lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Hi, ich weiss es gibt bereits einige threads drüber aber konnte keine passende antwort finden.. also mein problem: würde gerne nen nebenjob machen (z.b. zeitung austragen, videothek, supermarkt, putzen, tankstelle etc.) alles aber unter 401 euro, denn bis dahin is es nicht steuerpflichtig und somit brauch ich die ganze Lohnsteuergeschichte doch auch nicht oder ? MUSS denn der AG bescheid wissen wenn ich sowas mach... ? wie gesagt, es is ja nichtmal steuerpflichtig...mein prob. is, wenn ich meinen AG frage, weiss ich die antwort schon ohne das ich erst meinen mund aufmach antwort: NEIN... :eek will aber trotzdem was nebenbei machen... was mich so stört is, dass es ja nichtmal im Ausbildungsvertrag explizit drin steht das es erlaubt/verboten ist.... also kann mir doch der AG nichts, wenn es mal rauskommen könnte... please help mfg Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zipfenklatscher Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Du musst deinen AG vorher fragen. Du brauchst dann ja auch ein paar Unterlagen vom AG, die er i.d.R. aufbewahrt für deinen Nebenjob-AG, wie Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Auf deine Frage gibt es eigentlich nur eine Antwort: Schwarzarbeit Ich will hier niemandne dazu anstiften, und distanziere mich auch ganz klar davon! Aber du scheinst ja schon bereits Geld zu verdienen, ich würde das eher so sehen, dass dein zusätzlich verdientes Geld auf deine aktuelle Vergütung/Gehalt hinzugerechnet werden würde und dann natürlich der ganze krams wieder abgrechnet vom "neuen" betrag (Vermutung). Aber son kleiner Tip am Rande: man kann bei bekannten PCs reparieren und gerne mal "Kaffee und Kuchen" absahnen Beliebt ist auch in der Disco als Bar"mädchen" zu arbeiten. Wie gesagt... die verlangen keine Unterlagen... meistens. Dass dein Arbeitgeber nicht will, dass du noch nebensächlich arbeitest, das ist verständlich!! (hier kann sich jeder was hereininterpretieren, ich mach son krams nicht ^^) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 @Casualtie: leider kann ich mit kaffee und kuchen und ein paar gutgemeinte euros meine hobbys nicht finanzieren... @Zipfenklatscher: wo steht das ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 ich finde eine stundenlohn von teils über 20€ nicht als "ein paar gutgemeinte" euros. Rechne dir einfach bei guter Kundschaft 50€ fürs Wochenende und vielleicht 3-4 Stunden Arbeit. Erzähl mir bitte wo du mit noch weniger Aufwand mehr verdienst? Zudem kannst du dann noch Zeitung austragen, Barmädchen spielen usw. Schon bist du leicht und locker bei deinen 400 gut gemeinten Euros. Das ist allerdings die schwarze Lösung und ich rate dir nicht dazu... ich rate dir davon ab! Zudem ist es nur die Theorie. Naja, lass dich nicht erwischen. ps.: ich mach son krams immer noch nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 naja, wenn ich meinen bekannten helfe, dann verlang ich eigentlich nix für die arbeit...wenn du das machts, bitte ! mir gehts darum, das ich es doch nicht dem haupt-AG sagen muss (dieses muss nervt mich, WO steht das denn) dass ich nen nebenjob mache der auf 400 basis läuft... sprich nicht steuerpflichtig is und ich somit auch keine lohnsteuerkarte bräuchte ....und wenn ich mehr als 400 im nebenjob verdienen würde, dann beantrage ich eben bei der gemeinde ne neue lohnsteuerkaurte (läuft dann auf kl. 6) und mein hauot-AG kriegt doch davon nichts mit oder?.... es sei denn die chefin kommt persönl. durch zufall bei mir mal vorbei (also bei nebenjob-AG) was ich allerdings für seeehr unwahrscheinlich halte... is das so richtig vom inhalt her ? mfg alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zipfenklatscher Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Dein AG kann dir den Nebenjob nicht verweigern, wenn du ihm keine Konkurrenz machst oder deinen "Hauptjob" nicht schleifen lässt. Aber er muss informiert werden. Falls du, wie oben von mir schon erwähnt z.B. auch deinen Sozialversicherungsausweis bei ihm hast, wirst du, wenn du legal arbeiten willst, gar nicht drumherum kommen ihn einzuweihen. Dir ist aber bewusst, dass die 400€/Monat vom Nebenjob zu deiner Ausbildungsvergütung hinzugerechnet werden, so dass du am Ende wahrscheinlich über den steuerfreien Jahresbruttobetrag kommst?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Das ist allerdings die schwarze Lösung und ich rate dir nicht dazu... Dann schreibe es hier auch nicht wiederholt, propagieren und abraten klingt recht unglaubwürdig. Und auch im Bereich "Job" sehen wir auf dem Forum ungern Ratschläge, die einen illegalen Aspekt haben. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Auf deine Frage gibt es eigentlich nur eine Antwort: Schwarzarbeit Ich will hier niemandne dazu anstiften, und distanziere mich auch ganz klar davon! Aber du scheinst ja schon bereits Geld zu verdienen, Ich frage mich nur, wie man auf solche Schlussfolgerungen kommt. Es gibt auch legale Nebentätigkeiten, die sehr wohl (und gerade in der Ausbilung) dem Arbeitgeber zu melden sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 So, einfach copy & paste aus nem alten Text von mir: Aber eine Nebentätigkeit muss in der Regel dem AG gemeldet werden. Dieser muss formell auch seine Zustimmung geben. Verweigern kann er das nur wenn man z.B. in der selben Branche tätig wäre (was durch den Arbeitsvertrag aber dann meist schon ausgeschlossen ist) oder wenn der AG fürchten muss, nicht mehr zu 100% die Arbeitskraft des AN zur Verfügung zu haben (Nachtdienst oder sowas). In der Ausbildung wird der AG aber mit einer Weigerung sicherlich durchkommen, da man ja eigentlich mehr lernen sollte (auch für die Schule) als der "normale" AN. Wenn eine Nebentätigkeitsmeldung im Arbeitsvertrag steht, kann es wirklich sehr unangenehme Konsequenzen haben (Abmahnung etc.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Aber eine Nebentätigkeit muss in der Regel dem AG gemeldet werden. Dieser muss formell auch seine Zustimmung geben. wo steht das... jedenfalls nicht in meinem ausbildungsvertrag.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Fragen und Antworten zum Thema Arbeit Nebentätigkeit Muß der Arbeitnehmer die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzeigen? Ja, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind. In diesem Fall besteht die Anzeigepflicht auch ohne vertragliche Vereinbarung. Quelle: Bundesarbeitsgericht 18.1.1996 AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 Bundesarbeitsgericht 18.1.1988 AP BGB § 611 Doppelarbeitsverhältnis Nr. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Dann schreibe es hier auch nicht wiederholt, propagieren und abraten klingt recht unglaubwürdig. Und auch im Bereich "Job" sehen wir auf dem Forum ungern Ratschläge, die einen illegalen Aspekt haben. bimei ich propagiere hier mit sicherheit nicht. es ist halt die einzige Lösung zu seinem Problem Steuerfrei zu Geld zu kommen, und das will er doch schließlich, oder lese ich falsch? Und deswegen noch einmal: es ist illegal und ich rate davon ab! so, nun bitte sag mir wo die Propaganda steht und wem ich rate etwas illegales zu machen?! Wenn ein Drogensüchtiger von den berauschenden Einflüssen von Drogen, und auch dem damitverbunden Spaß berichtet, aber gleichzeitig, davon abrät, weil es kaputt macht, propagiert er dann? (und damit bekenne ich mich bestimmt nicht als schwarzarbeiter, war nur ein Vergleich) back2topic: sprich doch einmal mit der Vertrauensperson in eurem Betrieb. Falls dieser nicht vorhanden hat, einfach mit Jugendvertreter (solang du das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten hast, ist dieser für dich Zuständig. Der weiss mit Sicherheit mit wem er am besten drüber reden kann). Falls das alles nicht vorhanden ist, dann würde ich halt einfach doch deinen Ausbilder fragen. Er ist auch nur ein Mensch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 @Casualtie: vertrauens..was... lol..so was gibts bei uns nicht...jeder weiss das die chefin nein sagen wird... und dann hab ichs mir eh verscherzt...dann brauch ich wirklich keinen nebenjob machen... "Und deswegen noch einmal: es ist illegal und ich rate davon ab!" wieso is doch ned illegal wenn es auf lohnsteuerkarte läuft (bei mehr als 400euro) bei 400 und weniger muss ich es eh nichtmal über die lohnsteuerkarte machen...was is da illegal?... das einzige was ich laut AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 machen MUSS (was mir endlich hier jem. belegt hat) is, dass ich dem AG leider doch bescheid sagen muss.... so ein sch****... man will arbeiten und darf nicht....ich hasse es... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Deutschland hmm, was steht da denn GENAU drin, wann und wie du deinem AG bescheid sagen musst? (haha, und was sag ich? gibt halt nur die eine mögl. ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 16. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 tatsächlich, es gibt nur eine möglichkeit... working black...:cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 Oder du bekommst halt deine Chefin weichgeklopt schon mal mit Rosen ausprobiert? Pralinen sollen auch gut wirken. Wenn nix mehr hilft, dann hilft Chanel No5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Estrados Geschrieben 16. Januar 2006 Teilen Geschrieben 16. Januar 2006 @Casualtie: ... bei 400 und weniger muss ich es eh nichtmal über die lohnsteuerkarte machen...was is da illegal?... Ich weiss ja nun nicht wo die Info herkommt, aber meines Wissens nach ( und nach meinen Erfahrungen mit 400€ jobs) stimmt das so nicht. Zumindest musste ich bis jetzt bei jedem 400€/600 DM job eine Lohnsteuerkarte einreichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 Ich weiss ja nun nicht wo die Info herkommt, aber meines Wissens nach ( und nach meinen Erfahrungen mit 400€ jobs) stimmt das so nicht. Zumindest musste ich bis jetzt bei jedem 400€/600 DM job eine Lohnsteuerkarte einreichen. Steuerfrei bedeutet nicht dass man keine Lohnsteuerkarte einreichen muss, sondern nur dass man keine Steuern zahlen brauch, und bei den 400€ Jobs zahlt man meist auch keine Sozialversicherung - diese wird vom Arbeitgeber pauschal gezahlt. Aber man kann nicht arbeiten gehen und einen 400€ Job machen. Zumindest nicht steuerfrei. Man kann ja auch nicht mehrere 400€ Jobs steuerfrei haben. Wenn Du schon eine Arbeit hast, oder eine Ausbildung machst, dann wird Dir für einen Nebenjob nichts anderes übrig bleiben als auf Steurkarte (zusätzliche Karte mit Steurklasse 6) zu arbeiten. Wenn Du in der Ausbildung bist, wirst Du die gezahlten Steuern dann bei einem Einkommenssteuerjahresausgleich sicher größtenteils zurück bekommen (kommt darauf an was Du alles absetzen kannst und wieviel Du in der Ausbildung verdienst). LG Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 Minijobzentrale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 17. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 @Woodstock: danke für die info... das wusste ich bisher auch nicht... nun gut, lohnsteuerkarte is ja kein problem so lang mein haupt-AG das nicht irgendwie automatisch von irgendeiner behörde mitkriegt bzw. informiert wird das ich ne 2te lohnsteuerkarte beantragt hab für meinen nebenjob... oder muss ich da auch wieder bedenken haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 die einzigen Bedenken, die ich an deiner Stelle hätte, dass ich es der Chefin ned melde. Denn wenn ich an ihrer Stelle wäre und würde es hintenrum rausbekommen, dann würdest auf alle Fälle von mir einen auf den Deckel bekommen. Eine Abmahnung auf alle Fälle. Klingt hart, ist aber so. Ich würde, wenn man mich fragt, generell zusagen und mir das ganze anschauen, wie es in der Firma weiterläuft. Wenn die Leistung sinkt, kann ich ja noch immer was sagen. Aber hintenrum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casualtie Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 Ich denke mal, wenn die Meldepflicht in seinem Ausbildungsvertrag steht, und er tut es nicht, so darf sie ihm kündigen, wenn sie es rausbekommt. Ich denke dir bleibt halt nur über deinen Schatten zu springen, ihr die Sache zu erklären und um ihr Einverständiss bitten und ihr zu versichern, dass deine Arbeit nicht darunter leiden wird, und wenn doch, dass du sofort einen Nebenjob aufgibst. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 Deutschland hmm, was steht da denn GENAU drin, wann und wie du deinem AG bescheid sagen musst? (haha, und was sag ich? gibt halt nur die eine mögl. ) Sorry, aber mehr als generelle Antworten sind nicht drin. Für mein dafürhalten ist es einfach besser, dass zu melden. Wenn Du die genaue Stelle brauchst in den Quellen, welche ich angegeben habe, mußt Du leider selbst suchen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
twanka Geschrieben 17. Januar 2006 Teilen Geschrieben 17. Januar 2006 was die steuerliche und sozialversicherungrechtlich Behandlung von "Minijobs" angeht, google doch mal zu "IHK-Firmeninfo Geringfügige Beschäftigungen", da gibts bei der IHK Stuttgart einen netten Artikel. Was die Genehmigung angeht, so wird der Arbeitgeber auf gesetzliche Regelungen achten müssen, z.B. Ruhezeiten und Arbeitszeiten (siehe Arbeitszeitgesetz z.B. unter "Downloads"), so einfach ist das alles nicht. Allgemeine Regelungen dieser Art findet man meistens im Tarifvertrag, und darüber sollte die zuständige Gewerkschaft Bescheid wissen. Vielleicht gibt es ja auch einen Betriebsrat, den man fragen könnte? Eine andere vernünftige Quelle für Auskünfte zum Arbeitsrecht ist auch immer die örtliche IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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