pguhlke Geschrieben 5. Januar 2006 Teilen Geschrieben 5. Januar 2006 Guten Tag Ich habe folgende Frage. Und zwar habe ich vor kurzem eine GbR gegründet mit der ich mit einem Freund Webemittel gestalte. Des weiteren mach ich eine Ausbildung zum Industriekaufmann in der ich im Jahr 5400€ Brutto verdiene. Und ich gehe nebenbei Zeitung austragen. Hier verdiene ich ca. 1920€ im Jahr = 160€ Brutto/Monat (130€ Netto da Lohnsteuerkalsse 6) Wie viel darf ich als Gesellschafter einer GbR jetzt Max. noch verdienen damit ich noch Anspruch auf das Kindergeld habe? Vielen Dank! für Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 6. Januar 2006 Teilen Geschrieben 6. Januar 2006 a) 1. Ausbildung? sonst gibts pauschal garnix. wie alt? über 27? dann gibts auch nix Hat Kindergeld überhaupt was mit dem Gehalt zu tun? Bin mir da nicht sicher, aber denke nicht... Ich wäre froh, wenn meine GbR soviel einbringen würde, dass ich NICHT auf das geld vom staat angewiesen wäre (!). Also würde ich so nicht rechnen... der Staat ist hochverschuldet und du willst lieber weniger verdienen - hauptsache kohle vom staat? finde ich nich so toll - aber ansichtssache! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 6. Januar 2006 Teilen Geschrieben 6. Januar 2006 Es wurde letztes Jahr entschieden, dass der Nettolohn als Grundlage genommen wird, da man das ja nur wirklich zur Verfügung hat. Die Grenze liegt irgendwo bei 7.xxx €. Sollte sich im Internet schnell finden lassen. Glaube, dass du gute Chancen hast (bzws. deine Eltern) Kindergeld zu bekommen, wenn die anderen schon genannten Kriterien auch stimmen. Ich wäre froh, wenn meine GbR soviel einbringen würde, dass ich NICHT auf das geld vom staat angewiesen wäre (!). Also würde ich so nicht rechnen... der Staat ist hochverschuldet und du willst lieber weniger verdienen - hauptsache kohle vom staat? finde ich nich so toll - aber ansichtssache! Du bist Deutschland, oder was:rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webbi1305 Geschrieben 6. Januar 2006 Teilen Geschrieben 6. Januar 2006 ah ok, danke wußte ich noch nit Ne bin nich Deutschland - aber schmarotzer bin ich auch nicht... wenn jeder so denken würde, würd es uns uach besser gehen. so genug off topic mir fällt aber grad auf, du hast dich genau 1 monat nach mir registriert funny... jetzt aber genug off topic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 6. Januar 2006 Teilen Geschrieben 6. Januar 2006 damit ich noch Anspruch auf das Kindergeld habe? es wurde ja schon angedeutet. Nicht du hast den Anspruch, sondern deine Eltern. Das Kindergeld wird ja nicht gezahlt um das Kind zu unterstützen, sondern um die Eltern zu unterstützen. Das ist jetzt nicht auf dich bezogen, aber sicherlich 80% haben vom Kindergeld eine falsche Vorstellung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weito Geschrieben 9. Januar 2006 Teilen Geschrieben 9. Januar 2006 Also das Kindergeld ist eigentich für die Eltern gedacht, dass sie damit das Kind versorgen. Da gibt es wieder schwierige gesetzliche Verklausulierungen. Jedenfalls ist es u. U. möglich, seine Eltern auf Auszahlung des Kindergeldes zu Verklagen, wenn man z.B ne eigene Wohnung hat und von den Eltern nichts bekommt. Die Bemessungsgrenze für das Nettogehalt liegt bei 7680 €. Und das Einkommen der Eltern sowie die Anzahl der (noch empfangsberechtigten) Kinder spielt auch eine Rolle soweit ich weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reinemachfrau Geschrieben 10. Januar 2006 Teilen Geschrieben 10. Januar 2006 Guten Tag Ich habe folgende Frage. Und zwar habe ich vor kurzem eine GbR gegründet mit der ich mit einem Freund Webemittel gestalte. Des weiteren mach ich eine Ausbildung zum Industriekaufmann in der ich im Jahr 5400€ Brutto verdiene. Und ich gehe nebenbei Zeitung austragen. Hier verdiene ich ca. 1920€ im Jahr = 160€ Brutto/Monat (130€ Netto da Lohnsteuerkalsse 6) Wie viel darf ich als Gesellschafter einer GbR jetzt Max. noch verdienen damit ich noch Anspruch auf das Kindergeld habe? Vielen Dank! für Antworten! dein einkommen darf nicht über netto ~7500 € hinaus gehen! also sozialabgagen zählen nicht und dann kannste noch die 920 € werbungspauschale abziehen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlati Geschrieben 10. Januar 2006 Teilen Geschrieben 10. Januar 2006 Also, wenn der generelle Anspruch auf Kindergeld erfüllt ist (Kind über 18 Jahre und unter 27 Jahren und in erster Ausbildung) erhalten deine Eltern Kindergeld, wenn deine Einkünfte (netto!) den Betrag von z.Z. 7680€ + Werbungskosten (entweder pauschal 920€ oder nach eigenen Angaben (z.B. Fahrtkosten+Bücher+Arbeitskleidung etc, also alles, was abzusetzen ist) nicht übersteigen. Übrigens, ab 2007 wird der Anspruch auf Kindergeld für Kinder über 25 (!) (bisher 27) gestrichen. (für Leute, die Zivildienst geleistet oder stumpf rumgeballert haben , verlängert sich die Anspruchszeit um 1 Jahr) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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