Rumak18 Geschrieben 3. Januar 2006 Teilen Geschrieben 3. Januar 2006 Hallo. Ich bin kurz vor dem Abschluss meiner Ausbildung,die am 27 Januar mit der Präsentation endet. Nun schickt mich mein Arbeitgeber die restlichen 3 Wochen nach Österreich (Von Sonntag abends bis Freitag Abends) und somit habe ich überhaupt keine Zeit miene Präsentation vorzubereiten. Ich denke, dass mein Arbeitgeber noch meine restliche Zeit im Unternehmen ausnutzen möchte,da ich das Unternehmen verlassen will ( Ich komme einfach mit den Leuten nicht klar). Sie würden ja davon profitieren,da ich ja meine Überstunden nicht abarbeiten werde und da kommt nun doch einiges zusammen. NAchdme ich darauf hingewiesen habe, dass ich die Präsentation noch machen muss, meinte mein Arbeitgeber, dass ich das am Wochenende auch machen kann. Ich denke nicht, dass das mit Rechten Dingen zu geht und wollte mir eine Bestätigung holen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gkolb Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Hi, der Betrieb ist verpflichtet dich für deine Projekttätigkeiten (PP, Doku, Projekt) freizustellen. sprich: Er hat dir Zeit während deiner Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht so verstösst er gegen die Ausbildungsverordnung der IHK. Er kann während der Projektzeit (FiSI 40 Std.) niht über deine Arbeitskraft verfügen. Falls nötig wende dich an die IHK. Gruß Günter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 der Betrieb ist verpflichtet dich für deine Projekttätigkeiten (PP, Doku, Projekt) freizustellen. sprich: Er hat dir Zeit während deiner Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Gibst Du dafür bitte auch eine nachvollziehbare Quelle an? ... Projektzeit (FiSI 40 Std.)... Korrektur: 35 Stunden. Die Erstellung der Präsentation zählt übrigens nicht zu den 35 Stunden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fab-tar Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Gibst Du dafür bitte auch eine nachvollziehbare Quelle an? Wenn ichdas richtige verstehe JA die Ausbildungsverordnung der IHK :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Wenn ichdas richtige verstehe JA die Ausbildungsverordnung der IHK :floet: Sorry, die Stelle finde ich nicht. Kannst Du das bitte näher präzisieren? gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gkolb Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Soweit ich weiss steht das im Jugendarbeitsschutzgesetz. Aber euer Pauker muß Euch doch Infos dazu gegeben haben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Was hat jetzt das Jugendarbeitschutzgesetz damit zu tun? Das gilt aber nur für Minderjährige und bisher hat niemand davon gesprochen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumak18 Geschrieben 4. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Ich bin zwar kein Jugendlicher mehr,denke trotzdem,dass dies ebenfalls für mich gilt. Wieviel Zeit sollte ich denn für die Präsentation bekommen??Die Projektdokumentation ist ja schon abgegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. Januar 2006 Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Quelle Also das greift dann wohl nimmer - und ist OffTopic Und ich habe die Ausbildungsordnung auch gerade durchgelesen und kann keine klärende Stelle finden. Fab$tar nenne doch mal den entsprechenden Paragraphen (gibts hier) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumak18 Geschrieben 4. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2006 Danke für die INfos an Alle. Habe nun bei der IHK angerufen und die haben mir gesagt ,ich sollte versuchen auf die humane Art und Weise mit meinem Arbeitgeber zu reden und das habe ich auch versucht. Ohne Zweck. Es interessiert die einfach nciht und mein Arbeitgeber wusste sehr wohl, dass er mich nicht freistellen muss.....Nun ja.....es gibt Mittel und Wege......Das Ergebnis wird noch folgen (-: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backstabber Geschrieben 9. Januar 2006 Teilen Geschrieben 9. Januar 2006 wann mussten du zur präsentation? ich am 27ten um 10.45uhr in münchen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumak18 Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2006 Ich ebenfalls am 27 Januar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backstabber Geschrieben 9. Januar 2006 Teilen Geschrieben 9. Januar 2006 aber um wieviel uhr? hab um 10.45 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 9. Januar 2006 Teilen Geschrieben 9. Januar 2006 @Rumak18 Hoffe, du hast inzwischen in den unangenehmen sauren Apfel gebissen und deine Präsi zuhause entwickelt. In jedem Fall drücke ich dir die Daumen. Und übrigens: Ich habe auch am 27.1. in München :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumak18 Geschrieben 11. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Januar 2006 Ebenfalls um 10:45 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AcidFlame Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Muss ich die Abschlußpräsentation zu hause machen oder gehört diese zu meinen betrieblichen Aufgaben, so daß ich sie auch im Betrieb machen kann? Also ich weiß das ich mich wohl dafür freistellen lassen kann, um die Präsentation zu hause zu machen. Ich würde Sie aber grundsätzlich lieber im Betrieb anfertigen, mein Vorgesetzter meint aber, wenn ich im Betrieb bin, dann habe ich grundsätzlich mein Tagesgeschäft zu erledigen und nicht die Abschlußpräsentation. Kann wer helfen? Gruß Acid. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.Also: nur Freistellung für die reine Prüfungszeit, fürs Projekt, für die schriftlichen Prüfungen und für die mündliche Prüfung. Für etwaige Vorbereitungen zur Prüfung gibt es keine Freistellung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jonny030 Geschrieben 30. Mai 2007 Teilen Geschrieben 30. Mai 2007 Ist aber sehr traurig... Dann kan ich ja vom Glück reden, dass ich für alle meine Aufgaben rund um die Prüfung ausreichend Zeit im Praktikumsbetrieb bekomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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