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Widerrufsrecht als Firma ???


KaLu1976

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muß dies nicht in der AGP's der Firma stehen

Nicht unbedingt, da der Gültigkeitsbereich im Fernabsatzgesetz eingeschränkt ist.

§1, Abs 1 FernAbsG: Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden [...].

Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes sind die privaten Endanwender.

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da hat der Chief leider recht.

es heißt aber auch:

Bezogen auf den Internethandel, erstreckt sich der persönliche Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes damit unmittelbar lediglich auf den B2C Bereich. Nicht erfasst werden hingegen B2B- oder C2C-Verträge.

Gleichwohl darf hierbei die Ausstrahlungswirkung des Fernabsatzgesetzes auch auf den B2B-Bereich nicht vernachlässigt werden. Denn soweit sich der Adressatenkreis des Unternehmers sowohl aus Privat- als auch Geschäftskunden zusammensetzt, wird dem Unternehmer vor Vertragsabschluss im Rahmen der Vertragsanbahnung regelmäßig nicht bekannt sein, ob nunmehr ein Verbraucher oder gewerblicher Abnehmer sein potentieller Vertragspartner sein wird. Insofern sollte sich die Internetpräsenz des Unternehmers in diesen Fällen stets an den Erfordernissen des Fernabsatzgesetzes orientieren.

Quelle

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kann ich nicht über die Firma für mich etwas privat kaufen bzw. nutzen.
Nein. Bzw doch, aber nicht mit Anwendung des FernAbsG.

Es entstehen dabei folgende Vertragsverhältnisse, die getrennt voneinander gelten:

Lieferant - Firma: ein Vertragsverhältnis ohne Anwendbarkeit des FernAbsG, da B2B (business to business, oder auf deutsch: Ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Unternehmen).

Firma - KaLu1976: Ein Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Endkunden. Hurra, FernAbsG wirkt! Neeeee... bei weitem nicht, denn der Handel ging nicht über Fernkommunikationsmittel vonstatten. (Ausnahme: du redest mir dir selber über E-Mail.)

Weiter aufgedröselt hat der gewerbliche Anbieter KaLu dem privaten Endkunden KaLu etwas bestellt und verkauft.

Dass dies ohne Gewinnspanne geschieht (du reichst die gewerbliche Einkaufsrechnung einfach an deinen Endkunden weiter) verhindert trotzdem nicht, dass insgesamt bei der Transaktion zwei Vertragsverhältnisse bestehen, für die für den privaten Endkunden KaLu keine Chance besteht, sich auf das FernAbsG zu berufen.

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