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kündigung während der probezeit.


king_kaos

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hallo foren-user,

ich habe eine für mich wichtige frage. ich brauche unbedingt bis montag eine antwort, auf die ich mich verlassen kann.

erstmal die grundlegenden infos:

ich habe dieses jahr meine ausbildung abgeschlossen, und bin direkt übernommen worden. da zum zeitpunkt, an dem ich meinen zukünftigen arbeitsvertrag unterschrieben habe noch nicht klar war, wann meine ausbildung beendet sein würde (prüfungstermin stand noch nicht fest), hat mein personalchef den 01.08.2005 als vertragsbeginn festgelegt.

tatsächlich habe ich aber schon knapp 1 monat vorher, am 04.07.2005 als fest angestellter begonnen, und auch von diesem zeitpunkt an den "richtigen" lohn bezogen. im vertrag steht aber wie gesagt 01.08.2005.

die probezeit wurde vertraglich auf 6 monate festgelegt.

so weit so gut...

ich habe heute meinem arbeitgeber per mail geschrieben, dass ich noch innerhalb dieses monats kündigen werde, also innerhalb meiner probezeit (wenn der 01.08. der beginn meines vertrags ist).

jetzt behaupten die im personalbüro aber, dass meine probezeit schon vorbei ist, und ich jetzt 6 wochen kündigungsfrist hätte.

aber wir leben doch in deutschland, wo nur das zählt, was auf dem papier steht!

also meine frage, bin ich rechtlich noch in der probezeit, oder nicht ?!?

1000 dank für eure antworten,

peace,

king_kaos.

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jetzt behaupten die im personalbüro aber, dass meine probezeit schon vorbei ist, und ich jetzt 6 wochen kündigungsfrist hätte.
IMHO zurecht. Der Arbeitsvertrag ist durch gegenseitiges konkludentes Handeln (Du bist zur Arbeit gekommen, dein AG hat dich dafür entsprechend entlohnt) zustande gekommen.

aber wir leben doch in deutschland, wo nur das zählt, was auf dem papier steht!
Wir sind zwar in Deutschland, aber es gibt auch die Möglichkeit, Verträge anders abzuschliessen als per Unterschrift auf einem Blatt Papier. Wird das nicht in WiSo in der Berufsschule durchgenommen?

also meine frage, bin ich rechtlich noch in der probezeit, oder nicht ?!?
Ist das eine Frage oder ein Ausruf? Wenn ich jetzt die Satzzeichen statistisch auswerte, bewerte ich das mal als Frage.

Die Antwort: meiner Meinung nach (ich bin kein Jurist, deshalb ist im Zweifelsfall eine Beratung durch Anwalt oder Gewerkschaft sicher angebracht) bist du ausserhalb der Probezeit.

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aber wir leben doch in deutschland, wo nur das zählt, was auf dem papier steht!

Dein Arbeitgeber hat sicher eine Menge Papiere, aus denen ersichtlich ist, wann du deine Stelle angetreten hast, z.B. deine Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, Meldungen an Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaft, dass du als vollwertiger Angestellter arbeitest, ...

Interessant könnte aber nach meiner (sehr laienhaften) Einschätzung die Frage sein, ob die Arbeit im Monat Juli auf einem eigenständigen (mündlichen) Arbeitsvertrag beruht, der dann durch den "neuen" Vertrag ab 1.8. abgelöst wurde, oder aber ob ihr den schriftlichen Arbeitsvertrag durch mündliche Vereinbarung an die neue Situation angepasst habt.

Taucht irgendwo im Vertrag eine Klausel auf, dass Änderungen nur schriftlich erfolgen dürfen?

Lass dich am besten von einen Fachmann für Arbeitsrecht beraten.

@baba007: für den Rentenanspruch zählt AFAIK die Meldung (und damit verbunden die Zahlung eines Beitrags) an die Sozialversicherung. Wie der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, bzw. welches Anfangsdatum da drinsteht, ist dafür egal.

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