Schlaubi Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 @storky - nein es ist nicht egal - wegen was man "zurückgestellt" wird. Eine UK-Stellung z.B. hat keine aufschiebende Wirkung! Sprich die Zeit der "Zurückstellung" wird nicht auf das Alter angerechnet. Oder anders gesagt die Altersgrenze für einen möglichen Einzug erhöht sich dadurch nicht, wie es z.B. bei einer Zurückstellung wegen einer derzeitigen Wehrunfähigkeit der Fall wäre. Zitieren
Webbi1305 Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Bevor ihr euch die Köppe ausreißt: EInberufung Bund ist nicht Zivildienst und es war die Rede vom Zivildienst, dass dort die Grenze 23 nicht zählt. Sprich Zivildienst auch älter als 23. Militär bis 23. Zitieren
Nokio Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Auch zum Militär kann man eingezogen werden, wenn man über 23 ist. Die einzige Möglichkeit wo sie dich 100% in ruhe lassen ist, wenn du unbefristet übernommen wirst. Hat man mir zumindest bei der Musterung mitgeteilt. Zitieren
MaxMx318i Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Auch zum Militär kann man eingezogen werden, wenn man über 23 ist. Die einzige Möglichkeit wo sie dich 100% in ruhe lassen ist, wenn du unbefristet übernommen wirst. Hat man mir zumindest bei der Musterung mitgeteilt. Wo hast du denn das her????? Ich wurde damals auch unbefristet übernommen, als ich beim KWEA mitgeteilt habe hat geheissen dass darauf keine Rücksicht genommen werden kann... @Threaderstellen Ein guter Rat wie oben schon erwähnt, mach dir keine Sorgen du wirst nicht mehr einberufen..... Zitieren
hmaas Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Bevor ihr euch die Köppe ausreißt: EInberufung Bund ist nicht Zivildienst und es war die Rede vom Zivildienst, dass dort die Grenze 23 nicht zählt. Sprich Zivildienst auch älter als 23. Militär bis 23. Halbwissen? Wehrdienstgesetz § 5 Grundwehrdienst (1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt 1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist, wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres herangezogen werden konnten, c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben oder d) nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden; Zivildienstgesetz § 24 Dauer des Zivildienstes (1) Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von Satz 1 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie 1. wegen einer Zurückstellung nach § 11 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist, 2. wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines anderen Dienstes im Ausland (§ 14 , wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines freiwilligen Jahres (§ 14c) oder wegen der Ableistung eines freien Arbeitsverhältnisses (§ 15 a) nicht bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten, 3. wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§23 Abs. 4) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebenjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten oder 4. nach § 44 Abs. 2 als aus dem Zivildienst entlassen gelten und Tage schuldhafter Abwesenheit vom Zivildienst nachzudienen haben (Absatz 4). Gruß Pönk Zitieren
Schlaubi Geschrieben 25. Januar 2006 Geschrieben 25. Januar 2006 Die einzige Möglichkeit wo sie dich 100% in ruhe lassen ist, wenn du unbefristet übernommen wirst. Tut mir leid, aber das ist völliger Schwachsinn. Jeder, der als wehrdienstfähig gemustert wird, kann auch bei Bedarf eingezogen werden. Zitieren
JensJens Geschrieben 26. Januar 2006 Geschrieben 26. Januar 2006 ich habe fast das selbe problem. bei mir siehts so aus das ich vor ca. 6 monaten bei der musterung war und leider nicht ausgemustert wurde. meine ausbildung zum FA endete ca. einen Monaten später. bei der musterung sagte ich das ich nach der ausbildung mein fachabi mache. dauraufhin wurde ich 1 jahr zurück gestellt. natürlich wollten sie innerhalb einer woche nach schulantritt eine bescheinigung haben. eigentlich war es mein plan nach der ausbildung in die areitswelt ein zu steigen, deshalb hatte ich mich auch auf einige stellen beworben. leider bekam ich bis ersten schultag keinen job. deshalb ging ich zur schule. dort holte ich mir gleich am ersten tag eine schulbescheinigung und schickte sie zum kwe. am zweiten tag bekam ich dann einen anruf von einem unternehmen bei dem ich mich beworben hatte. sie boten mir eine stelle an und ich nahm sie an. mein neuer AG befand sich in einem anderen bundesland also zog ich um und meldete mich um. übrigens ich werde 08.06 22 jahre alt, d.h. ich müsste dann zum bund, wenn ich mein eigentlich mein fachabi habe müsste ich hoffe ich habe durch das zurückstellen und ummelden irgendwie glück und das kwe meines jetzigen bundesland meldet sich 06.06 nicht bei mir. wünscht mir glück ansonsten müsste ich wohl auch zum thw,... Zitieren
Nokio Geschrieben 26. Januar 2006 Geschrieben 26. Januar 2006 Tut mir leid, aber das ist völliger Schwachsinn. Jeder, der als wehrdienstfähig gemustert wird, kann auch bei Bedarf eingezogen werden. Das ist halt das was man mir bei Musterung gesagt hat (Nürnberg), obs nun stimmt kann ich nicht bestätigen aber in diesem Thread sind ja eh schon alle Möglichkeiten auferzählt worden. Zitieren
UKVBZuzvblascnöaksuhgzilas Geschrieben 26. Januar 2006 Geschrieben 26. Januar 2006 Wie wärs wenn du versuchst eine Totalverweigerung durchzsetzten. such bei google nach "totalverweigerung" da findest du ne menge infos. Zwei freunde von mir sind bisher damit gut durchgekommen (sind inzwischen 25 / 26 und bisher kam noch nichts von Vater Staat.) eine seite dazu hier: http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Totalverweigerung.php oder du suchst dir ne schöne Zivistelle und genießt die 9 Monate dort. für mich war es eine super schöne zeit die ich nicht missen möchte. Zitieren
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