tobias-digital Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 Hallo! Wie ist das eigentlich? Ich bin jetzt in der höchsten Steuerklasse (I). Meine Verlobte auch. Wir sind beide berufstätig und haben keine Kinder. Seit fünf Jahren leben wir in einer eheähnlich Gemeinschaft. Wenn wir jetzt heiraten, was passiert dann? Und warum? Prinzipiell ändert sich ja nichts, und bis Kinder kommen (wo sich die finanziellen Umstände ja definitiv ändern) kann ja noch dauern. Grüße, Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 Ihr könnt entweder die Steuerklasse 4 und 4 nehmen, oder euch für "einer 3, einer 5" entscheiden. Hier noch ein paar Infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 Ihr landet in Steuerklasse IV. Dann könnt ihr auf dem FA beantragen, die Steuerklassen zu III und V zu ändert. Bei uns gab es viele Änderungen nur in Bezug auf das Kind (auch negative). Ansonsten: Du hast dann eine Frau, darfst nicht mehr fremd flirten, mustt um 18.00 Uhr zu Hause sein, musst dein Bier selber holen, darfst abends nicht mehr weggehen - es ändert sich praktisch nix. EDIT: Mal wieder zu langsam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 Bei uns gab es viele Änderungen nur in Bezug auf das Kind (auch negative).Da möcht ich mich mal einklinken: Wie schaut das bei Unverheirateten aus? Vorteile für den vorerst-Alleinverdiener, Nachteile? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 beide in etwa den gleichen verdienst ... beide Klasse IV wenn jemand wesentlich mehr als der andere verdient den mehrverdiender in klasse 3 den anderen in 5 Im grunde ist es aber egal, weil entweder zahlt Ihr pro Monat weniger Steuern oder Ihr bekommt am Ende des Jahres über die einkommensteuererklärung mehr wieder raus das liegt also an euch, ob Ihr pro monat etwas mehr geld haben wollt ( dann 3 / 5) oder am Jahres ende noch nen kleinen Batzen auf einmal (dann 4/4) wieder bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 12. Januar 2006 Teilen Geschrieben 12. Januar 2006 Da möcht ich mich mal einklinken: Wie schaut das bei Unverheirateten aus? Vorteile für den vorerst-Alleinverdiener, Nachteile? Ist es nciht so, dass ein alleinverdienender UNVERHEIRATETER Vater KEINE Kinder mehr auf der Steuerkarte haben darf??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widharcal Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Ist es nciht so, dass ein alleinverdienender UNVERHEIRATETER Vater KEINE Kinder mehr auf der Steuerkarte haben darf??? Hm... wenn ich mich recht entsinne, ist man wenn man Unverheiratet ist und Kind hat Steuerklasse II. So hatt ich es zumindest mal noch gelernt auf der HH, ob das immer noch so ist, dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Hm... wenn ich mich recht entsinne, ist man wenn man Unverheiratet ist und Kind hat Steuerklasse II. So hatt ich es zumindest mal noch gelernt auf der HH, ob das immer noch so ist, dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Steuerklasse 2 ist man als Alleinerziehende/r. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widharcal Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Steuerklasse 2 ist man als Alleinerziehende/r. Dann stimmt das doch von mir, oder wie? Weil wenn man Unverheiratet ist dann ist man für den Staat doch automatisch Alleinerziehend oder irre ich mich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Ne. passt schon. Alle unverheirateten eltern sind steuerklasse 2. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Ne. passt schon. Alle unverheirateten eltern sind steuerklasse 2. das stimmt seit einigen Jahren nicht mehr ZITAT: Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch das andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein. ZITAT Ende also nur ALLEINSTEHENDE Eltern werden Klasse 2; unverheiratete zusammenlebene sind bei Klasse 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 aso. na gut. ich lass mich gerne korrigieren. ich hatte es vor etwas längerer zeit in wirtschaft (das dürfte so vor 2 jahren gewesen sein.). kann sich durchaus geändert haben. sry, wollt keine fehlinformationen verbreiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tobias-digital Geschrieben 13. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Hallo! Vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten. Ok, also ich gehe z.B. in Steuerklasse 4 und meine künftige Frau auch. Das bringt ja wahrscheinlich Steuervorteile mit sich. Wie war das noch gleich? Die Sozialabgaben, resp. -versicherungen bleiben gleich, nur der Lohnsteuerprozentsatz wird geringer, oder? Grüße, Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Hallo! Die Sozialabgaben, resp. -versicherungen bleiben gleich, nur der Lohnsteuerprozentsatz wird geringer, oder? Grüße, Tobias Ja ... da sich die Sozialabgaben ja vom zu versteuernden Brutto berechnen ... und das ändert sich ja nicht nochmal wegen der Lohnsteuerklassen ... ich würde mir mal Eure zuständigen Lohnsteuertabellen angucken und einfach mal vergleichen wer was bei welchem Gehalt zahlen muss und dann einfach bisschen kopfrechnen was sich am meisten lohnt dann vielleicht auch mal nen theoretischen Einkommensteuerjahrsausgleich machen und gucken was Ihr wiederbekommen würdet, bei eurem Gehalt* das geht natürlcih nur ca. da sich ja im laufe des jahres noch was ändern kann und dann seht ihr ja ... z.B. habt irh jeden Monat 50 euro mehr netto, dafür bekommt ihr am jahresend 600 euro weniger rückerstattung ... oder habt ihr 20 euro pro monat weniger und bekommt aber am jahresende 400 euro mehr raus das klingt aufwendig, aber das kann sich schon lohnen sowas mal in ruhe durchzurechnen *vielleicht auch mal nen steuerberater aufsuchen* zum Glück ist das deutsche Steuerrecht ja so einfach und so leicht zu verfolgen, dass das jeder von zu Hause aus machen kann *grins* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tobias-digital Geschrieben 13. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Wow! Ich habe mir eben mal die aktuelle Lohnsteuertabelle angeschaut und festgestellt, dass ich (und meine Verlobte) dann jeweils nur noch ein Drittel an Lohnsteuer zahlen. Das bedeutet ja für uns hunderte Euros mehr im Monat! Kann das denn sein? Und wieso? Dann würde doch jeder gewinnorientiert denkende Mensch sofort heiraten? Was hat denn der Staat von verheirateten? Kann ich jetzt die Lohnsteuer der vergangenen Jahre zurückfordern? Weil an sich ändert an meinen Lebensumständen ja nichts und wird sich in nächster Zeit auch nichts ändern. Gruß, Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Ich weiss ja nicht wo du nachgesehen hast aber normalerweise ist die LSt in den Klassen I und IV gleich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tobias-digital Geschrieben 13. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 Stimmt, vertan :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 13. Januar 2006 Teilen Geschrieben 13. Januar 2006 du darfst dabei eins nicht vergessen den Lohnsteuerjahresausgleich Beispiel: Du Monatlich 2500 brutto Steuer 20% ...30000 Euro Brutto im Jahr ... Einkommensteuer 20 % .... deine Freundin monatlich 2500 Brutto Steuer 20% .....30000 Euro Brutto jahr ... Einkommensteuer 20% Heirat: Du ...2500 monat 15% Steuer ... frau 2500 Monat 15% Steuer Ihr beide werdet am Jahresende GEMEINSAM veranlagt macht 60000 Euro steuer NICHT 20% ...nicht 30% ...sondern 35% ... Ich sage nur Progressive Steuern ...das gleicht sich eben alles irgendwie am jahresende aus *Anmerkung : die Steuersätze stimmen so natürlcih nicht, habe ich nur als Anschaung genommen * Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 14. Januar 2006 Teilen Geschrieben 14. Januar 2006 Ihr legt bei euren Betrachtungen aber schon die Splitting-Tabelle zugrunde? Heiraten lohnt sich nur dann nicht, wenn beide Partner in etwa gleich verdienen. Verdient einer mehr und der andere weniger kommt es zum Teil zu erheblichen Steuerspareffekten, weil nicht nur das Einkommen gemeinsam veranlagt wird, sondern auch durch 2 geteilt wird. Dadurch sinkt aufgrund der Progression der Steuersatz. Letztlich fördert der Staat damit nicht die Ehe, sondern den Zustand, dass beide Partner möglichst unterschiedlich verdienen. Ich nenne es immer in Anlehnung an alte Rollenklischees das "Dienstmädchenprivileg". Gruß Menzemer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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