Wurstwasser Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 bastel dir da doch nen pfosten hin, den nur du mit nem schlüssel weg kriegst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 bastel dir da doch nen pfosten hin, den nur du mit nem schlüssel weg kriegst LOL - lustige Idee. Aber ob das statthaft ist? Gruß Sariel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 naja mit 3meter tiefem betonfundament sicher ;-) aber da würd ich noch warten bis der boden auftaut... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurstwasser Geschrieben 5. Januar 2006 Teilen Geschrieben 5. Januar 2006 also bei hochhäusern in ffm ist das eigentlich gang und gäbe . da hat jeder bewohner der löhnt nen parkplatz, den man nur mim richtigen schlüssel benutzen kann ->>> wegen pfosten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fresno06 Geschrieben 14. November 2010 Teilen Geschrieben 14. November 2010 Hallo Tanja, da ich diese Problematik kenne habe auch ich mich auf die Suche gemacht. Folgendes habe ich gefunden: Die Richter des Amtsgerichts München haben in einem am 30.8.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren. Da dein Stellplatz ja gegen Entgeld gemietet ist, ist er mit einer Garage vergleichbar. Jedem Mieter in dem Haus muss durch den mietvertrag klar sein, dass diese Stellplätze kostenpflichtig sind. Solltest du auf den Gedanken kommen, die Fremdparker abschleppen zu lassen, so wirst du mit deisen kosten in Vorkasse gehen müssen und diese dann über einen Anwalt (notfalls vor Gericht) geltend machen können. Tipp von mir: Mach dir eine paar Kopien von dem Urteil und hefte sie unter den Scheibenwischer des jeweiligen Parkers. Gruß und stressfreies Parken wünscht dir Fresno 06:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 14. November 2010 Teilen Geschrieben 14. November 2010 Hallo Fresno06 Hallo Tanja, Kann es sein, dass du hier jemanden verwechselst? Hier hat keine Tanja mitdiskutiert. Ausserdem ist der Thread von 2006, also schon ein paar Jahre her. Zudem solltest du a) Zitate über die Boardfunktion kenntlich machen und die Quelle angeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 15. November 2010 Teilen Geschrieben 15. November 2010 Wobei beetfreeq am vergangenen Donnerstag noch gebloggt hat, dass das Thema noch aktuell ist Geärgert: dass auf meinem gemieteten Parkplatz immer noch ein Auto steht, dass da seit Samstag nicht weggefahren wurde. So jährlicher Post erledigt, ich buddel mich wieder ein :old Gruß, Honky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 15. November 2010 Teilen Geschrieben 15. November 2010 Hmmm... das Problem kannte ich in Bonn auch. Einfachrt, auf der wir einen Parkplatz hatten. Wir sind normal die Einfahrt durchgefahren, da man dort besser aussteigen konnte, aber dann hat sich immer und immer wieder irgendwer (immer mal wieder abwechselnd die selben Autos) davor gestellt. Hatte dann einen Zettel geschrieben, dass das ein gemieteter Parkplatz ist und sollte der Wagen nicht bis zum nächsten Tag entfernt worden sein, würde ich mich dazu gezwungen sehen, den Wagen auf Kosten des Halters abschleppen zu lassen. Kurz vor unserem Auszug dort hat das dann auch soweit geklappt... Die Kosten, die man (falls man nicht aus der Garage rauskommen sollte) dann aber hat für Bus/Bahn/Taxi, die sollte man dem Fremdparker aber in Rechnung stellen können denke ich. Also eine Art Aufwandsentschädigung. In der neuen Wohnung in Hamburg haben wir auch einen Parkplatz vor dem Haus, aber dort stand bisher noch kein einziges Mal ein Fremdparker. Zum Abschleppen lassen... sobald derjenige auf öffentlichem Gelände steht (also z.B. VOR einer Ausfahrt), kann man die Polizei rufen und die lässt ihn dann abschleppen, damit man in die Einfahrt rein oder aus ebendieser herauskommen kann. Steht er jedoch komplett auf Privatbesitz, so hat die Polizei leider keine Handhabe und man muss den Abschleppdienst selber anrufen und in Vorleistung treten. Ob man mit dem Abschleppunternehmen dann abmacht, dass derjenige, der den Wagen auslösen will, dann auch das Abschleppen bezahlt, ist natürlich dann noch eine andere Sache... ansonsten muss man das Geld dafür halt einklagen. *auch wieder in der Versenkung verschwind* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 15. November 2010 Teilen Geschrieben 15. November 2010 Ich hab mal ein Bild gesehen, wo jemand schön fett mit Edding auf die ganze Windschutzscheibe geschrieben hat: DAS IST EIN PRIVATPARKPLATZ Ich fands lustig und wenn die Farbe wieder abgeht, dann ist es denke ich auch rechtlich wenn überhaupt ein kleineres Problem. Aber der Falschparker erschrickt sich zumindest so, dass er das nächste mal bestimmt dort nicht mehr parkt. Ich würde solche Massnahmen bei renitenten Falschparkern in Betracht ziehen - ist billiger für beide Parteien :cool: Aber natürlich ist das kein Aufruf *hüstel" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.