimmen, man darf grundsätzlich erstmal alles machen, was der Heilung förderlich ist und was den Status der Erkrankung nicht verschlimmert. Die Akzeptanz steht auf einem anderen Blatt. Wichtig ist natürlich auch in diesem Zusammenhang, ob jemand dauernd krank ist oder sowas 1x in 3 Jahren vorkommt; dann wird man ggf. auch bei evtl. zweifelhaften Aktvitäten eher Nachsicht üben. Bei mir war es beispielsweise vor ca 1 1/2 Jahren zwischenzeitlich der Fall, daß ich an einen Punkt kam, wo ich nur noch die Arbeit gesehen habe und es quasi kein Privatleben mehr gab. Als dann zusätzlich sehr unglückliche Umstände im berufs- und Privatleben parallel auftraten, bin ich sprichwörtlich in ein großes Loch gefallen (was in diesem Fall allerdings sogar meinen Kollegen aufgefallen ist). Daher war ich dann ca 10 Tage krank geschrieben sogar mit der ausdrücklichen Aufforderung, mal Sachen zu tun, die mir guttun und bei denen man entspannen und abschalten kann (Sport, Spazieren, etc) Und außerdem muß man ja auch mal Einkaufen etc., krank hin oder her... Zitieren
p490 Geschrieben 16. Januar 2006 Geschrieben 16. Januar 2006 Also einen Gesetzestext dafür wird man nicht finden. Es ist nur so, dass man natürlich den normalen Dingen des Lebens nachgehen darf, wenn man vom Arzt nicht bettlägerig geschrieben wurde. Man darf also nichts tun, was dem Heilungsprozess entgegenarbeitet. Natürlich darf man Einkaufen gehen oder zur Apotheke. Aber man sollte dennoch vermeiden zu oft auf die Strasse zu gehen. Ich halte es immer so, dass man in der normalen Arbeitszeit halt einkaufen geht, um zu vermeiden, dass man jemand aus dem Büro übern Weg läuft, da man doch immer denkt "was mag er/sie jetzt denken. ist er wirklich krank?". Das schon schei***. Außerdem sollte man natürlich tunlichst vermeiden, dass man an einem schönen Tag z.B. im Eiscafe oder beim Sport gesehen wird. Auch wenn man rausgehen darf, sieht sowas eher nach blaumachen aus. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.