beetFreeQ Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 Hi Ihr! Ich bin ja vor kurzem umgezogen - netterweise in eine Wohnung, zu der auch ein PKW-Stellplatz auf dem Hof gehört. Dummerweise scheint das niemand mitbekommen zu haben und ich habe dauernd irgendwelche Autos auf meinem Slettplatz stehen. Ich hab zwar schon öfters Zettel unter deren Windschutzscheiben gemacht, und nett drum gebeten, umzuparken, aber es steht immer mal wieder ein neuer auf dem Parkplatz. Momentan steht da schon seit ein paar Tagen ein Opel - hab heute auch endlich einen Zettel drangemacht... Aber malö allgemein - kann man Autos abschleppen lassen, die auf dem eigenen Parkplatz stehen? Oder muss man da mit Pech selbst die Rechnung zahlen? So langsam sehe ich nämlich nicht mehr ein, immer irgendwo an der Straße einen Platz zu suchen (wo eh fast nie was frei ist), obwohl ich monatlich meine 15 € für den Stellplatz zahle... Kennt da zufällig jemand die rechtliche Lage? Oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 Also ich hab vor längerer Zeit mal einen Bericht im Fernsehn gesehen wo gesagt wurde das man das nicht mal darf wenn einer morgens vor der Gerageneinfahrt steht so das man nicht raus kommt um auf die Arbeit zu fahren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 also ich weiß nur soweit, dass z.B bei REAL auf dem Parkplatz solche Schilder stehen "Wer auf dem Behindertenparkpaltz unberechtigt steht, wrid kostenpflichtig abgeschleppt." Das sind Schilder, die auf Privatparkplätzen KEINE rechtlcihe Handhabe haben und REAL-Parkplätze sind nun mal Privatparkplätze , auch wenn da Schilder wie " heir gilt die StVo" stehen An deiner Stelle würde ich erstmal mit dem Vermieter reden und fragen ob der das Auto kennt und dann einfach mal zur Polizei gehen und ggf. Anzeige erstatten Alternativ kannst du den anderen Wagen zuparken und deine Anschirft hinterlassen und dann mal ein enttes Wort mit Ihm reden zum Abschleppen von zuzuparkenden Autos auf Privatparkplätzen gibt es nämlich auch keine rechtliche Handhabe Die Frage die sich noch stellt, ist: steht dir EIN Stellplatz laut Mitvertrag zu oder EXACT der der vollgeparkt ist?? Ich möchte hier auf keinen Fall zu irgendwelchen RAMBO-Methoden oder wie du mir so ich dir -Methoden aufrufen, aber leider geht es manchmal nicht anders Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 Also ich hab vor längerer Zeit mal einen Bericht im Fernsehn gesehen wo gesagt wurde das man das nicht mal darf wenn einer morgens vor der Gerageneinfahrt steht so das man nicht raus kommt um auf die Arbeit zu fahren... Das ist nämlich auch eine etwas komische rechtslage: Du darfst ein Garage zuparken und es passiert nix wenn der Inhaber ausparken will ... aber wenn er abends von der Arbeit kommt und IN die Garage möchte, dann hat er das Recht dich abschleppen zu lassen ... da gab es auch mal nen bericht drüber, aber ich habe leider die Begründung vergessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 Das sind Schilder, die auf Privatparkplätzen KEINE rechtlcihe Handhabe haben und REAL-Parkplätze sind nun mal Privatparkplätze , auch wenn da Schilder wie " heir gilt die StVo" stehen Nicht immer. Bei einem der zwei REAL's hier ist der Parkplatz kein Privatparkplatz, sondern Gemeinde-(Land-)eigentum. Dort werden z.B. auch Tickets von der Polizei geschrieben und es gilt die StVO (bei dem anderen REAL weiss ich es nicht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 Hi Beety, Hatte das Thema aktuell als ich noch in Hamburg gewohnt hab und da einen Stellplatz hatte. Die rechtliche Situation ist nicht ganz eindeutig, da es auf den Parkplatz und den Umstand ankommt. Kurz gesagt: solange nicht in der direkten Grundstückseinfahrt geparkt wird und man nicht drumherum fahren kann (also evtl Sicherheitsgefährdung), musst du als "Eigentümer" abschleppen lassen und in Vorkasse gehen. Bis du dann dein Geld hast kannst du graue Haare bekommen, da man wie schon im Link erwähnt jede Menge Minderungen geltend gemacht werden können. Kiel kann da aber auch ätzend sein. Als vorletztes Mal Jahrmarkt auf dem Wilhelmsplatz war, hat sich so ein Vollpfosten vor unsere Hinterhof-Einfahrt gestellt. Da bin ich zur dortigen Polizei-Bude gegangen und die haben über Zevis/KBA den Halter ermittelt. Zufälligerweise einer der Schausteller. Ist euer Hof nicht durch ein Rolltor o.ä. gesichert? Gruß, der andere Kieler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 2. Januar 2006 Teilen Geschrieben 2. Januar 2006 wie wärs mit einem Schild, wo dein Nummernschild drauf ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Du darfst ein Garage zuparken und es passiert nix wenn der Inhaber ausparken will ... aber wenn er abends von der Arbeit kommt und IN die Garage möchte, dann hat er das Recht dich abschleppen zu lassen ... Falsch. Es ist genau andersherum. Wenn einer vor meiner Garage parkt, und ich nicht rauskomme, dann wird er abgeschleppt. Inklusive Ordnungsgeld wg. Falschparken. Wenn ich in meine Garage rein will, und es steht einer davor, dann kann ich ihn zwar abschleppen lassen, würde aber auf den Kosten sitzen bleiben. In diesem Fall sehe ich dann zu, dass ich irgenwie doch in meine Garage reinkomme (das geht noch gerade so). Wenn ich dann einmal drin bin, rufe ich die Polizei an: "Ich komme nicht aus meiner Garage raus..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beetFreeQ Geschrieben 3. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Hmm, hab mir schon gedacht, daß es nicht so eindeutig ist... Dann werde ich wohl eher mit "humaneren" Methoden vorgehen Also die Lage bei mir sieht so aus: Das Haus hat etwa 100 Wohnungen. Dazu gibt es eine Tiefgarage und einen Hof mit nummerierten Stellplätzen. Der mir zugewiesene ist auch genau der mit der entsprechenden Nummer. Von daher ist es schon mein persönlicher Stellplatz. Ein Tor o.ä. gibt es leider nicht - von daher kann jeder bei uns rauffahren, wie er will. Es kommt auch schonmal vor, daß der wenige Platz, der nicht als Stellplatz ausgewiesen ist, zugestellt wird. Und einige scheinen ganz gut zu wissen, welche Stellplätze belegt sind, und welche nicht... Naja, falls das besagte Auto heute abend auch noch auf meinem Stellplatz steht, werde ich ihn wohl wirklich mal zuparken und meine Adresse und Handynr. hinterlassen... PS: Ich seh ja jetzt erst, was ich da teilweise für'n Blödsinn geschrieben habe... - Slettplatz und Zettel unter die Windschutzscheiben - naja, war halt Feierabend... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 wie wärs mit einem Schild, wo dein Nummernschild drauf ist Moin, das hilft leider auch nur in ganz ganz wenigen fällen. Es war schon sehr oft so das ich von der Arbeit kam und jemand trotz dieses Schildes auf meinem Parkplatz stand. :eek Gruß Sariel, der den Ärger mit den Stellplätzen zu genüge kennt. - Leider. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Wenn jemand auf deinem Parkplatz parkt, dann find heraus wem das Auto gehoert, und stell ihm eine Rechnung aus. Es ist dein Parkplatz, und wenn er drauf parkt, dann muss er auch dafuer blechen... Es muss doch rechtlich moeglich sein solch eine masslose Dreistigkeit zu unterbinden... was ist denn das fuer ein Land in dem wir leben ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Zuparken, fertig aus, fahren kann ich abends auch nicht mehr, ich habe dann Alkohol konsumiert. Sollen die Leute Bus und Bahn fahren, wenn Sie nicht parken können. Wir haben auch einen privaten Parkplatz mit Nummernschildern und Abschleppschilder, es bringt alles nichts... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eva Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Zuparken darf man nicht, da dies dann als Nötigung gesehen wird und man sich somit selbst strafbar macht. --> http://www.123recht.net/article.asp?a=13595&f=ratgeber_verkehrsrecht_rainfillerfalschparker&p=1 Eigentlich hat man fast keine Möglichkeit vorzugehen, ausser man baut selber Sperren etc hin. Du könntest höchsten versuchen evtl. Mietminderung zu bekommen, da der Vermieter ja eigentlich dafür sorgen muss.(?) Viele Grüße Eva Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Zuparken darf man nicht, da dies dann als Nötigung gesehen wird und man sich somit selbst strafbar macht. Nötigt mich der andere nicht auch, mir einen anderen Parkplatz zu suchen und damit einen weiteren Weg etc. auf mich zu nehmen? Was du mal tun könntest, wäre bei deinem Automobil-Club (falls du da irgendwo dabei bist) nachfragen. Die haben auch Rechtsanwälte und so, und können dir evtl. eine passende Antwort geben. Oder du gehst selbst mal zu einem Anwalt o.ä. mit den damit verbundenen Kosten halt. Wäre nett, wenn du deine Ergebnisse uns hier mitteilst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Nötigt mich der andere nicht auch, mir einen anderen Parkplatz zu suchen und damit einen weiteren Weg etc. auf mich zu nehmen? Nein, tut er nicht. Siehe auch §240 StGB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Nein, tut er nicht. Siehe auch §240 StGB (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also wenn das Zuparken darunter fällt, dann wohl auch das Besetzen meines Parkplatzes. Er stellt sich auf meinen Parkplatz (von mir gemietet, also besitze ich den in dem Moment) und durch sein Auto verhindert er praktisch mit Gewalt, dass ich da drauf kann. Er nötigt mich, meinen Wunsch dort zu Parken zu unterlassen ausserdem nötigt er mich zur Handlung (Parkplatz suchen, evtl. Einkäufe weit schleppen, durch den Regen laufen) und er nötigt mich zur Duldung (seines Parkens auf meinem Parkplatz). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Wäre in diesem Zusammenhang ein Nagel unter dem Autoreifen, in den er selber reinfährt eigene Nötigung oder eigene Sachbeschädigung? Ist ja schliesslich mein bezahlter Parkplatz auf dem ich machen kann was ich will... /irone off Ich sage nur armes Deutschland... aber eine Androhung auf eine Unterlassungsklage könnte schon ein wirksames Heilmittel sein, die wenigsten werden das provozieren wollen. P.S. der Link von der Anwältin ist nur bessere Werbung.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Also ich kenne keinen, der sich von so einer Drohung beeindruckt zeigen würde. Seien wir doch mal realistisch: wer würde so etwas wirklich durchziehen? Richtig keiner. Der Aufwand ist viel zu groß. @threadstarter: Sprich mal mit deinem Vermieter. Es gibt so massive Stahlbügel (50cm hoch). Die werden vor dem Stellplatz in den Boden eingelassen und können mittels Schlüssel umgelegt werden, damit man drüberfahren kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 ich würde sagen hol dir irgendwo so einen orang roten pylon und stell den dahin.Ist nen bissl umständlicher aber so denke ich wird da garantiert niemand mehr parken.Alternativ gibt es auch im Boden versenkbare Pfeiler aber das dann die Deluxe Variante. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 ein loser Pylon? Ja, stell den mal hin, abends stehen dann 2 da Entweder fest montierte Einfahrtssperre oder weiter Zettelchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eva Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 P.S. der Link von der Anwältin ist nur bessere Werbung.... Sorry wollte keine Werbung machen sondern der Link sollte nur mein Argument untermauern, dass Zuparken, ebenfalls eine Nötigung sein kann und man daran denken sollte wenn man es tut. Damit es keine Nötigung ist kann man sich vielleicht schützen indem man einen Zettel anbringt, wo man zu erreichen ist, um dann selbst das eigene Auto sofort, wenn gefordert entfehrnen kann, wenn derjenige zurückkommt. Also nicht bewusst am wegfahren hindert (und man vielleicht ein "nettes" Gespräch mit dem Falschparker führen kann :hells: ) . Nägel etc. wären sicher interessant, aber ich denke dass dadurch vielleicht auch irgendein Gesetzt was dagegen hat, bzw. man weiß nicht was dann alles passieren könnte => Luft geht langsam aus, Besitzer merkt es nicht, verursacht Unfall => Verletzte? Dass hat man dann Mutwillig in Kauf genommen, nur um sich für die Beanspruchung des Besitzes zu "rächen" ... (Wenn vorher schon die Nägel da sind und man auf ein Schild schreibt "Vorsicht vor den Nägeln!" ;-), darf man nur selber nicht vergessen, aber wer weiß ob es nicht auch da Gesetze gibt... ) Die wirksamsten rechtlich unbedenklichen Mittel gegen "Falschparker" sind Mittel die das Betreten/Befahren des Grundstücks verhindern (Sperren, Ketten). Eine Idee wäre es wenn man Rechnungen stellt: Parkgebühr 10 EUR wegen Falschparkens (Und ein Schild, bei unberechtigte Beanspruchung fällt eine Parkgebühr von X EUR an. Sozusagen als Mietvertrag? Mit Überweisungsvordruck und Hinweis das das Auto fotographiert worden ist, mit Datum und Uhrzeit?) Aber ob das rechtlich unbedenklich ist???? Wir hatten auch viele Falschparker jedoch hat das jetzt mit aufstellen von normalen "Privater Parkplatz" Schildern bei unseren Parkplatz erheblich nachgelassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 @threadstarter: Sprich mal mit deinem Vermieter. Es gibt so massive Stahlbügel (50cm hoch). Die werden vor dem Stellplatz in den Boden eingelassen und können mittels Schlüssel umgelegt werden, damit man drüberfahren kann. an sowas hab ich auch gedacht, als ich das hier las (im "Werbe-Link"): Des Weiteren kann sich der Grundstücksbesitzer auch auf § 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen) berufen: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Das heißt, der Grundstücksbesitzer kann die Aufwendungen, die er für erforderlich hält, um ein erneutes Falschparken zu verhindern, gegenüber dem Besitzstörer geltend machen. Könnte sich dann der Vermieter/Hausbesitzer nicht einen, unglücklichen, Falschparker schnappen und den die "Aufrüstung" des Parkplatzes zahlen lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1226 Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Könnte sich dann der Vermieter/Hausbesitzer nicht einen, unglücklichen, Falschparker schnappen und den die "Aufrüstung" des Parkplatzes zahlen lassen? Klar könnte er das, allerdings denke ich eher, dass er sich an den Nutzer des Parkplatzes halten wird. Dem Vermieter kann es doch letztlich egal sein, wer auf dem Parkplatz steht, so lange die Stellplatzmiete bei ihm eingeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Klar könnte er das, allerdings denke ich eher, dass er sich an den Nutzer des Parkplatzes halten wird. Das kann er aber nicht, allenfalls eine etwas erhöhte Miete für den Stellplatz ist drin. Ausbau, Erweiterung oder Reparaturen an der Wohnung o.ä. kann der Vermiter nicht dem Mieter aufbrummen. Gegenbenenfalls kann die Miete nach oben angepasst werden, aber das geht auch nicht beliebig. Nach dem zitierten würde er aber, so verstehe ich das, vom Störer den kompletten Ausbau gezahlt bekommen (wenn wohl auch nur für den 1 Stellplatz). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beetFreeQ Geschrieben 3. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Hätte ja nicht gedacht, das dss Thema für so eine große Diskussion herhalten könnte Also als ich heute von der Arbeit kam, war mein Parkplatz netterweise wieder frei. Wenn man einem Falschparker nen Zettel dranmacht, reicht es ja meistens auch. Und bisher war keiner dabei, der trotzdem weiterhin den Platz benutzt hat. Dafür stand der besagte Opel heute auf einem anderen Platz auf dem Hof - bin ja mal gespannt, ob der nicht auch normalerweise vergeben ist Hoffen wir mal, daß sich erstmal niemand mehr auf meinen Platz stellt - zu aufwendigen Baumassnahmen o.ä. hab ich nämlich weder Geld noch Lust... Thx auf jeden Fall für die ganzen Tips! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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