Fatality23 Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Hi, also ich bin 22j alt, meine ausbildung endet am 31.8.06 und 23 werde ich am 13.9.06 (also 2 wochen später erst) ich musste bisher jeden dezember in meiner ausbildung eine ausbildungsbestätigung an das zivildienstamt schicken das das ausbildungsverhältnis (bin also wegen ausbildung zurückgestellt) noch besteht und eben am 31.08.06 endet. die frage ist jetzt das ich vielleicht übernommen werde (muss noch geklärt werden, abhängig von ap-ergebnis). ich habe gehört das man ab 23 nicht mehr einberufen werden kann, stimmt das? meine ausbildung endet aber 2 wochen vor meinem 23. geburtstag, bin ich deshalb trotzdem noch gefährdet einberufen zu werden? kennt sich da jemand aus oder weiß an wen man sich wenden kann (ausser das ziviamt) ? ich nehme an wenn ich die darauf ansprechen würde, würden die alles tun damit ich in der 2wochen lücke antreten muss.. 2. wenn ich sicher übernommen werde, das ziviamt mich aber haben will, gibts dann ne möglichkeit dem zividienst zu entkommen oder ersatzmöglichkeiten oder sowas (ich bin dann 23j) ? Zitieren
Honkytonk Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Hi, Das Thema wurde hier schon mehrfach (mehr oder minder seriös) diskutiert. Lies dir einfach mal diese Threads durch (sind zumindest am Anfang seriös...) arbeitslos, weil mich die zivildienstelle einzieht? (2005) Bundeswehr - Brauche Hilfe (2004) Frage zu Wehrpflicht/Übernahme (2004) Oder such einfach mal in nach "Wehrpflicht", "Bundeswehr" oder "Übernahme". Soweit ich mich erinnere gibts auch die Möglichkeit der Ableistung über n-Jahre mittels Wochenenddienst in karitativen Organisationen um dem direkten Wehr- oder Zivildienst zu entkommen. Da können aber z.B. die THW- oder FW-Mitglieder hier mehr zu sagen... Gruß, Honky Zitieren
yahoo Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Hallo, man kann sich auf 5 Jahre beim Katastrophenschutz verpflichten lassen. Das heißt Übungen am Wochenende und ggf. max. 1 Woche Ausbildung. So wurde mir das hier in Bayern erklärt. Verpflichten bei einer Feuerwehr geht auch, nur darf das keine zu kleine Feuerwehr sein. Mir wurde gesagt als Kriterium gilt, das ein FW-Fahrzeug vom Bund gesponsort werden muss, das man sich bei dieser FW verpflichten kann. Vielleicht bringt eine Nachmusterung für dich einen Vorteil, so dass du ausgemusterst wirst... HTH, Yahoo Zitieren
Akira_ Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Der ehrliche Weg: Beim THW anmelden, 1x pro Woche einen Abend verbringen inkl. jeden 3. Samstag im Monat für 5 Jahre. Der unehrliche Weg: Beim THW anmelden, einen Monat hingehen, dann sagen, dass es nichts für dich ist, austreten und hoffen dass der Bund dich nicht mit 23 zieht (was er wohl nicht machen wird). Aber beim THW ist es lustig. Einen Abend aus dem Haus, Bierchen trinken, Knoten knüpfen, Bootsführerschein machen, von der Arbeit freigestellt werden, weil man in Thailand Wasser aufbereiten muss, etc. :-) Akira Zitieren
MaxMx318i Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Hi, bist du schon gemustert worden. Ich würde mir da keine Gedanken machen, wenn du noch nicht gemustert worden bist dann sowieso. 2 Wochen sind schnell rum. Zitieren
Casualtie Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Ich weiss nicht, wie es genau aussieht, aber wenn die dich ab 23 nicht mehr ziehen dürfen.... dann bist du halt 2 Wochen weg. Die Feldjäger (oder wie auch immer sie beim ZiVi heissen) kommen nid so schnell. und wennse klingeln: sorry.. bin 23 du hannis! Aber das mit dem THW eintreten und dann wieder austreten.. das könnt klappen Sogar für mich und ich bin erst 21, wenn ich mit der ausbildung fertig bin. Ich tret einfach THW ein, und dann wieder aus, und dann vergessen die mich schon, und wenn nicht, dann tret ich da wieder ein ^^ haha Zitieren
Schlaubi Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Um Gottes Willen bei den meisten Ratschlägen stellen sich mir die Nackenhaare auf. Die Geschichte mit dem THW vergiss mal lieber ganz schnell, du willst dich ja sicherlich nicht strafbar machen Fakt ist, dass du mit Erreichen deines 23ten Lebensjahres nicht mehr eingezogen werden kannst. Egal ob du deine Musterung nun schon hinter dir hast oder nicht du brauchst dir keine Sorgen mehr zu machen noch eingezogen zu werden. Die Bundeswehr zieht sowieso nur jeweils zu Quartals-Beginn ein d.h. 1. Januar, 1. April, 1. August und 1. Dezember. Den 1. August verpasst du, weil du da noch Azubi bist. Und für den 1. Dezember kommst du auch nicht mehr in Frage, weil du ab 19.09. sowieso schon 23 bist. Zitieren
p490 Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Ich würde mir da echt keine Gedanken machen. Als wenn die BW genau in diesen 2 Wochen bei Dir auf der Matte steht. Easy bleiben und Tee trinken. Wenn es so kommt, dann kann man sich immer noch mit dem Thema befassen. Solange das nicht der Fall ist gilt: Keep it easy. Und diese "Wie drücke ich mich am Besten"-Vorschläge würde ich auch gleich wieder vergessen.......... Zitieren
Akira_ Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 THW eintreten, merken, dass einem es nicht liegt und austreten inkl. aller Konsequenzen (Bund muss ziehen) ist nicht strafbar. Und die werden dich nicht wieder eintreten lassen, wenn du da einmal raus bist. Jedenfalls nicht in der nächsten Zeit. Akira Zitieren
Schlaubi Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Quartals-Beginn ein d.h. 1. Januar, 1. April, 1. August und 1. Dezember. Den 1. August verpasst du, weil du da noch Azubi bist. Und für den 1. Dezember kommst du auch nicht mehr in Frage, weil du ab 19.09. sowieso schon 23 bist. Das ist natürlich falsch, denn die Quartale beginnen ja am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Richtig müsste es also heißen: Den 1. Juli verpasst du, weil du da noch Azubi bist. Und für den 1. Oktober kommst du auch nicht mehr in Frage, weil du ab 19.09. sowieso schon 23 bist. Ich sollte endlich nach Hause gehen :hells: THW eintreten, merken, dass einem es nicht liegt und austreten inkl. aller Konsequenzen (Bund muss ziehen) ist nicht strafbar. Und die werden dich nicht wieder eintreten lassen, wenn du da einmal raus bist. Jedenfalls nicht in der nächsten Zeit.Akira Aber der Versuch der Täuschung ist strafbar und da das "merken, dass es dir nicht gefällt" bewusst geschieht, trifft der Fall hier zu. Egal wir brauchen hier nicht herumstreiten, wie auch immer - wegen 2 Wochen dem THW beizutreten ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Zitieren
Akira_ Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Vielleicht gefällt's ihm ja da... nimm mir die Rekrutierung nicht übel, wir brauchen Leute beim THW :-) Akira Zitieren
Schlaubi Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Ja wenn das so ist - tschuldige, so habe ich das nicht verstanden gehabt Zitieren
Casualtie Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 THW eintreten, merken, dass einem es nicht liegt und austreten inkl. aller Konsequenzen (Bund muss ziehen) ist nicht strafbar. Und die werden dich nicht wieder eintreten lassen, wenn du da einmal raus bist. Jedenfalls nicht in der nächsten Zeit. Akira Das war auch nur so ein Gedanke. Aber wenn ich mir der THW beitrete, und mir dadurch das verlorene schenken kann, dann ist das ein Überlegung Wert. Denn meine Pläne sind gemacht, und die BW bzw. ZiVi machen mich nur älter, und ich hab gar nix davon. Sobald ich meine Ausbildung beendet habe, wollte ich mein Abi in einem Jahr nachmachen, und danach direkt studieren gehen, um auch ja nicht aus dem "ständigen Lernen" herauszukommen! Natürlich hab ich nicht vor dem THW beizutreten um dann nach 2 Wochen wieder auszutreten (ich hasse halbe Sachen) Aber wie siehts mit dem THW aus, wenn ich nun wegziehe (wegen Studium)? mfg Casualtie Zitieren
CyberDemon Geschrieben 18. Januar 2006 Geschrieben 18. Januar 2006 Aber wie siehts mit dem THW aus, wenn ich nun wegziehe (wegen Studium)?Das THW hat mehrere Niederlassungen. Wenn Du deine Einheit verlässt, sollte es keine Probleme geben im neuen Wohnort der dortigen Einheit beizutreten. Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist das jedenfalls kein Problem. Neben dem THW gibt es auch noch andere Organisationen wie MHD, FF, DRK, ASB, Johanniter, usw. Zitieren
Akira_ Geschrieben 19. Januar 2006 Geschrieben 19. Januar 2006 [Werbemode an] THW ist weitaus unkomplizierter als Feuerwehr und Co. Die Feuerwehr, das DRK und die anderen haben viele Aufgaben in Deutschland, dementsprechen kann es oft sein, dass du außerplanmäsig zu Einsätzen innerhalb .de musst. Beim THW, da es ja ein Katastrophenschutz ist, kommt es weitaus weniger vor, dass du irgendwohin musst. Vor allem nicht in .de. Somit hast du während der Woche einfach nur einen Tag, wo du da sein musst und manchmal einen Samstag Vormittag. Du hast viele Möglichkeiten innerhalb des THW: - Wasseraufbereitung - Bootsführer - Hundestaffel (rate ich dir von ab, das ist ein Fulltimejob) - etc. Und wenn du umziehst, kommst du halt in einem anderen Einsatzgebiet unter - das ist kein Problem. Mal eine Frage an die Personaller hier im Forum: Wenn Ihr eine Bewerbung bekommt, wo drin steht, dass der Bewerber beim THW ist, wie reagiert ihr? Eher negativ oder positiv? Akira Zitieren
Schlaubi Geschrieben 19. Januar 2006 Geschrieben 19. Januar 2006 Aber wenn ich mir der THW beitrete, und mir dadurch das verlorene schenken kann, dann ist das ein Überlegung Wert. Meinst du mit dem Verlorenem, die 9 Monate? Dieses Problem könnte man auch anders bewältigen. Zitieren
Fatality23 Geschrieben 19. Januar 2006 Autor Geschrieben 19. Januar 2006 mmh ok, aber ich musste bisher ja jeden dezember der letzten 3 jahre eine ausbildungsbestätigung an die schicken, wo auch drin steht wann die ausbildung endet. ich fühle mich halt so als ob die nur auf den moment warten wo ich wieder frei bin :eek wie früh muss man sich den beim thw melden das ich da z.b. ab 1.09.06 ersatzdienst machen könnte (um den zivi auszuweichen) ? Zitieren
bigredeyes Geschrieben 19. Januar 2006 Geschrieben 19. Januar 2006 .... Mal eine Frage an die Personaller hier im Forum: Wenn Ihr eine Bewerbung bekommt, wo drin steht, dass der Bewerber beim THW ist, wie reagiert ihr? Eher negativ oder positiv? Akira bin zwar nicht personal, finde es aber nicht gerade fair, seinen ersatzdienst 5 jahre jeden 3. samstag abzubauen. klar gibt's tollere sachen als bund oder zivi, aber da muss man halt durch. und wie es so oft im leben ist sagt man sich nachher: war doch ganz cool, hier beim zivi. bigredeyes p.s. bald ist 20-jähriges "krüppeljubiläum" von meinem rolli. das gibt wieder paaarty!!! Zitieren
CyberDemon Geschrieben 19. Januar 2006 Geschrieben 19. Januar 2006 bin zwar nicht personal, finde es aber nicht gerade fair, seinen ersatzdienst 5 jahre jeden 3. samstag abzubauen. klar gibt's tollere sachen als bund oder zivi, aber da muss man halt durch.1. Das Leben ist nicht fair. 2. Während manche ihre Zeit beim Bund oder Zivi vergeuden (meine Meinung!), konnte ich Berufserfahrung sammeln und viel Geld verdienen. @Fatality23: Gehe zum nächstgelegenen Ortsverein und erkundige dich dort. @Akira: Genau aus diesem Grund habe ich das THW abgelehnt. Der Dienst beim MHD war super. Z.B. Sanitätsdienst bei Konzerten in der Kölnarena hinter der Bühne. Zitieren
bimei Geschrieben 19. Januar 2006 Geschrieben 19. Januar 2006 bin zwar nicht personal, Und das war auch keine Antwort auf die Frage. ;-) bimei Zitieren
Storky Geschrieben 24. Januar 2006 Geschrieben 24. Januar 2006 Hi Zusammen, durch die Rückstellung wegen einer Ausbildung kann man bis 25 Jahren einberufen werden. Die Rückstellung hat nur eine aufschiebende Wirkung. http://www.nulldienst.de/index.html?http://www.nulldienst.de/content/vermeidung/einberufung.html Dadurch wird es wohl nicht reichen 2 Wochen zu überbrücken. Gruß Storky Zitieren
MaxMx318i Geschrieben 24. Januar 2006 Geschrieben 24. Januar 2006 Das stimmt so nicht ganz. Zurückgestellt heisst dass du auf einen Antrag 1 Jahr zurückgestellt wirst. z.B. Unabkömmlichkeitserklärung von der Firma bzw. start ausschlaggebende persönnliche Gründe. Die Ausbildung hat damit nichts zu tun. Zitieren
Storky Geschrieben 24. Januar 2006 Geschrieben 24. Januar 2006 Ist doch egal weshalb man sich zurückstellen lässt... auf jeden Fall verlängert eine Zurückstellung das Alter bis zu dem man einberufen werden kann... darum gings... Er könnte noch heiraten um dem ganzen zu entgehen.. stellt sich bloss die Frage was das kleinere Übel ist Gruß Storky Zitieren
Kelnor Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Ich weiss nicht, wie es genau aussieht, aber wenn die dich ab 23 nicht mehr ziehen dürfen.... dann bist du halt 2 Wochen weg. Die Feldjäger (oder wie auch immer sie beim ZiVi heissen) kommen nid so schnell. und wennse klingeln: sorry.. bin 23 du hannis! Aber das mit dem THW eintreten und dann wieder austreten.. das könnt klappen Sogar für mich und ich bin erst 21, wenn ich mit der ausbildung fertig bin. Ich tret einfach THW ein, und dann wieder aus, und dann vergessen die mich schon, und wenn nicht, dann tret ich da wieder ein ^^ haha Der Bund kann, von der Gesetzeslage her, durchaus weiterhin über 23-jährige zur Bundeswehr einziehen (im Zivildienst ist diese Altersgrenze übrigens nicht vorhanden, also wenn du auf dein Alter spekulierst solltest du nicht verweigern), es wird nur nicht mehr gemacht. Das bedeutet allerdings nicht, das du dann fröhlich zu Hause bleiben kannst, einfach 2 Wochen wartest und gut. Mit dem, auf dem Einberufungsbescheid zu findenden, Datum wärst du Soldat. 2 Wochen unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ist Fahnenflucht und eine Straftat. Ich würde entweder zu Feuerwehr oder THW raten, um sicherzugehen, anstatt irgendwelche Stunts abzuziehen, die mangels Fachwissen eh nur in die Hose gehen können. Zitieren
MaxMx318i Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 @storky Nein ist nicht egal! Ich habe das ganze hinter mir, deswege spreche ich aus erfahrung. Ich habe einen Monat vor meinem 23. Geburtstag einen Einberuffungsbescheid bekommen, diesem wiedersprochen. Die Bearbeitung hat bissl gedauert, ich wurde 23. Der Wiederspruch wurde abgelehnt, aber da ich schon 23 geworden bin hiess es im Schreiben vom Bund, dass ich zwar fähig bin zu dienen werde jedoch nicht einberufen weil ich 23 bin. mfg max Zitieren
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