Falconer Geschrieben 17. Januar 2006 Geschrieben 17. Januar 2006 Hi, habe Ende Janaur 06 meine mündliche Abschlussprüfung zum FISI und Übernehme sieht momentan eher schlecht aus. Hab mal bei der Argentur für Arbeit angerufen, die meinten ich solle vorbei kommen und meinen Perso und nen Lebenslauf mitbringen. Gibts irgendetwas worauf ich achten sollte, hab schon des öfteren gehört, dass es viele Fettnäpfchen gibt in die man da treten kann, bzw. Möglichkeiten die ganzen Vorgänge zu beschleunigen? Ich hab ne eigene Bude, bin allerdings noch bei meinen Eltern gemeldet, kann das Probleme geben? Sorry, kenne mich mit dem ganzen Behördenkram nicht so gut aus, und vielleicht können hier ein paar andere Arbeitssuchende ein paar Tips geben. Danke. Zitieren
dontspeak Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Hi, der threat bzgl. der Arbeitslosenmeldung ist gone. Da dies bei mir wahrscheinlich genauso sein wird in den nächsten 3-4 Monaten. Abschluss Sommer 06! Vielleicht kannst du die entsprechenden Infos ja nochmal über die Tastatur einfliegen lassen oder deinen intelligenten Kopf an unseren Bescheidenen Geister weitergeben?! Mfg Zitieren
Falconer Geschrieben 25. Januar 2006 Autor Geschrieben 25. Januar 2006 Also ich hab mich jetzt umgemeldet und war heute beim Arbeitsamt. War positiv überrascht, keine Wartezeit, hab erst mal ein Formular bekommen, das ich ausfüllen soll, hlat Angaben zu meiner person, was ich wann gemacht hab, etc. Morgen ruft mich dann ein Mitarbeiter, um mit mir alles durchzugehen und einen Termin für ein beratungsgespräch zu machen. Da krieg ich dann auch ein Schreiben, wo mein ehemaliger AG angeben muss, was ich verdient hab. Sobald ich mehr weiss, werd ich mal berichten. Zitieren
DFBL-Benjamin Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 ich war bei diesem Gespräch schon. aber erwarte bitte nicht soviel! Ich habe seit ich beim Arbeitsamt Ende Oktober war, gerade 1 mickriges Stellen-Angebot erhalten. Es geht dabei nur um das Arbeitslosengeld, dass man das bekommt, aber beraten wird man da auch nciht darüber. Das Gespräch ist wirklich für die Katz. Man erfährt nur ,dass es recht schwierig ist, einen Job zu erhalten und dass man in ganz Deutschland bewerben soll und bla bla. Es ist wirklich eigeninitiative gefordert um einen Job zu finden, also alle möglichen Suchmaschinen mit Jobs absuchen, so bin ich dann auf ein paar interessante Stellen gestoßen. Zitieren
Falconer Geschrieben 25. Januar 2006 Autor Geschrieben 25. Januar 2006 Dass bei dem Gespräch nicht viel rumkommen wird und dass ich Eigeninitiative zeigen muss, is mir klar. Bewerbe mich momentan sowieso schon überall. Aber was man hier und da über das AA manchmal hört oder liest, hat sich mir hier nicht dargestellt, da war ich schon ganz froh drüber. Von wegen miese Behandlung u.ä. Zitieren
NetJunckie Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 man muss auf jedenfall ne frist einhalten, 2-3 monate vor beendigung der ausbildung oder ähnliches arbeitssuchend melden!!! falls man dann arbeitslos wird und es nicht gemacht hat, kriegt man soweit ich weiss abzüge!!! korrigiert mich, falls ich müll erzähle achja, perso und sozialvers. nr. (besser ausweis) mitnehmen... werde da die tage auch ma vortsellig werden, obwohl ich mich bei dem gedanken net wohl fühle!!! zu viele vorurteile durch medien usw. Zitieren
DFBL-Benjamin Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 glaub seit 01.01.06 muss man jetzt grundsätzlich egal ob Azubi oder richtigen Beruf min 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit, sich Arbeitssuchend melden. So wurde das in einer Gesetzesänderung eingepflegt! Zitieren
bimei Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 korrigiert mich, falls ... Ok. § 37b SGB III - Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. § 37b eingefügt durch Gesetz vom 2002-12-23 (BGBl. I S. 4607), in Kraft ab 2003-07-01; Satz 1 geändert durch Gesetz vom 2003-12-23 (BGBl. I S. 2848), in Kraft ab 2004-01-01; Satz 1 bis 3 neu gefasst durch Gesetz vom 2005-12-22 (BGBl. I S. 3676), in Kraft ab 2005-12-31 bimei Zitieren
baba007 Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. bimei Welche andere Ausbildungsverhältnisse gibt es noch ? Sagt mir nichts Zitieren
NetJunckie Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 Ok. § 37b SGB III - Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. § 37b eingefügt durch Gesetz vom 2002-12-23 (BGBl. I S. 4607), in Kraft ab 2003-07-01; Satz 1 geändert durch Gesetz vom 2003-12-23 (BGBl. I S. 2848), in Kraft ab 2004-01-01; Satz 1 bis 3 neu gefasst durch Gesetz vom 2005-12-22 (BGBl. I S. 3676), in Kraft ab 2005-12-31 bimei hehe ok, danke für die belehrung!! dann hab ich ja noch zeit!! werde aber trozdem zeitig gehen, kann ja nich schaden Zitieren
bimei Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 hehe ok, danke für die belehrung!! Lass es uns "tiefergehende Info" nennen, Belehrung klingt so von oben herab und das ist nicht meine Absicht. dann hab ich ja noch zeit!! werde aber trozdem zeitig gehen, kann ja nich schaden Richtig, man muss nicht alles ausreizen. Um so eher gibt es auch einen Berechnungsbescheid usw. Damit man schon möglichst viele Unterlagen dabei hat, kann man z. B. den Bald-Ex-Arbeitgeber auch bitten, vorher schon eine Arbeitsbescheinigung auszustellen (Gibt es bei der Agentur als Download, wenn der AG keine haben sollte). bimei Zitieren
LaDragonfly Geschrieben 31. Januar 2006 Geschrieben 31. Januar 2006 Moin, weiß nicht ob das hier so ganz passt,aber wo ich gerade schlechte Behandlung und Arbeitsamt lese fiel mir nur ein wie ich zum Beginn meiner Ausbildung "begrüßt" wurde. Da ich nur einen Hauptschulabschluss habe ging die Dame davon aus ich würde nix bekommen in der IT, und als ich dann mit meinem FISI Ausbildungsplatz kam lachte diese nur und sagte "Das schaffst du doch sowieso nicht,schau dir dochmal die Statistiken an". Da war ich echt begeistert... Das Arbeitsamt ist echt gegessen für mich. Habe bisher noch keinen einzigen fähigen Ansprechpartner vor der Nase gehabt, aber das ist wohl normal bei Behörden... Viele Grüße LaDragonfly Zitieren
bimei Geschrieben 1. Februar 2006 Geschrieben 1. Februar 2006 Moin, weiß nicht ob das hier so ganz passt,... Nein, passt nicht und soll hier auch nicht Thema sein. bimei Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.