Fixel Geschrieben 22. Januar 2006 Teilen Geschrieben 22. Januar 2006 Hi, ich hoffe ihr könnt mir hierbei auch nochmal ein paar Tipps geben. Ich habe mitte letztes Jahres meine Ausbildung abgeschlossen. Demnach ab Juli meinen befristeten Job angetreten. Der Vertrag läuft nun noch bis Juni dieses Jahres. Nun habe ich einen neuen Job gefunden und fange dort evtl. an. Ich hatte bei meinem jetzigen AG schon mal angefragt, wie es denn aussehen würde, wenn ich was neues finde. Er sagte nur, dass er mir nicht im Wege stehen würde und ich quasi von heute auf morgen gehen könnte. Klar eigentlich auch. Projekte laufen momentan auch nicht und Gehalt kann er sich ja dann auch einsparen. Werde morgen nun mal äußern, dass ich vielleicht aufhöre. Problem in meinen Augen kann nur sein, dass ich anfang dieses Jahres schon 6 Tage Urlaub genommen habe (von meinen mir 15 zustehenden Tagen für das noch halbe Jahr). Demnach 2,5 Tage pro Monat. Wird der mir dann 3,5 Tage unbezahlten Urlaub aufschreiben??? Die neue Stelle würde ich dann gerne schon am 01.02. anfangen, da mich der neue AG benötigt. Ich habe im Nov. auch ein 13. Gehalt bezogen. Muss ich da Anteilsmäßig was zurückzahlen??? Wie gestaltet sich so ein Aufhebungsvertrag. Wenn ich bspw. mit meinem jetzigen AG ein bisschen verhandel, dass er mir den schon genommenen Urlaub erlässt und er vom 13.n nichts mehr wieder haben möchte. Kann er dann quasi vertraglich ein Verzicht reinschreiben, bzw. sollte man das dann tun, damit keine weiteren Forderungen kommen? Immerhin spart er sich ja wirklich Kohle ein, wenn ich jetzt gehe. Vielleicht würde ich auch damit drohen noch da zu bleiben, wenn er irgendwelche Forderungen stellt Ich meine, ich erlasse ihm immerhin ca. 12500.- Eigentlich hätte ich ja auch eine kleine Belohnung verdient , aber ne Abfindung kann ich mir sicherlich abschminken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 22. Januar 2006 Teilen Geschrieben 22. Januar 2006 http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html Wenn du hier ein bisschen liest, solltest du dein Fragen beatworten können. Ich meine, dass du deinen Urlaub behalten darfst und nichts dafür zahlen musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 22. Januar 2006 Teilen Geschrieben 22. Januar 2006 Zum Thema Abfindung: Du kündigst, wieso also solltest du eine Abfindung erhalten. Urlaub: Wenn du mehr Urlaub genommen hast als dir zustehen, wird dein AG das anteilsmässig abziehen, wenn du keinen Resturlaub mehr hattest. 13 Gehalt bezieht sich meines Wissens nach auf das vergangene Jahr. Hier sollten also keine Rückzahlungen fällig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 22. Januar 2006 Teilen Geschrieben 22. Januar 2006 http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963BJNE000600314.html § 5 - Teilurlaub (...) (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fixel Geschrieben 22. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2006 Zum Thema Abfindung: Du kündigst, wieso also solltest du eine Abfindung erhalten. Jau logisch....sorry! Falsche Wortwahl! Ich werds ja sehen. Danke trotzdem für die schnellen Antworten. Werde mal über das Ergebnis berichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 23. Januar 2006 Teilen Geschrieben 23. Januar 2006 @ teilurlaub: solltest Du in beiden Jobs dem jeweils gleichen TARIFVERTRAG unterliegen, in dem steht, dass Dir als Beispiel 30 tage Jahresurlaub zustehen, kann auch folgendes passieren 6 Tage genommen im Januar ... dann kann Dir dein neuer arbeitnehmer nur 24 tage genehmigen in dem Jahr Krasses Beispiel: du wechselst alle 3 Monate deinen Job und nimmst in jedem job 10 Tage Urlaub ... dann hättest 40 Tage Urlaub im Jahr ... und das wäre nicht tarifrechtlich sehr fragwürdig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 24. Januar 2006 Teilen Geschrieben 24. Januar 2006 dafür hat man ja schliesslich auch die Probezeit in der man meistens keinen Urlaub nehmen darf . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 @ teilurlaub: solltest Du in beiden Jobs dem jeweils gleichen TARIFVERTRAG unterliegen, in dem steht, dass Dir als Beispiel 30 tage Jahresurlaub zustehen, kann auch folgendes passieren 6 Tage genommen im Januar ... dann kann Dir dein neuer arbeitnehmer nur 24 tage genehmigen in dem Jahr Krasses Beispiel: du wechselst alle 3 Monate deinen Job und nimmst in jedem job 10 Tage Urlaub ... dann hättest 40 Tage Urlaub im Jahr ... und das wäre nicht tarifrechtlich sehr fragwürdig Wo hast du das denn her? Einem neuen Arbeitgeber gibt man doch garnicht an wieviele Urlaubstage man schon genommen hat. Der Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber wird doch einfach anteilsmässig auf die Monate (der Beschäftigung) umgerechnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 13 Gehalt bezieht sich meines Wissens nach auf das vergangene Jahr. Hier sollten also keine Rückzahlungen fällig sein. Das ist so nicht ganz richtig, denke ich. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, kann der Arbeitgeber eine sogenannte "Rückzahlungsklausel" aufnehmen. Besteht eine solche, kann er, abhängig von Höhe des Weihnachtsgeldes und dem Zeitpunkt der Kündigung, durchaus eine Rückzahlung verlangen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Wo hast du das denn her? Einem neuen Arbeitgeber gibt man doch garnicht an wieviele Urlaubstage man schon genommen hat. Der Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber wird doch einfach anteilsmässig auf die Monate (der Beschäftigung) umgerechnet. Schau dir noch mal das Urlaubsgesetz, was ich oben verlinkt habe, an. Wenn du in einem Jahr 6 Monate in einem Unternehmen arbeitest, hast du Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Also nichts mit anteilsmäßigem Urlaub. Und dann wird der Arbeitgeber schon fragen, wie viel Urlaubstage du schon hattest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Schau dir noch mal das Urlaubsgesetz, was ich oben verlinkt habe, an. Wenn du in einem Jahr 6 Monate in einem Unternehmen arbeitest, hast du Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Also nichts mit anteilsmäßigem Urlaub. Wenn du im Juli angestellt wirst hast du auch nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub. Oder was genau willst du mir damit sagen? Und dann wird der Arbeitgeber schon fragen, wie viel Urlaubstage du schon hattest. Ah. §6 Ausschluss von Doppelansprüchen meinst du warscheinlich? Demnach gibt es sogar ein Gesetz damit ein Arbeitnehmer nicht zu viel Urlaub im Jahr nehmen kann....was es alles gibt. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Wenn du im Juli angestellt wirst hast du auch nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub. Oder was genau willst du mir damit sagen? (...) Ja, stimmt. Wollte nur drauf hinweisen, dass das den Arbeitgeber auch interessiert, wieviel Urlaub du schon hattest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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