Dalila Geschrieben 15. Januar 2006 Teilen Geschrieben 15. Januar 2006 Hallo, da ich in meiner Umschulung für längere Zeit außer gefecht gesetzt war (Sprungelenk gebrochen) konnte ich mich nur ungenügend auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Jetzt habe ich ein ganz schlechtes Gefühl und befürchte das ich die letztens geschriebenen Abschlussprüfungen durchgefallen bin. Meine Frage ist nun ob das Arbeitsamt mir in diesem Falle weiter Unterhaltsgeld bis zur nächsten Prüfung zahlen muss. Das Arbeitsamt selbst weicht der Frage aus, haben wohl Angst das die Leute absichtlich durchfallen. Danke im vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. Januar 2006 Teilen Geschrieben 15. Januar 2006 Meine Frage ist nun ob das Arbeitsamt mir in diesem Falle weiter Unterhaltsgeld bis zur nächsten Prüfung zahlen muss. Nein, muss es nicht. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Deletemaster Geschrieben 15. Januar 2006 Teilen Geschrieben 15. Januar 2006 Also das AA hat fördert die Maßnahme für den vorgegebenen Zeitraum. Danach muss ein neuer Antrag auf eine weitere Maßnahme gestellt werden (der in seltenen Fällen genehmigt wird) zum Beispiel Trainingsmaßnahme, Praktikum oder Prüfungsvorbereitung die aber KEIN HALBES JAHR dauern! Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung (je nach Bereich: nur mdl. / nur schrftl. = 50 % kann vom AA gezahlt werden. (ich muss meine Projektpräsentation u. Fachgespräch wiederholen, da ich keine Leistung mehr vom AA beziehe (habe mich selbstständig gemacht) musste ich die Gebühr selber tragen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Deletemaster Geschrieben 15. Januar 2006 Teilen Geschrieben 15. Januar 2006 Also das AA hat fördert die Maßnahme für den vorgegebenen Zeitraum. Danach muss ein neuer Antrag auf eine weitere Maßnahme gestellt werden (der in seltenen Fällen genehmigt wird) zum Beispiel Trainingsmaßnahme, Praktikum oder Prüfungsvorbereitung die aber KEIN HALBES JAHR dauern! Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung (je nach Bereich: nur mdl. / nur schrftl. = 50 % kann vom AA gezahlt werden. (ich muss meine Projektpräsentation u. Fachgespräch wiederholen, da ich keine Leistung mehr vom AA beziehe (habe mich selbstständig gemacht) musste ich die Gebühr selber tragen). Übrigens: das "komische Gefühl" kenne ich aus diesem Grund bin ich zur mdl. mit der Einstellung gegangen: sowieso durchgefallen... Fazit: nach der NICHT bestandenen mdl. Prüfung (Punktzahl für die Doku) habe ich die Mitteilung bekommen: SCHRIFTLICH BESTANDEN Denk mal drüber nach... Aber auch bei einer "fast" bestandenen Prüfung wiederholst du nur den Nicht-Bestandenen Teil (GAI oder GAII oder WiSo)! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dalila Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Hallo zusammen, ich bedanke mich für Ihre Antworten. Aber warum soll mir AA nicht weiter unterstützen,wenn er schon weiss, dass ich Krank (Sprunggelenk gebrochen) war und damit nicht verschuldet bin wenn ich die Prüfung nicht bestehe Gruß Dalila Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Aber warum soll mir AA nicht weiter unterstützen,wenn er schon weiss, dass ich Krank (Sprunggelenk gebrochen) war und damit nicht verschuldet bin wenn ich die Prüfung nicht bestehe Wobei Du Dich vielleicht sicherheitshalber schon mal argumentativ auf eine Diskussion vorbereiten solltest, wieso Dich ein gebrochenes Bein vom Lernen abgehalten hat. Nicht jeder Sachbearbeiter beim AA wird dieses Junctim so einfach unwidersprochen akzeptieren. Ich denke da an solche Schlagworte wie: Konzentrations-Störungen wg. Schmerzen; vom Informationsfluss der BS abgeschnitten; keine Ausbildung durch den betrieblichen Ausbilder während der Rekonvaleszenz; kein Vertiefen des Lernstoffs durch Gespräche mit Mitschülern ... gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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