volker81 Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Werde im Sommer mit meiner Ausbildung als ITSE fertig. Wann meint ihr denn wäre ein sinnvoller Zeitpunkt um mit den zuständigen in der Firma ein Gespräch über die weitere Zukunft meiner Person im Betrieb zu führen? Gibts da ne Faustregel? Was habe ich von so einem Gespräch zu erwarten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerThommi Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Moin Moin, also spätestens 3 Monate vor Ende müssen sie dir eigentlich bescheid geben, weil dich 3 Monate vor Ende deiner Ausbildung spätestens beim Arbeitsamt melden müsstest, wenn du nicht übernommen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Ich würd das schon viel früher tun, 1) wegen evtl Arbeitslosigkeit (siehe oben) 2) das du noch zeit hast dich umzusehen (beruflich) 3) das du noch zeit hast dich umzusehen (schulisch) wenn du zu lang wartest bleibt dir vllt. nicht mehr genug zeit um reagieren... was du von dem gespräch zu erwarten hast? antwort 1) ja wir nehmen sie ganz sicher, sie sind eine gute arbeitskraft... antwort 2) nö geh bloß weg.. antwort 3) evlt.. wenn den der fall eintreten sollte ... du erhälst halt eine kurze oder lange antwort auf deine frage... vllt. klärt ihr ja gleich mehr.. dann bekommst du natürlich mehr antworten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 also spätestens 3 Monate vor Ende müssen sie dir eigentlich bescheid geben, weil dich 3 Monate vor Ende deiner Ausbildung spätestens beim Arbeitsamt melden müsstest, wenn du nicht übernommen wirst. Die Meldepflicht drei Monate vor Ende gilt nicht für Azubis: Bitte beachten Sie auch Folgendes: Seit dem 01.07.2003[...] Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich unmittelbar nach Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses (z. B. bei Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) persönlich bei einer Agentur für Arbeit ihrer Wahl zu melden. Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. Die Regelung gilt nicht für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. QuelleAllerdings liegt es im eigenen Interesse, sich dennoch entsprechend frühzeitig dort zu melden. Wenn die Übernahme (noch) nicht verbindlich zugesagt ist, auch "vorbeugend". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Ich stelle mir das so nach dem Motto vor "hier chef --- wie siehts eigentlich aus im sommer?" bin mir bei dem thema halt ziemlich unsicher. einerseits kommt es vllt gut wenn man interesse am betrieb zeigt, andererseits kann es vllt falsch verstanden werden. oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Genesis-a Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 Hallo, ich würde auf jeden Fall demnächst mal nachfragen. Gut kommt auch immer auf deinen Betrieb drauf an (kleiner Betrieb, dann mal den "Chef" zur "seite nehmen", bei großen Betrieben ist u.u. mehr "Aufwand" notwendig, Anforderung für Stelle usw.). Aber generell würd ich schon rechtzeitig anfangen. Ich würde es auch ganz ehrlich halten, z.B. dir gefällts gut in der Firma, du wirst bald fertig und du würdest gene noch weiter beschäftigt werden (so in der Art). Wenn du dir ned sicher bist, dann beschreib mal bisserl wie das bei dir so im Betrieb abläuft. Grüße (und nur Mut, wird schon ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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